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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               Q7017-5L
             Radgröße                          7.0Jx17H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             30           Q7017-5L LK120/ohne Ring             5/120/65,1          55          940    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51401
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             Q7017-5L (s.o.)
             Radgröße                          7.0Jx17H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51401




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm     180                      36

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                            weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Amarok                    90-132        225/70R17    A10 R37 189                         A07 A16 A18
             2H, 2HS2                     90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 192                 A57 KOV S02
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        235/70R17    A10 R37 186
             e1*2007/46*0750*..           90-132        245/65R17    A10 189
             - Pickup                     90-132        255/60R17    A01 A10 K1a K1b K2c T06 T10 191
             - ohne Radhaus-              90-132        255/65R17    A01 A12 K1a K1b K2c 186
               Verbreiterungen
             VW Amarok                    90-132        225/70R17    A10 R37 189                         A07 A16 A18
             2H, 2HS2                     90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08 192                 A57 KMV S02
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        235/70R17    A10 R37 186
             e1*2007/46*0750*..           90-132        245/65R17    A10 189
             - Pickup                     90-132        255/60R17    A10 T06 T10 191
             - mit Radhaus-               90-132        255/65R17    A12 186
               Verbreiterungen
             VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                         A07 A16 A18
             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        215/60R17C   A33                                 S02
             e1*2001/116*                 62-173        225/55R17    A91 T01
             0220*00-35;                  62-173        225/55R17C   A91
             e1*2001/116*0286*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T99
§ 22 51401




             L148                         62-173        255/50R17    A12 T00 T01
             - Multivan, California,
             Transporter,...
             VW Bus (T5)                  62-173        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A18
             7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17    A91 T01                             S02
             e1*2001/116*0218*..,         62-173        225/55R17C   A91
             e1*2001/116*                 62-173        235/55R17    A12 T03 T99
             0289*00-24                   62-173        255/50R17    A12 T00 T01
             - Multivan, California,...
             VW Bus (T5)                  62-150        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A18
             7J0                          62-150        225/55R17    A91 T01 T97                         S02
             e1*2007/46*                  62-150        225/55R17C   A91
             0130*00-15                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
             - Transporter                62-150        245/50R17    A12 T98 T99
             - geschl. Aufbau             62-150        255/50R17    A12 T00 T01
             VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A18
             7HC                          62-150        225/55R17    A12 T01                             A57 S02
             e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12
             0220*36-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
             - Multivan, California,      62-150        235/55R17    A12 T03 T99
             Transporter,...
             VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33                                 A07 A16 A18
             7HMA                         62-150        225/55R17    A12 T01                             A57 S02
             e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12
             0289*25-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
             - California                 62-150        235/55R17    A12 T03




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 6

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Bus (T6)            62-150         215/60R17C    A33                                    A07 A16 A18
             7J0                    62-150         225/55R17     A12 T01                                A57 S02
             e1*2007/46*            62-150         225/55R17C    A12
             0130*16-..             62-150         225/60R17     A01 A12 G01 T03 T99
             -Transporter           62-150         235/55R17     A12 T03 T99
             - geschl.Aufbau

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 51401




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             186      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1860 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             189      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             191      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 6

             192      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
§ 22 51401




             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 6

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 51401




             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2017 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 17. Mai 2017
§ 22 51401




             Coen                                                                 00272478.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim