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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52496 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               Q7518-5L
             Radgröße                          7.5Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             30           Q7518-5L LK120/ohne Ring             5/120/65,1          45          970    2400

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52496
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             Q7518-5L (s.o.)
             Radgröße                          7.5Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 52496




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm     180                      36

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Volkswagen

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 K1c K2c T05                     A01 A07 A16
             2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A12 K1c K2c T05 T09                 A21 A57 KOV
             e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A12 K1c K2c                         S01
             e1*2007/46*0750*..           90-132        265/60R18   A12 G01 K1c K2c
             - Pickup
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Amarok                    90-165        265/60R18   A12 R09 R89                         A07 A16 A21
             2H, 2HS2                     90-190        245/60R18   A10 T05                             A57 KMV S01
             e1*2007/46*0356*..;          90-190        255/55R18   A10 T05 T09
             e1*2007/46*0750*..           90-190        255/60R18   A10
             - Pickup                     90-190        265/60R18   A01 A12 G82 G89
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        245/45R18   T00                                 A21 S01
             e1*2001/116*
             0220*00-35;
             e1*2001/116*0286*..,
§ 22 52496




             L148
             - Multivan, California,
             Transporter,...
             VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
             7HM, 7HMA                    62-173        245/45R18   T00                                 A21 S01
             e1*2001/116*0218*..,
             e1*2001/116*
             0289*00-24
             - Multivan, California,...
             VW Bus (T5)                  62-150        235/50R18   T01 T97                             A07 A12 A16
             7J0                          62-150        245/45R18   T00                                 A21 S01
             e1*2007/46*
             0130*00-15
             - Transporter
             - geschl. Aufbau
             VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
             7HC                          62-150        245/45R18   T00                                 A21 A57 S01
             e1*2001/116*
             0220*36-..
             - Multivan, California,
             Transporter,...
             VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                                 A07 A12 A16
             7HMA                                                                                       A21 A57 S01
             e1*2001/116*
             0289*25-..
             - California




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Bus (T6)            62-150        235/50R18     T01                                   A07 A12 A16
             7J0                    62-150        245/45R18     T00                                   A21 A57 S01
             e1*2007/46*
             0130*16-..
             -Transporter
             - geschl.Aufbau

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 52496




             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52496 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 6

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
§ 22 52496




             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen

             G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
             Reifengrößen zu überprüfen



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52496 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

             R89      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/70R17
§ 22 52496




             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T05     Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T09     Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52496 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 52496




             Lambsheim, 11. März 2019




             Coen                                                                 00314474.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim