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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 1 von 10

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             R8520
             Radgröße                        8.5Jx20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            R8520 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1          5/114,3/60,1        36          730    2150
                          Nr.20

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51787
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           R8520 (s.o.)
             Radgröße                        8.5Jx20H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§ 22 51787




             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     100                      28,5
             S03       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     110                      -
             S04       Schraube M12x1,5               Kegel 60°     90                       28,5
             S05       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     90                       -
             S06       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     100                      -
             S07       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°     140                      -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Fiat
                                             Lexus
                                             Suzuki
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 10

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Fiat Sedici            79-99,2        235/30R20   K1c K2b K42                          A01 A12 A16
             FY                     79-99,2        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44                  A21 A57 Flh
             e4*2001/116*0106*..                                                                    KMV S02
             Lexus GS               183-255        245/30R20   K1a K2b K42 K56 T90 Z49              A01 A12 A16
             S19(a)                 183-255        255/30R20   K1c K2b K30 K42 K56 T92 Z49          A21 Lim S03
             e6*2001/116*
             0103*00-05
             Lexus GS               154, 180       235/35R20   K3h K3s K3v T92                      A01 A12 A16
             250/200t/300                                                                           A21 A58 Lim
             S19(a)                                                                                 NoH S03
             e6*2001/116*
             0103*06-..
             ab Modell 2013
             Lexus IS               110-153        235/30R20   G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88          A01 A12 A16
             XE2(a)                 110-153        245/30R20   R03 T90                              A21 Lim VL0
             e11*2001/116*          110-153        255/30R20   R03 T92                              S03
             0206*00-09
             Lexus IS 250c          153            235/30R20   G01 K1c K3c K3s K5c R02 T88          A01 A12 A16
             XE2(a)                 153            245/30R20   R03 T90                              A21 Cbo VL0
§ 22 51787




             e11*2001/116*          153            255/30R20   R03 T92                              S03
             0206*00-09
             Lexus NX 300h          114            235/45R20                                        A12 A16 A21
             AZ1, AZ1-TMG           114            245/40R20                                        A57 S03
             e6*2007/46*0111*..;    114            245/45R20
             e13*2007/46*1536*..    114            255/40R20
             Lexus RC 200t/300H     133, 180       235/35R20   K1b K3h K3s K3v T92                  A01 A12 A16
             XC1 (EU,M)                                                                             A21 A58 Cpe
             e11*2007/46*2883*..                                                                    MHy S03
             Lexus RC F             341, 351       235/35R20   A10 K3f K3s M+S T92                  A01 A16 A21
             UXC1 (EU,M)                                                                            A58 Cpe L06
             e11*2007/46*1532*..                                                                    S03
             Lexus SC 430           210            245/30R20   K1b                                  A01 A12 A16
             Z4                                                                                     A21 S03
             e6*98/14*0084*..,
             e6*2001/116*0084*..
             Suzuki Grand Vitara    78-122         245/40R20   K1c K2b                              A01 A12 A16
             JT                                                                                     A21 Y84 S06
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Grand Vitara    78-171         245/40R20   K1c K2b                              A01 A12 A16
             JT                                                                                     A21 Y85 S06
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Kizashi         131            225/35R20   K1a K2b T90                          A01 A12 A16
             FR                     131            235/35R20   K1a K2b T92                          A21 A57 Lim
             e4*2007/46*0142*..     131            245/30R20   K1c K2b K6d T90                      S07
                                    131            255/30R20   K1c K2b K3i K5d K6d T92



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 10

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki SX4              66-99,2        235/30R20   K1c K2c K42                          A01 A12 A16
             EY                      66-99,2        245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44                  A21 A58 Flh
             e4*2001/116*0105*..;                                                                    KOV S02
             e4*2007/46*0284*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4              66-99,2        235/30R20   K1c K2b K42                          A01 A12 A16
             EY                      66-99,2        245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44                  A21 A57 Flh
             e4*2001/116*0105*..;                                                                    KMV S02
             e4*2007/46*0284*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4              79,82,88       235/30R20   K1c K2c K42                          A01 A12 A16
             GY                      79,82,88       245/30R20   K1c K2c K30 K42 K44                  A21 A58 Flh
             e4*2001/116*0124*..;                                                                    KOV S05
             e4*2007/46*0291*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4              79,82,88       235/30R20   K1c K2b K42                          A01 A12 A16
§ 22 51787




             GY                      79,82,88       245/30R20   K1c K2b K30 K42 K44                  A21 A57 Flh
             e4*2001/116*0124*..;                                                                    KMV S05
             e4*2007/46*0291*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki Vitara           88, 103        225/35R20   K1c K2b K6v T88                      A01 A12 A16
             LY                      88, 103        235/30R20   K1c K2b K6v T88                      A21 A57 S04
             e4*2007/46*0928*..      88, 103        235/35R20   K1c K2b K3s K6v
                                     88, 103        245/30R20   K1c K2c K4i K6x K8a
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20   K1c K2b                              A01 A12 A16
             XA3(a)                  100-130        255/35R20   K1c K2b                              A21 A57 KOV
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20   K1c K2b                              S03
             0105*00-08
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                        A12 A16 A21
             XA3(a)                  100-130        255/35R20                                        A57 KMV S03
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20
             0105*00-08
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                        A12 A16 A21
             XA3(a)                  91-112         245/40R20                                        A57 LT4 S03
             e6*2001/116*            91-112         245/45R20
             0105*09-13              91-112         255/40R20
             - ab Modell 2013




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 4 von 10

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota RAV4 (IV)      91-112        235/45R20                                          A12 A16 A21
             XA3(a)                91-112        245/40R20                                          A57 LT3 S03
             e6*2001/116*          91-112        245/45R20
             0105*09-13            91-112        255/40R20
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)      105, 112      235/45R20                                          A12 A16 A21
             XA3(a)                105, 112      245/40R20                                          A57 LT4 S03
             e6*2001/116*          105, 112      245/45R20
             0105*14-..            105, 112      255/40R20
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)      105, 112      235/45R20                                          A12 A16 A21
             XA3(a)                105, 112      245/40R20                                          A57 LT3 S03
             e6*2001/116*          105, 112      245/45R20
             0105*14-..            105, 112      255/40R20
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)      114           235/45R20                                          A12 A16 A21
             Hybrid                114           245/40R20                                          A57 LT4 S03
             XA4(EU,M)             114           245/45R20
             e6*2007/46*0166*..    114           255/40R20
§ 22 51787




             Toyota RAV4 (IV)      114           235/45R20                                          A12 A16 A21
             Hybrid                114           245/40R20                                          A57 LT3 S03
             XA4(EU,M)             114           245/45R20
             e6*2007/46*0166*..    114           255/40R20



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 5 von 10

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.
§ 22 51787




             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 6 von 10

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
             rio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 51787




             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
             kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
             Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 7 von 10

             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
             gen.

             K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
             hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll-
             ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen
             oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

             K3h     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
             kleidung 300 bis 350 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder Ausschneiden) und
             dauerhaft zu befestigen.

             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
             bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
§ 22 51787




             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 8 von 10

             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
             schlag zu Anschlag.

             LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.
§ 22 51787




             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahr-
             zeug).

             R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 9 von 10

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             VL0   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 235/30R20         245/30R20, 255/30R20
§ 22 51787




             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).

             Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
             Kederband) zu entfernen.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                              Seite 10 von 10

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 15. März 2018




             Coen                                                              00290277.DOC
§ 22 51787




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