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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51310 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 1 von 4

                             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                             Ziegeleistraße 25
                                                             67105 Schifferstadt
                                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Typ                             Q6516-5L
                             Radgröße                        6.5Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             45           Q6516-5L LK114,3/ohne Ring         5/114,3/66,1        44          850    2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51310
                             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
                             Radtyp und Ausführung           Q6516-5L (s.o.)
§ 22 51310, Erweiterung 03




                             Radgröße                        6.5Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60°         160                  27,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Fiat
                                                             Nissan
                                                             Opel
                                                             Renault

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51310 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 2 von 4

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Fiat Talento          66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A18
                             FJL, FFL              66-107        215/60R16C    A91                                  A58 S01
                             e2*2007/46*0496*...;  66-107        215/65R16     A12 T02
                             e2*2007/46*0497*..    66-107        215/65R16C    A12
                             - geschl. Aufbau      66-107        225/60R16     A12 T02
                                                   66-107        225/60R16C    A12
                             Nissan NV300          66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A18
                             4, J4                 66-125        215/60R16C    A91                                  A58 S01
                             e2*2007/46*0037*11-.. 66-125        215/65R16     A12 T02
                             e2*98/14*0271*35-..;  66-125        215/65R16C    A12
                             - geschl. Aufbau      66-125        225/60R16     A12 T02
                                                   66-125        225/60R16C    A12
                             Opel Vivaro-B         66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A18
                             X83, F7               66-107        215/60R16C    A91                                  A58 S01
                             e1*98/14*0170*30-..;  66-107        215/65R16     A12 T02
§ 22 51310, Erweiterung 03




                             e1*2007/46*0575*12-.. 66-107        215/65R16C    A12
                             - geschl. Aufbau      66-107        225/60R16     A12 T02
                             (FIN: WOL.7...;       66-107        225/60R16C    A12
                             WOV.7...)
                             Renault Trafic (III)  66-103        205/65R16C    A13 R09                              A07 A16 A18
                             JL, L                 66-125        215/60R16C    A91                                  A58 S01
                             e2*98/14*0213*48-..;  66-125        215/65R16     A12 T02
                             e2*2007/46*0014*21-.. 66-125        215/65R16C    A12
                             - geschl. Aufbau      66-125        225/60R16     A12 T02
                             (FIN: ?????L...)      66-125        225/60R16C    A12


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51310 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 3 von 4

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51310, Erweiterung 03




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51310 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 4 von 4

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 18. Mai 2020 in Lambsheim statt.
§ 22 51310, Erweiterung 03




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 18. Mai 2020




                             Coen                                                                   00343641.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim