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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             R8520
             Radgröße                        8.5Jx20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                             tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            R8520 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1          5/114,3/60,1        45          730    2150
                          Nr.20

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51787
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           R8520 (s.o.)
             Radgröße                        8.5Jx20H2
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
§ 22 51787




             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel      Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M12x1,5                Kegel 60°     100                     28,5
             S03       Mutter M12x1,5                  Kegel 60°     110                     -
             S04       Schraube M12x1,5                Kegel 60°     90                      28,5
             S05       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°     100                     -
             S06       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)    Kegel 60°     140                     -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Suzuki
                                             Toyota

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki Grand Vitara     78-122         245/40R20                                       A12 A16 A21
             JT                                                                                     Y84 S05
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Grand Vitara     78-171         245/40R20                                       A12 A16 A21
             JT                                                                                     Y85 S05
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Kizashi          131            225/35R20   T90                                 A12 A16 A21
             FR                      131            235/35R20   T92                                 A57 Lim S06
             e4*2007/46*0142*..
             Suzuki SX4 S-Cross      82,88,103      225/35R20   K2b K6w                             A01 A12 A16
             JY                      82,88,103      235/30R20   K1b K2b K6w T88                     A21 A57 S02
             e4*2007/46*             82,88,103      235/35R20   K1b K2b K6w
             0779*04-..
             ab Modelljahr 2017
             Suzuki SX4 S-Cross      88             235/30R20   K1c K2b T88                         A01 A12 A16
§ 22 51787




             JY                                                                                     A21 A57 S04
             e4*2007/46*
             0779*00-03
             Suzuki Vitara           88, 103        225/35R20   T88                                 A12 A16 A21
             LY                      88, 103        235/30R20   A01 K1c K2b T88                     A57 S04
             e4*2007/46*0928*..      88, 103        235/35R20   A01 K1c K2b
                                     88, 103        245/30R20   A01 K1c K2b
                                     88, 103        245/35R20   A01 G01 K1c K2b K3s
             Toyota Avensis          82-130         255/30R20   T92                                 A12 A16 A21
             T27, /-MS1                                                                             Car Lim S03
             e11*2001/116*0331*.;
             e11*2007/46*0236*..
             - incl. Facelift
             2012+2015
             Toyota C-HR             72, 85         235/35R20                                       A12 A16 A21
             AX1T(EU,M), -/TMG       72, 85         235/40R20                                       A57 MHy S03
             e11*2007/46*3641*..,    72, 85         245/35R20   A01 K1c K6w
             e13*2007/46*1765*..     72, 85         255/35R20   A01 K1c K2b K5v K6b K6x
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A16 A21
             XA3(a)                  100-130        255/35R20                                       A57 KOV S03
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20
             0105*00-08
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 7

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota RAV4 (III)       100-130        245/40R20                                       A12 A16 A21
             XA3(a)                  100-130        255/35R20                                       A57 KMV S03
             e6*2001/116*            100-130        255/40R20
             0105*00-08
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A12 A16 A21
             XA3(a)                  91-112         245/40R20                                       A57 LT4 S03
             e6*2001/116*            91-112         245/45R20
             0105*09-13
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)        91-112         235/45R20                                       A12 A16 A21
             XA3(a)                                                                                 A57 LT3 S03
             e6*2001/116*
             0105*09-13
             - ab Modell 2013
             Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A12 A16 A21
             XA3(a)                  105, 112       245/40R20                                       A57 LT4 S03
§ 22 51787




             e6*2001/116*            105, 112       245/45R20
             0105*14-..
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)        105, 112       235/45R20                                       A12 A16 A21
             XA3(a)                                                                                 A57 LT3 S03
             e6*2001/116*
             0105*14-..
             - ab Facelift 2016
             Toyota RAV4 (IV)        114            235/45R20                                       A12 A16 A21
             Hybrid                  114            245/40R20                                       A57 LT4 S03
             XA4(EU,M)               114            245/45R20
             e6*2007/46*0166*..
             Toyota RAV4 (IV)        114            235/45R20                                       A12 A16 A21
             Hybrid                                                                                 A57 LT3 S03
             XA4(EU,M)
             e6*2007/46*0166*..

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 4 von 7

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51787




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 7

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§ 22 51787




             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K3s      An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den da-
             hinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51787 nach §22 StVZO

             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 7

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             LT3     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von An-
             schlag zu Anschlag.

             LT4     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
             mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
§ 22 51787




             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             Y84     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
             form Schräghecklimousine (Fließheck).




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             Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55012718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ R8520
             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 7 von 7

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 15. März 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 51787




             Lambsheim, 15. März 2018




             Coen                                                                00290278.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim