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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55110 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ RX7019
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0082204

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             RX7019
               Radgröße                        7.0Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-    Abrollumfang
               führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last    (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               31           RX7019 LK112/ohne Ring             5/112/57,1          43          780     2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55110
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           RX7019 (s.o.)
               Radgröße                        7.0Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 55110*00




               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment       Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)               (mm)
               S01   Serienschraube M14x1,5        Kugel Ø 26 mm      140                27             Serie
               S02   Serienschraube M14x1,5        Kugel Ø 26 mm      120                31,5           Serie
               S03   Schraube M14x1,5              Kugel Ø 26 mm      140                30             24108

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Aiways
                                               Audi
                                               Seat
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55110 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ RX7019
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Aiways U5               55, 60         225/50R19                                       A12 A14 A21
               MAS861, -/WVTA          55, 60         235/50R19                                       A58 S02
               e13*2007/46*2315*..;
               e13*KS07/46*1629*..;
               e13*KS07/46*1631*..
               Audi Q3, -/Sportback    110-180        225/50R19                                       A12 A14 A21
               (II)                    110-180        235/50R19                                       A57 MpH S03
               F3
               e1*2007/46*1900*..
               Audi Q3, -/Sportback    110-180        225/50R19                                       A12 A14 A21
               (II)                    110-180        235/50R19                                       A57 MpH
               F3                                                                                     RQ3 S03
               e1*2007/46*1900*..
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Seat Cupra Ateca        221            225/45R19   A90 M+S                             A14 A21 A56
               5FP                     221            225/45R19   A90 R37                             BW7 F24 Z18
               e9*2007/46*6394*11-..                                                                  S01
§22 55110*00




               Seat Cupra Ateca        140            225/45R19   A90 M+S                             A14 A21 A56
               2,0TSI                                                                                 F24 NoP S01
               5FP
               e9*2007/46*6394*40-..
               Seat Tarraco            110-180        235/50R19                                       A12 A14 A21
               KN                                                                                     A57 MpH S01
               e9*2007/46*6666*..
               - ohne FR-Line
               Seat Tarraco FR         110-180        235/50R19                                       A12 A14 A21
               KN                                                                                     A57 MpH
               e9*2007/46*6666*..                                                                     RQ3 S01
               Skoda Kodiaq            85-180         235/50R19                                       A12 A14 A21
               NS                                                                                     A57 S01
               e8*2007/46*0249*..
               - incl. Scout
               VW Tiguan (II)          85-180         235/50R19   A92                                 A14 A21 A57
               5N                                                                                     MpH S01
               e1*2001/116*
               0450*24-..;
               e1*2007/46*
               0487*15-..
               - ab Modell 2016
               - incl. Facelift 2021
               VW Tiguan (II) All-     110-180        235/50R19   A92                                 A14 A21 A57
               space                                                                                  S01
               5N
               e1*2001/116*
               0450*31-..
               - incl. Facelift 2021




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55110 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ RX7019
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 3 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Tiguan (II) All-     110-180        235/50R19   A92                                 A14 A21 A57
               space R-Line                                                                           RQ3 S01
               5N
               e1*2001/116*
               0450*31-..
               - incl. Facelift 2021
               VW Tiguan (II) R        235            235/50R19   A92 M+S                             A14 A21 A56
               5N                                                                                     S01
               e1*2001/116*
               0450*54-..
               - incl. Facelift 2021
               VW Tiguan (II) R-Line   85-180         235/50R19   A92                                 A14 A21 A57
               5N                                                                                     MpH RQ3
               e1*2001/116*                                                                           S01
               0450*24-..;
               e1*2007/46*
               0487*15-..
               - ab Modell 2016
               - incl. Facelift 2021
§22 55110*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55110 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ RX7019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 4 von 6

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 55110*00




               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A92      Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Be-
               triebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstel-
               lers sind zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55110 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ RX7019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

               BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
               gen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               RQ3 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: 8,5x19, ET38
               mit 255/45R19 bzw. 8,5x20, ET38 mit 255/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
               COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
§22 55110*00




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2024 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55049423 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ RX7019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. Januar 2024




               Kocher                                                               00420769.DOC
§22 55110*00




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