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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55022517 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             Q7017-5L
               Radgröße                        7.0Jx17H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               37           Q7017-5L LK130/ohne Ring             5/130/78,1          62          1260   2250

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      51401
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           Q7017-5L (s.o.)
               Radgröße                        7.0Jx17H2
               Einpresstiefe                   ET (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 51401*05




               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel      Bund            Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)               (mm)
               S01   Serienschraube M16x1,5          Kegel 60°       180                30              Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Citroen
                                               Fiat
                                               Opel
                                               Peugeot

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55022517 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                          AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen     Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Jumper (III) -     74-132        235/60R17C T14 T17                             A07 A12 A16
               /Heavy                                                                                  A18 A58 B02
               Y, 250L                                                                                 BA2 KMV
               e3*2001/116*0234*..;                                                                    NoE S01
               e3*2007/46*0046*..;
               e3*2007/46*0051*..;
               L773
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift ab 2013
               Citroen Jumper (III) -     74-132        235/60R17C K1c T14 T17                         A01 A07 A12
               /Heavy                                                                                  A16 A18 A58
               Y, 250L                                                                                 B02 BA2
               e3*2001/116*0234*..;                                                                    KOV NoE
               e3*2007/46*0046*..;                                                                     S01
               e3*2007/46*0051*..;
               L773
               - geschl. Aufbau
§22 51401*05




               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift ab 2013
               Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132        235/60R17C T17                                 A07 A12 A16
               250, 250L                                                                               A18 A58 B02
               e3*2001/116*0232*..;                                                                    BA2 KMV
               e3*2007/46*0044*..;                                                                     NoE S01
               e3*2007/46*0049*..;
               L779
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Fiat Ducato (III) -/Maxi   74-132        235/60R17C K1c                                 A01 A07 A12
               250, 250L                                                                               A16 A18 A58
               e3*2001/116*0232*..;                                                                    B02 BA2
               e3*2007/46*0044*..;                                                                     KOV NoE
               e3*2007/46*0049*..;                                                                     S01
               L779
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Opel Movano-C              88-121        235/60R17C T17                                 A12 A16 A18
               (Heavy)                                                                                 A58 B02 BA2
               Y                                                                                       KMV NoE
               e3*2007/46*0045*22-..;                                                                  S01
               e3*2007/46*0050*24-..
               - "verstärkt/Heavy"
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55022517 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 3 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Opel Movano-C           88-121        235/60R17C K1c                                   A01 A12 A16
               (Heavy)                                                                                A18 A58 B02
               Y                                                                                      BA2 KOV
               e3*2007/46*0045*22-                                                                    NoE S01
               ..;
               e3*2007/46*0050*24-..
               - "verstärkt/Heavy"
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Peugeot Boxer (III) -   74-132        235/60R17C T17                                   A07 A12 A16
               /Heavy                                                                                 A18 A58 B02
               Y, 250, 250L                                                                           BA2 KMV
               e3*2001/116*0233*..;                                                                   NoE S01
               e3*2007/46*0045*..;
               e3*2007/46*0050*..;
               L772
               - geschl. Aufbau
               - mit Radhaus-
§22 51401*05




                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013
               Peugeot Boxer (III) -   74-132        235/60R17C K1c                                   A01 A07 A12
               /Heavy                                                                                 A16 A18 A58
               Y, 250, 250L                                                                           B02 BA2
               e3*2001/116*0233*..;                                                                   KOV NoE
               e3*2007/46*0045*..;                                                                    S01
               e3*2007/46*0050*..;
               L772
               - geschl. Aufbau
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               - incl. Facelift 2013


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55022517 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 51401*05




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
               führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
               gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55022517 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 5 von 6

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               BA2     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 51401*05




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T14     Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T17     Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. September 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55022517 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. September 2023




               Kocher                                                               00416699.DOC
§22 51401*05




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim