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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55022517 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 01 102 2301065

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            Q7017-5L
               Radgröße                       7.0Jx17H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                37            Q7017-5L LK130/ohne Ring            5/130/78,1        62         1260     2250

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     51401
               Herstellerzeichen              AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          Q7017-5L (s.o.)
               Radgröße                       7.0Jx17H2
               Einpresstiefe                  ET (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 51401*07




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)         (mm)
                S01   Serienschraube M16x1,5       Kegel 60°        180          30                 Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Citroen
                                              Fiat
                                              Opel
                                              Peugeot
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55022517 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen Jumper (III) -/Heavy 74-132       235/60R17C    T14 T17                       A07 A12 A16
                Y, 250L                                                                               A18 A58 B02
                e3*2001/116*0234*..;                                                                  BA2 KMV NoE
                e3*2007/46*0046*..;                                                                   S01
                e3*2007/46*0051*..;
                L773
                - geschl. Aufbau
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift ab 2013
                Citroen Jumper (III) -/Heavy 74-132       235/60R17C    K1c T14 T17                   A01 A07 A12
                Y, 250L                                                                               A16 A18 A58
                e3*2001/116*0234*..;                                                                  B02 BA2 KOV
                e3*2007/46*0046*..;                                                                   NoE S01
                e3*2007/46*0051*..;
                L773
                - geschl. Aufbau
§22 51401*07




                - ohne Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift ab 2013
                Fiat Ducato (III) -/Maxi     74-132       235/60R17C    T17                           A07 A12 A16
                250, 250L                                                                             A18 A58 B02
                e3*2001/116*0232*..;                                                                  BA2 KMV NoE
                e3*2007/46*0044*..;                                                                   S01
                e3*2007/46*0049*..;
                L779
                - geschl. Aufbau
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2013
                Fiat Ducato (III) -/Maxi     74-132       235/60R17C    K1c                           A01 A07 A12
                250, 250L                                                                             A16 A18 A58
                e3*2001/116*0232*..;                                                                  B02 BA2 KOV
                e3*2007/46*0044*..;                                                                   NoE S01
                e3*2007/46*0049*..;
                L779
                - geschl. Aufbau
                - ohne Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2013




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55022517 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 3 von 6
                Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Movano-C (Heavy)         88-132       235/60R17C   T17                             A12 A16 A18
                Y                                                                                       A58 B02 BA2
                e3*2007/46*0045*22-..;                                                                  KMV NoE S01
                e3*2007/46*0050*24-..
                - "verstärkt/Heavy"
                - geschl. Aufbau
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Opel Movano-C (Heavy)         88-132       235/60R17C   K1c                             A01 A12 A16
                Y                                                                                       A18 A58 B02
                e3*2007/46*0045*22-..;                                                                  BA2 KOV NoE
                e3*2007/46*0050*24-..                                                                   S01
                - "verstärkt/Heavy"
                - geschl. Aufbau
                - ohne Radhaus-
                   Verbreiterungen
                Peugeot Boxer (III) -/Heavy   74-132       235/60R17C   T17                             A07 A12 A16
                Y, 250, 250L                                                                            A18 A58 B02
§22 51401*07




                e3*2001/116*0233*..;                                                                    BA2 KMV NoE
                e3*2007/46*0045*..;                                                                     S01
                e3*2007/46*0050*..;
                L772
                - geschl. Aufbau
                - mit Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2013
                Peugeot Boxer (III) -/Heavy   74-132       235/60R17C   K1c                             A01 A07 A12
                Y, 250, 250L                                                                            A16 A18 A58
                e3*2001/116*0233*..;                                                                    B02 BA2 KOV
                e3*2007/46*0045*..;                                                                     NoE S01
                e3*2007/46*0050*..;
                L772
                - geschl. Aufbau
                - ohne Radhaus-
                   Verbreiterungen
                - incl. Facelift 2013



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55022517 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 4 von 6

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
§22 51401*07




               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55022517 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 5 von 6

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               BA2      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 300 mm an Achse2.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 51401*07




               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T14      Reifen (LI 114) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2360 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T17      Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2026 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.51401 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Prüfbericht Nr.55022517 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 15. April 2026



               Kocher                                                                                00466402.DOCX
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