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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51325 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55028317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ Q6015-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 1 von 5

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             Q6015-5L
             Radgröße                        6.0Jx15H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             38           Q6015-5L LK130/ohne Ring           5/130/84,1          60          1230   2250

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51325
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           Q6015-5L (s.o.)
             Radgröße                        6.0Jx15H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 51325




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel  Bund                Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       nur Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 28 mm       180                    34
                       der Stahl-Serien-Räder

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz
                                             Volkswagen

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55028317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ Q6015-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             MB Sprinter            58-105        195/70R15C A10 R09 T00 T04                        A07 A16 A18
             A, 902../903..         58-105        215/65R15C A01 A12 K1a K1b K2b T04 X44            S02
             e1*93/81*0021*..,      58-105        225/70R15C A01 A12 K1c K2b R09 T12
             e1*98/14*0021*..,
             H889, K132
             - geschl. Aufbau
             MB Sprinter            75-90         225/70R15C K1c K2b T12                            A01 A07 A12
             B                                                                                      A16 A18 S02
             e1*96/27*0060*..,
             e1*98/14*0060*..
             - geschl. Aufbau
             MB Sprinter            60-115        195/70R15C A10 T00 T04                            A07 A16 A18
             C, 902../903...        60-115        215/65R15C A01 A12 K1a K1b K2b T04 X44            S02
             e1*98/14*0127*..,      60-115        225/70R15C A01 A12 K1c K2b R09 T12
             e1*2001/116*0127*..,
             K623, K624, K719
             - geschl. Aufbau
             MB Sprinter            80-115        225/70R15C K1c K2b T12                            A01 A07 A12
             D                                                                                      A16 A18 S02
§ 22 51325




             e1*98/14*0128*..,
             e1*2001/116*0128*..
             - geschl. Aufbau
             VW LT                  55-116        195/70R15C A10 R09 T00 T04                        A07 A16 A18
             2DM, 2DX0AE            55-116        215/65R15C A01 A12 K1a K1b K2b T04 X44            S02
             e1*95/54,98/14,        55-116        225/70R15C A01 A12 K1c K2b R09 T12
             2001/116*0041*..,
             H428
             - geschl. Aufbau


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




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             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55028317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ Q6015-5L
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
§ 22 51325




             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51325 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55028317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ Q6015-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 5

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 51325




             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T12    Reifen (LI 112) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2240 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             X44      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/70R15
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2017 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51325 nach §22 StVZO

             Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55028317 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ Q6015-5L
             Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                               Seite 5 von 5

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 31. Mai 2017




             Coen                                                              00273336.DOC
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             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim