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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               Q7017-5L
             Radgröße                          7.0Jx17H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             36           Q7017-5L LK118/ohne Ring              5/118/71,1          60          1100   2250

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51401
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             Q7017-5L (s.o.)
             Radgröße                          7.0Jx17H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51401




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kegel 60°      180                     29

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Citroen
                                               Fiat
                                               Peugeot

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Citroen Jumper (III)    74-130        215/60R17C   T04 T09 Z15                         A07 A12 A16
             Y, 250L                 74-130        215/65R17    T03 Z16                             A18 A58 B02
             e3*2001/116*0234*..;    74-130        215/65R17    A01 G01 T03 Z15                     KMV S02
             e3*2007/46*0046*..;     74-130        225/55R17    T01 Z15
             L773                    74-130        225/55R17C   T04 Z15
             - geschl. Aufbau        74-130        225/65R17    A01 G01 T02 T06 Z15
             - mit Radhaus-          74-130        225/65R17    T02 T06 Z16
               Verbreiterungen       74-130        235/55R17    A01 G38 K1a K1b T03 Z15
             - incl. Facelift 2013   74-130        235/60R17C   A01 G71 K1a K1b
             Citroen Jumper (III)    74-130        215/60R17C   K1c T04 T09 Z15                     A01 A07 A12
             Y, 250L                 74-130        215/65R17    G71 K1c T03                         A16 A18 A58
             e3*2001/116*0234*..;    74-130        225/55R17    K1c T01 Z15                         B02 KOV S02
             e3*2007/46*0046*..;     74-130        225/55R17C   K1c T04 Z15
             L773                    74-130        225/65R17    G71 K1c T02 T06
             - geschl. Aufbau        74-130        235/55R17    G38 K1c K2b T03 Z15
             - ohne Radhaus-         74-130        235/60R17C   G71 K1c K2b
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2013
             Fiat Ducato (III)       74-130        215/60R17C   T04 T09 Z15                         A07 A12 A16
§ 22 51401




             250, 250L               74-130        215/65R17    T03 Z16                             A18 A58 B02
             e3*2001/116*0232*..;    74-130        215/65R17    A01 G01 T03 Z15                     KMV S02
             e3*2007/46*0049*..;     74-130        225/55R17    T01 Z15
             e3*2007/46*0044*..;     74-130        225/55R17C   T04 Z15
             L779                    74-130        225/65R17    A01 G01 T02 T06 Z15
             - geschl. Aufbau        74-130        225/65R17    T02 T06 Z16
             - mit Radhaus-          74-130        235/55R17    A01 G38 K1a K1b T03 Z15
               Verbreiterungen       74-130        235/60R17C   A01 G71 K1a K1b
             - incl. Facelift 2013
             Fiat Ducato (III)       74-130        215/60R17C   K1c T04 T09 Z15                     A01 A07 A12
             250, 250L               74-130        215/65R17    G71 K1c T03                         A16 A18 A58
             e3*2001/116*0232*..;    74-130        225/55R17    K1c T01 Z15                         B02 KOV S02
             e3*2007/46*0044*..;     74-130        225/55R17C   K1c T04 Z15
             e3*2007/46*0049*..;     74-130        225/65R17    G71 K1c T02 T06
             L779                    74-130        235/55R17    G38 K1c K2b T03 Z15
             - geschl. Aufbau        74-130        235/60R17C   G71 K1c K2b
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2013
             Peugeot Boxer (III)     74-130        215/60R17C   T04 T09 Z15                         A07 A12 A16
             Y, 250L                 74-130        215/65R17    A01 G01 T03 Z15                     A18 A58 B02
             e3*2001/116*0233*..;    74-130        215/65R17    T03 Z16                             KMV S02
             e3*2007/46*0045*..;     74-130        225/55R17    T01 Z15
             L772                    74-130        225/55R17C   T04 Z15
             - geschl. Aufbau        74-130        225/65R17    A01 G01 T02 T06 Z15
             - mit Radhaus-          74-130        225/65R17    T02 T06 Z16
               Verbreiterungen       74-130        235/55R17    A01 G38 K1a K1b T03 Z15
             - incl. Facelift 2013   74-130        235/60R17C   A01 G71 K1a K1b




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Peugeot Boxer (III)     74-130        215/60R17C   K1c T04 T09 Z15                       A01 A07 A12
             Y, 250L                 74-130        215/65R17    G71 K1c T03                           A16 A18 A58
             e3*2001/116*0233*..;    74-130        225/55R17    K1c T01 Z15                           B02 KOV S02
             e3*2007/46*0045*..;     74-130        225/55R17C   K1c T04 Z15
             L772                    74-130        225/65R17    G71 K1c T02 T06
             - geschl. Aufbau        74-130        235/55R17    G38 K1c K2b T03 Z15
             - ohne Radhaus-         74-130        235/60R17C   G71 K1c K2b
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2013

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
§ 22 51401




             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
§ 22 51401




             G38     Ist die Reifengröße 225/70R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen.

             G71     Ist 16 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
             57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 6

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§ 22 51401




             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).

             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
             tung).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2017 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 17. Mai 2017
§ 22 51401




             Coen                                                                 00272477.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim