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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51310 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             Q6516-5L
               Radgröße                        6.5Jx16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               51           Q6516-5L LK112/ohne Ring           5/112/66,6          52          900    2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51310
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           Q6516-5L (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx16H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 51310*07




               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)              (mm)
               S01   Serienschraube M14x1,5        Kugel Ø 28 mm     180               27,5            Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Vito/Viano (II)       65-165          205/65R16C   A11                                 A07 A16 A18
               639, -/2, -/4, -/5    65-165          215/60R16    A11 T99                             A57 B03 S01
               e9*2001/116*0048*..,  65-165          215/65R16    A11 T02 T98
               e1*2007/46*           65-165          215/65R16C   A11
               0457*00-08,           65-165          225/60R16    A12 T02 T98
               0458*00-07,           65-165          225/60R16C   A12
               0459*00-05,           65-190          205/65R16C   A11 M+S
               L275, L720            65-190          215/60R16    A11 M+S T99
               - incl. MJ 2011       65-190          215/65R16    A11 M+S T02 T98
                                     65-190          215/65R16C   A11 M+S
                                     65-190          225/60R16    A12 M+S T02 T98
                                     65-190          225/60R16C   A12 M+S
               V-Klasse/Vito (III)   100-140         195/65R16C   A10 R09 R35                         A07 A16 A18
               639/2, 639/4          100-140         205/65R16    A10 T99                             A58 AHa B03
               e1*2007/46*0457*09-.. 100-140         205/65R16C   A10                                 B29 NoE S01
               e1*2007/46*0458*08-.. 100-140         215/60R16    A10 T99
               (Baureihe 447)        100-140         215/60R16C   A10
               - nur Heckantrieb     100-140         215/65R16    A12 T02 T98
§22 51310*07




               - incl. Marco Polo,   100-140         215/65R16C   A12
               Mixto,..              100-140         225/60R16    A10 T02 T98
                                     100-140         225/60R16C   A10

               V-Klasse/Vito (III)     65-100        195/65R16C   A13 R09 R35                         A07 A16 A18
               639/2, 639/4            65-100        205/65R16    A13 T99                             A58 AFa B29
               e1*2007/46*0457*09-..   65-100        205/65R16C   A13                                 NoE S01
               e1*2007/46*0458*08-..   65-100        215/60R16    A91 T99
               (Baureihe 447)          65-100        215/60R16C   A91
               - nur Frontantrieb      65-100        215/65R16    A12 T02 T98
                                       65-100        215/65R16C   A12
                                       65-100        225/60R16    A12 T02 T98
                                       65-100        225/60R16C   A12


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 3 von 5

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 51310*07




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A10   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                         Seite 4 von 5

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 51310*07




               B29     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51310 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55019617 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ Q6516-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 5 von 5

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 25. September 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 51310*07




               Lambsheim, 25. September 2023




               Kocher                                                               00416953.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim