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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55111 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55056823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ RX9019
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0082204

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Typ                             RX9019
               Radgröße                        9.0Jx19H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                         kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               43           RX9019 LK108/ohne Ring             5/108/63,4          53          900    2400

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55056723, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55117 , RADTYP RX8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
               ligen Auflagen und Hinweise.


               Kennzeichnungen
§22 55111*00




               KBA-Nummer                      55111
               Herstellerzeichen               AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung           RX9019 (s.o.)
               Radgröße                        9.0Jx19H2
               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment       Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                 (Nm)               (mm)
               S01   Serienschraube M14x1,5        Kegel 60°     140                34                Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Volvo

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55111 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55056823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ RX9019
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo C40               80, 160        255/45R19   A12 R03                             A14 A21 A57
               X                       80, 160        265/45R19   A12 R03                             V19 Vn2 HA2
               e9*2007/46*             80, 160        275/40R19   A01 A12 K2a K2b R03                 S01
               3146*13-15
               - Elektro
               - bis Modell 2022
               Volvo C40               120-128        255/45R19   R03                                 A12 A14 A21
               X                       120-128        265/45R19   R03                                 A58 AHa V19
               e9*2007/46*3146*16-..   120-128        275/40R19   A01 K2a K2b R03                     Vn2 HA2 S01
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo C40               183            255/45R19   A12 R03                             A14 A21 A56
               X                       183            265/45R19   A12 R03                             V19 Vn2 HA2
               e9*2007/46*3146*16-..   183            275/40R19   A01 A12 K2a K2b R03                 S01
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modell 2023
§22 55111*00




               Volvo Polestar 2        141            245/45R19   A92 R03                             A14 A21 A58
               V                                                                                      AHa Lim HA2
               e9*2018/858*                                                                           S01
               11085*04-..
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modelljahr 2024
               Volvo Polestar 2        192            245/45R19   A12 R03                             A14 A21 A56
               V                                                                                      Lim HA2 S01
               e9*2018/858*
               11085*04-..
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modelljahr 2024
               Volvo Polestar 2        80,160         245/45R19   A12 R03                             A14 A21 A57
               V                                                                                      Lim HA2 S01
               e9*2007/46*6834*..;
               e9*2018/858*
               11085*00-03
               - Elektro
               - bis Modelljahr 2023
               Volvo XC40 Recharge     80, 160        255/45R19   A12 R03                             A14 A21 A57
               Electric                80, 160        265/45R19   A12 R03                             V19 Vn2 HA2
               X                       80, 160        275/40R19   A01 A12 K2a K2b R03                 S01
               e9*2007/46*
               3146*09-15
               - Elektro
               - bis Modell 2022




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55111 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55056823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ RX9019
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                     Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo XC40 Recharge     183            255/45R19   A12 R03                             A14 A21 A56
               Electric                183            265/45R19   A12 R03                             V19 Vn2 HA2
               X                       183            275/40R19   A01 A12 K2a K2b R03                 S01
               e9*2007/46*3146*16-..
               - AWD, Allrad
               - Elektro
               - ab Modell 2023
               Volvo XC40 Recharge     120-128        255/45R19   R03                                 A12 A14 A21
               Electric                120-128        265/45R19   R03                                 A58 AHa V19
               X                       120-128        275/40R19   A01 K2a K2b R03                     Vn2 HA2 S01
               e9*2007/46*3146*16-..
               - RWD, Heckantrieb
               - Elektro
               - ab Modell 2023

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55056723, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55117 , RADTYP RX8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jewei-
               ligen Auflagen und Hinweise.
§22 55111*00




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55111 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55056823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ RX9019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 4 von 6

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
§22 55111*00




               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A92      Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Be-
               triebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstel-
               lers sind zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55111 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55056823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ RX9019
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 5 von 6

               AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit den in Anlage 7, Gutachten Nummer 55056723, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55117 , RADTYP RX8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.
§22 55111*00




               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19      305/25R19
               Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19      275/40R19
               Nr. 15   245/50R19      275/45R19
               Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19      285/40R19
               Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19      275/50R19




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55111 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55056823 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ RX9019
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 6 von 6

                        Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

               Nr. 22   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19     295/35R19
               Nr. 25   265/45R19     295/40R19
               Nr. 26   265/50R19     295/45R19
               Nr. 27   275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 31. Januar 2024 in Lambsheim statt.
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               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 31. Januar 2024




               Kocher                                                                 00421697.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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