GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ Q7017-5L Radgröße 7.0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) 39 Q7017-5L LK130/ohne Ring 5/130/89,1 62 1260 2250 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51401 Herstellerzeichen AUTEC Germany Radtyp und Ausführung Q7017-5L (s.o.) Radgröße 7.0Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr § 22 51401 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kegel 60° 175 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Nissan Opel Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Nissan Interstar 60-107 215/60R17C A01 G83 T04 T09 A07 A12 A16 FDN, J3 60-107 215/60R17C R31 R64 T04 T09 A18 S02 K964, 60-107 225/55R17C A01 G83 G84 K1b T04 e2*2001/116*0273*.. geschlossener Aufbau Nissan NV400 74-110 215/60R17C A13 R64 T04 T09 A07 A16 A18 M1, M9, V9 74-110 225/55R17C A13 T04 S02 e2*2007/46*0137*..; 74-110 235/60R17 A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45 e2*2007/46*0142*.., 74-110 235/60R17 A12 R32 T02 T06 e2*2007/46*0151*.. 74-110 235/60R17C A01 A12 G01 R64 X45 - Frontantrieb 74-110 235/60R17C A12 R32 - geschl. Aufbau Opel Movano-A 58,5-107 215/60R17C A01 G83 T04 T09 A07 A12 A16 F9, U9, J9 58,5-107 215/60R17C R31 R64 T04 T09 A18 S02 K155, K156, 58,5-107 225/55R17C A01 G83 G84 K1b T04 e2*98/14*0130*.. geschlossener Aufbau Opel Movano-B 74-110 215/60R17C A13 R64 T04 T09 A07 A16 A18 MR, MW 74-110 225/55R17C A13 T04 S02 § 22 51401 e1*2007/46*0362*..; 74-110 235/60R17 A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45 e1*2007/46*0579*.. 74-110 235/60R17 A12 R32 T02 T06 - Frontantrieb 74-110 235/60R17C A01 A12 G01 R64 X45 - geschl. Aufbau 74-110 235/60R17C A12 R32 Renault Master 2 58,5-107 215/60R17C A01 G83 T04 T09 A07 A12 A16 FD, JD, D 58,5-107 215/60R17C R31 R64 T04 T09 A18 S02 H912, 58,5-107 225/55R17C A01 G83 G84 K1b T04 e2*98/14/0129*..; e2*2007/46*0015*.. geschlossener Aufbau Renault Master 3 74-110 215/60R17C A13 R64 T04 T09 A07 A16 A18 MA/ML/MF/MM/VL/VM 74-110 225/55R17C A13 T04 S02 e2*2007/46* 74-110 235/60R17 A01 A12 G01 R64 T02 T06 X45 0016,0022,0023, 74-110 235/60R17 A12 R32 T02 T06 0029,0152,0153*.. 74-110 235/60R17C A01 A12 G01 R64 X45 - Frontantrieb 74-110 235/60R17C A12 R32 - geschl. Aufbau Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 5 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- § 22 51401 den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg- streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei- ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 5 G83 Bei Fahrzeugen mit 195/65R16 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei- nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E- CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über- prüfen. G84 Bei Fahrzeugen mit 205/75R16 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbeschei- nigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, E- CE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu über- prüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. R31 Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengrö- ße 205/75 R 16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- § 22 51401 leitung). R32 Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen 235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R64 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T06 Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T09 Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X45 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/70R15 oder 225/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan- leitung). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51401 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022517 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ Q7017-5L Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 17. Mai 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. § 22 51401 Lambsheim, 17. Mai 2017 Coen 00272480.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim