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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55117 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55056723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ RX8019
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0082204

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Typ                             RX8019
               Radgröße                        8.0Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                        kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                              tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               71           RX8019 LK112/66,45 57,1 Nr. 45    5/112/57,1          43          930    2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55056623, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55115 , RADTYP RX8519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
               ligen Auflagen und Hinweise.

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55117
§22 55117*02




               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           RX8019 (s.o.)
               Radgröße                        8.0Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)              (mm)
               S01   Schraube M14x1,5              Kugel Ø 28 mm    120               30              24116

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55056723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ RX8019
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -       70-89         235/55R19    R02                                  A12 A14 A21
               /Sportback             70-89         245/50R19    R02                                  A57 V19 VA1
               FZ                     70-89         255/50R19    A01 K1a R02                          S01
               e1*2018/858*00006*..
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX      70-89         235/55R19    R02                                  A01 A12 A14
               E2                     70-89         245/50R19    R02                                  A21 A57 Car
               e1*2018/858*00004*..   70-89         255/50R19    K1a K1b R02                          V19 VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.4 Pure           70            235/55R19    R02                                  A12 A14 A21
               E2                     70            245/50R19    A01 R02                              A58 Car V19
               e1*2018/858*00004*..   70            255/50R19    A01 K1a K1b R02                      VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX      70-89         235/55R19    R02                                  A01 A12 A14
               E2                     70-89         245/50R19    R02                                  A21 A57 V19
               e1*2018/858*00004*..   70-89         255/50R19    K1a K1b R02                          VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.7 Pro, ProS,     89, 90        235/50R19    A12 R02                              A14 A21 A57
§22 55117*02




               GTX                    89, 90        255/45R19    A12 R02                              Car Lim V19
               ED                                                                                     VA1 S01
               e1*2018/858*00306*..
               - incl. Tourer
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55056623, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55115 , RADTYP RX8519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
               ligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55056723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ RX8019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55117*02




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55056723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ RX8019
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§22 55117*02




               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

               Nr.   1   215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr.   2   225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr.   3   225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr.   4   225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr.   5   225/55R19      275/45R19
               Nr.   6   235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr.   7   235/40R19      265/35R19, 275/35R19




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55117 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55056723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ RX8019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 5 von 6

                        Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

               Nr. 8    235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19     305/25R19
               Nr. 12   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19     275/40R19
               Nr. 15   245/50R19     275/45R19
               Nr. 16   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19     285/40R19
               Nr. 20   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19     275/50R19
               Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19     295/35R19
               Nr. 25   265/45R19     295/40R19
               Nr. 26   265/50R19     295/45R19
               Nr. 27   275/30R19     315/25R19
§22 55117*02




               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 10, Gutachten Nummer 55056623, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55115 , RADTYP RX8519) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 7. November 2024 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55117 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55056723 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ RX8019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 7. November 2024




               Kocher                                                               00437346.DOC
§22 55117*02




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim