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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55116 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55004724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ RX8518
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 1 von 4

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0082204

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Typ                             RX8518
               Radgröße                        8.5Jx18H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               55           RX8518 LK114,3/ohne Ring            5/114,3/64,2        40          870    2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55116
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           RX8518 (s.o.)
               Radgröße                        8.5Jx18H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 55116*00




               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund         Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)              (mm)
               S01   Mutter M14x1,5 offen (Class 10)     Kegel 60°    175               -               24123

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Tesla

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55004724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ RX8518
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Tesla Model 3           88-155        235/45R18    A32                                  A14 A21 A57
               003                     88-155        245/40R18    A32                                  B02 BK1 Lim
               e4*2007/46*1293*..      88-155        245/45R18    A12                                  S01
               - ohne Performance-
               Bremse
                (Variante/Version:
               E.../..b...)
               Tesla Model 3           153,155       235/45R18    A32                                  A14 A21 A56
               003                     153,155       245/40R18    A32                                  B02 BT3 Lim
               e4*2007/46*1293*..      153,155       245/45R18    A12                                  S01
               - mit Performance-
               Bremse
                (Variante/Version:
               E.../..p...)
               Tesla Model 3 (High-    88-153        235/45R18    A32                                  A14 A21 A57
               land)                   88-153        245/40R18    A32                                  B02 BK1 Lim
               003                     88-153        245/45R18    A12                                  S01
               e4*2007/46*1293*32-..
               - ohne Performance-
§22 55116*00




               Bremse
                (Variante/Version:
               H.../..b...)


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55004724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ RX8518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 3 von 4

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55116*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A32     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55116 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55004724 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx18H2 Typ RX8518
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 4 von 4

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               BK1      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

               BT3      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355 mm an Achse 1.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
§22 55116*00




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 27. Februar 2024




               Kocher                                                                 00423132.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim