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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52496 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 5

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               Q7518-5L
             Radgröße                          7.5Jx18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             51           Q7518-5L LK112/ohne Ring             5/112/66,6          48          900    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        52496
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             Q7518-5L (s.o.)
             Radgröße                          7.5Jx18H2
             Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 52496




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S01       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm     180                      27

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 5

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             V-Klasse/Vito          100-140        215/55R18   A01 A12 G90 T99                      A07 A16 A21
             639/2, 639/4           100-140        215/55R18   A12 R91 T99                          A58 AHa S01
             e1*2007/46*            100-140        225/50R18   A10 T99
             0457*09-..             100-140        225/55R18   A01 A12 G90 T02 T98
             e1*2007/46*            100-140        225/55R18   A12 R91 T02 T98
             0458*08-..             100-140        235/45R18   A10 T98
             (FIN: WDF447...)       100-140        235/50R18   A01 A12 G90 T01
             nur Heckantrieb        100-140        235/50R18   A12 R91 T01
                                    100-140        245/45R18   A10 T00
             V-Klasse/Vito          65, 84         215/55R18   A01 G90 T99                          A07 A12 A16
             639/2, 639/4           65, 84         215/55R18   R91 T99                              A21 A58 AFa
             e1*2007/46*            65, 84         225/50R18   T99                                  S01
             0457*09-..             65, 84         225/55R18   A01 G90 T02 T98
             e1*2007/46*            65, 84         225/55R18   R91 T02 T98
             0458*08-..             65, 84         235/45R18   T98
             (FIN: WDF447...)       65, 84         235/50R18   A01 G90 T01
             nur Frontantrieb       65, 84         235/50R18   R91 T01 T97
                                    65, 84         245/45R18   T00
§ 22 52496




             V-Klasse/Vito 4matic   100-140        225/50R18   A10 T99                              A07 A16 A21
             639/2, 639/5           100-140        225/55R18   A01 A12 G90 T02 T98                  A56 S01
             e1*2007/46*            100-140        225/55R18   A12 R91 T02 T98
             0457*09-..             100-140        235/45R18   A10 T98
             e1*2007/46*            100-140        235/50R18   A01 A12 G90 T01 T97
             0459*06-..             100-140        235/50R18   A12 R91 T01
             (FIN: WDF447...)       100-140        245/45R18   A10 T00
             nur Allradantrieb
             Vito/Viano             65-190         245/45R18   T00                                  A07 A12 A16
             639, -/2, -/4, -/5                                                                     A21 A57 S01
             e9*2001/116*0048*..,
             e1*2007/46*
             0457*00-08,
             0458*00-07,
             0459*00-05,
             L275, L720
             - incl. MJ 2011


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 3 von 5

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 52496




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.



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             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 4 von 5

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

             AHa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
§ 22 52496




             G90     Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
             schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
             57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
             schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             R91      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52496 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55008619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx18H2 Typ Q7518-5L
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 5

             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. März 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
§ 22 52496




             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. März 2019




             Coen                                                                     00314470.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim