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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100014 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55038125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx21H2 Typ NH8521
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 01 102 2301065

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Typ                            NH8521
                Radgröße                       8.5Jx21H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 -             NH8521 LK114,3/Ø70,0x60,1mm         5/114,3/60,1      40         940      2400
                               Nr.20

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100014
                Herstellerzeichen              AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung          NH8521 (s.o.)
                Radgröße                       8.5Jx21H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100014*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110              -              2433
                 S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        140              33             24138
                 S03   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        120              -              2433
                 S04   Schraube M14x1,5 (2-tlg)     Kegel 60°        140              30             24133
                       mitgeliefert

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     BYD
                                               Fisker
                                               Lexus
                                               Subaru
                                               Toyota
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100014 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55038125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx21H2 Typ NH8521
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                         Seite 2 von 7

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 BYD ATTO 2                65 (130)      245/30R21       K2b K5w                       A01 A12 A14
                 SC3E                      65 (130)      255/30R21       K1a K1b K2b K3i K4i K5x K6w   A21 A58 S03
                 e4*2018/858*00231*..
                 - Elektro
                 Fisker Ocean              90, 179       255/45R21                                     A12 A14 A21
                 01, 01-KS                 90, 179       255/50R21       A01 K1a K1b                   A57 S02
                 e9*2018/858*11450*..;     90, 179       265/45R21
                 e9*KS18/858*11458*..      90, 179       275/45R21       A01 K1a K1b
                 - Elektro
                 Lexus NX                  114, 175      245/35R21                                     A12 A14 A21
                 AZ1, AZ1-TMG              114, 175      245/40R21                                     A57 MHy S01
                 e6*2007/46*0111*..;
                 e13*2007/46*1536*..
                 - incl. Hybrid
                 Lexus UX                  112, 127      245/30R21       K6w T91                       A01 A12 A14
                 ZA1(EU,M), -/TMG          112, 127      255/30R21       K1a K5v K6b K6x T93           A21 A57 MHy
                 e6*2007/46*0263*..;                                                                   S01
§22 100014*00




                 e13*2007/46*2005*..
                 Subaru Solterra           118 (160)     235/45R21       A91                           A07 A14 A21
                 EAM1S(M)                  118 (160)     245/40R21       A91                           A56 S04
                 e6*2018/858*00162*..      118 (160)     255/40R21       A12
                 - Elektro
                 Toyota BZ4X               73, 118       235/45R21       A91                           A07 A14 A21
                 EAM1(M) /-TGRE            73, 118       245/40R21       A91                           A57 S04
                 e6*2018/858*00144*..;     73, 118       255/40R21       A12
                 e13*2018/858*00303*..
                 - Elektro
                 Toyota C-HR (II)          72-112        245/35R21       G95 K3i K3s K3v K5w           A01 A12 A14
                 AX2T(M), -/TGRE           72-112        255/30R21       K3i K3s K3v K5x T93           A21 A57 MpH
                 e6*2018/858*00294*..;                                                                 S01
                 e13*2018/858*00573*..
                 Toyota Corolla Cross      72-112        245/30R21       K1a T91                       A01 A12 A14
                 Hybrid                    72-112        255/30R21       K1c                           A21 A57 KMV
                 XG1TJ(JP,M), -/TGRE                                                                   S01
                 e6*2018/858*00186*..;
                 e13*2018/858*00420*..
                 Toyota RAV4 (IV)          91-112        245/35R21                                     A12 A14 A21
                 XA3(a)                    91-112        245/40R21                                     A57 LT3 S01
                 e6*2001/116*              91-112        255/35R21
                 0105*09-13
                 - ab Modell 2013
                 Toyota RAV4 (IV)          91-112        245/35R21                                     A12 A14 A21
                 XA3(a)                    91-112        245/40R21                                     A57 LT4 S01
                 e6*2001/116*              91-112        255/35R21
                 0105*09-13
                 - ab Modell 2013



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100014 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55038125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx21H2 Typ NH8521
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                           Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Toyota RAV4 (IV)           105, 112      245/35R21                                      A12 A14 A21
                 XA3(a), -/TMG              105, 112      245/40R21                                      A57 LT3 S01
                 e6*2001/116*               105, 112      255/35R21
                 0105*14-..;
                 e13*2007/46*1657*..
                 - ab Facelift 2016
                 Toyota RAV4 (IV)           105, 112      245/35R21                                      A12 A14 A21
                 XA3(a), -/TMG              105, 112      245/40R21                                      A57 LT4 S01
                 e6*2001/116*               105, 112      255/35R21
                 0105*14-..;
                 e13*2007/46*1657*..
                 - ab Facelift 2016
                 Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114           245/35R21                                      A12 A14 A21
                 XA4(EU,M), -/TMG           114           245/40R21                                      A57 LT3 S01
                 e6*2007/46*0166*..;        114           255/35R21
                 e13*2007/46*1658*..
                 Toyota RAV4 (IV) Hybrid    114           245/35R21                                      A12 A14 A21
                 XA4(EU,M), -/TMG           114           245/40R21                                      A57 LT4 S01
§22 100014*00




                 e6*2007/46*0166*..;        114           255/35R21
                 e13*2007/46*1658*..



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100014 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55038125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx21H2 Typ NH8521
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 4 von 7

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100014*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55038125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx21H2 Typ NH8521
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 5 von 7

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
§22 100014*00




                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                G95      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
                Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55038125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx21H2 Typ NH8521
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 6 von 7

                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
                nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§22 100014*00




                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LT3      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit
                225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
                Anschlag.

                LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit
                235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100014 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55038125 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx21H2 Typ NH8521
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                 Seite 7 von 7

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 23. Oktober 2025 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 100014*00




                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 23. Oktober 2025



                Kocher                                                                                   00457715.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim