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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 8

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               R8520
             Radgröße                          8.5Jx20H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            R8520 LK114,3/Ø70,0-Ø66,1 Nr.21       5/114,3/66,1        45          730    2150

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51787
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             R8520 (s.o.)
             Radgröße                          8.5Jx20H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr
§ 22 51787




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   30,5
             S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
             S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                   30
             S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      130                   30
             S06       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   30,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Dacia
                                               Nissan
                                               Renault

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Dacia Duster (I) 2WD    63-92         225/35R20                                       A12 A16 A21
             SD/SR                   63-92         235/35R20   A01 K1a K1b                         A58 KOV S02
             e2*2001/116*0314*..;    63-92         245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (I) 4WD    66-92         225/35R20                                       A12 A16 A21
             SD/SR                   66-92         235/35R20   A01 K1a K1b                         A56 KOV S02
             e2*2001/116*0314*..;    66-92         245/35R20   A01 K1a K1b K2b K3s
             e2*2001/116*0323*..;
             e2*2007/46*0013*..;
             e2*2007/46*0030*..
             Dacia Duster (II) 2WD   66-92         225/35R20                                       A12 A16 A21
             SR (SR*H..)             66-92         235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b                 A58 F23 KOV
             e2*2001/116*            66-92         235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s             S06
             0323*43-..;             66-92         245/35R20   A01 K1c K2c
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Dacia Duster (II) 4WD   80, 84, 92    225/35R20                                       A12 A16 A21
§ 22 51787




             SR (SR*H..)             80, 84, 92    235/35R20   A01 K1a K1b K2a K2b                 A56 F24 KOV
             e2*2001/116*            80, 84, 92    235/40R20   A01 K1a K1b K2a K2b K3s             S06
             0323*43-..;             80, 84, 92    245/35R20   A01 K1c K2c
             e2*2007/46*0013*12-..
             - ab Modell 2018
             Nissan Juke 2WD         69-147        225/35R20                                       A12 A16 A21
             F15                     69-147        235/35R20   A01 K8c                             A58 S03
             e11*2007/46*0132*..;
             e3*2007/46*0162*..
             - incl. Facelift 2014
             Nissan Juke 4WD         140, 147      225/35R20                                       A12 A16 A21
             F15                     140, 147      235/35R20                                       A56 S03
             e11*2007/46*0132*..     140, 147      245/30R20   A01 K2b
             - incl. Facelift 2014   140, 147      255/30R20   A01 K1c K2b
             Nissan Juke Nismo       157, 160      225/35R20                                       A12 A16 A21
             RS                      157, 160      235/35R20   A01 K8c                             A57 S03
             F15
             e11*2007/46*0132*..
             Nissan Murano           140, 188      235/55R20   136                                 A12 A16 A21
             Z51                     140, 188      245/50R20   A01 K2b                             S03
             e1*2001/116*0478*..     140, 188      255/45R20
                                     140, 188      255/50R20   A01 K1a K2b 136
                                     140, 188      265/45R20   A01 K2b
                                     140, 188      275/45R20   A01 K1a K2b
             Nissan X-Trail          96-130        235/45R20                                       A12 A16 A21
             T32                     96-130        245/40R20                                       A57 S03
             e13*2007/46*1456*..     96-130        245/45R20
             Renault Espace (V)      96-165        235/45R20                                       A12 A16 A21
             RFC                     96-165        245/45R20                                       A58 L06 S05
             e2*2007/46*0470*..      96-165        255/45R20



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 3 von 8

             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Renault Fluence        63-103         235/30R20   K2b K8f                             A01 A12 A16
             Z                      63-103         245/30R20   K2b K6g K8k                         A21 Sth S02
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Limousine
             Renault Laguna         81-131         245/30R20   K1a K1b T90                         A01 A12 A16
             T                      81-131         255/30R20   K1c K2b T88 T92                     A21 Car Flh
             e2*2001/116*0363*..;                                                                  L05 S04
             e2*2007/46*0012*..
             Renault Laguna Cou-    125-175        245/30R20   K1a NoD T90                         A01 A12 A16
             pé                     81-110         245/30R20   K1a T90 Y16                         A21 Cpe L06
             T                      81-175         255/30R20   K1c T88 T92                         S04
             e2*2001/116*
             0363*07-..
             Renault Latitude       81,103         235/30R20   A01 K4h T88                         A12 A16 A21
             T                      81-127         225/35R20   T90                                 Lim S04
             e2*2001/116*0363*..    81-127         235/35R20   A01 G81 K4h T88 T92
                                    81-127         245/30R20   A01 K4h T90
                                    81-127         255/30R20   A01 K1a K4g K6g T88 T92
§ 22 51787




             Renault Megane (III)   78-132         235/30R20   A01 G01 K2b K4i T88                 A12 A16 A21
             Z                                                                                     Cpe Flh S02
             e2*2001/116*0373*..;
             - Cabriolet
             Renault Megane (III)   63-162         235/30R20   A01 G01 K6g T88                     A12 A16 A21
             Z                                                                                     Car S02
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Grandtour
             Renault Megane (III)   63-162         235/30R20   A01 G01 K2b K6g T88                 A12 A16 A21
             Z                                                                                     Cpe Flh S02
             e2*2001/116*0373*..;
             e2*2007/46*0010*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Renault Talisman       81-147         225/35R20   R37                                 A12 A16 A21
             RFD                    81-147         235/35R20   R37                                 A58 Car L05
             e11*2007/46*2969*..    81-147         245/35R20                                       Lim S02
                                    81-147         255/30R20   A01 K2b K8g
                                    81-147         255/35R20   A01 K2b K8g
             Renault Talisman       81-147         245/35R20                                       A12 A16 A21
             4Control               81-147         255/30R20   A01 K8g                             A58 Car L04
             RFD                    81-147         255/35R20   A01 K8g                             Lim S02
             e11*2007/46*2969*..
             - mit Allradlenkung




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 8

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
§ 22 51787




             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 5 von 8

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.
§ 22 51787




             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
             Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
             innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
             sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
             Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 6 von 8

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
§ 22 51787




             sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 7 von 8

             K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
             um 5 mm aufzuweiten.

             K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
§ 22 51787




             mousine.

             NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
             fenheck.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 8 von 8

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             Y16     Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Automatikge-
             triebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 51787




             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 15. März 2018




             Coen                                                                     00290281.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim