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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               S6015
               Radgröße                          6.0Jx15H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               15           S6015 LK108/ohne Ring                 4/108/65,1          23          600    1950

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        50088
               Herstellerzeichen                 AUTEC
               Radtyp und Ausführung             S6015 (s.o.)
               Radgröße                          6.0Jx15H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 50088*09




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                    30
               S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   30
               S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                   30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Citroen
                                                 Peugeot

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen C2              44,50,54     185/55R15                                         A12 A16 A21
               J*...*                  44,50,54     195/50R15    A01 K25                              C24 S02
               e2*2001/116*
               0283-0286,0316*..
               Citroen C2              50-80        185/55R15                                         A12 A16 A21
               J*...*                  50-80        195/50R15                                         B03 C25 S02
               e2*2001/116*
               0284-0286,
               0316,0339,0344*..
               Citroen C3 (I)          49-80        185/60R15    A63                                  A16 A21 C35
               F*...*                  49-80        195/50R15    A12                                  S02
               e2*98/14,2001/116*      49-80        195/55R15    A12
               0257-0259,0261,
               0289,0317,0318,
               0329*..
               Citroen C3 (II)         44-88        185/65R15    A90                                  A16 A21 Y85
               S*****, S               44-88        195/60R15    A12                                  S02
               e2*2007/46*0003*..;
§22 50088*09




               e2*2007/46*0060*..
               (FIN: VF7SC, /SR,
               /SN...)
               Citroen C3 (III)        50-85        195/65R15    A90                                  A16 A21 KMV
               S                       50-85        205/60R15    A90                                  Y85 S01
               e2*2007/46*
               0003*44-..,
               e2*2007/46*0060*17-..
               (FIN: VF7SX, /SY...)
               Citroen C3 Picasso      66-70        195/60R15    A33                                  A16 A21 S02
               SH****, SH              66-70        205/55R15    A12
               e2*2001/116*0371*..;    80-88        195/60R15    A33 M+S
               e2*2007/46*0110*..      80-88        205/55R15    A12 M+S
               Citroen C3 Pluriel      50,54,80     185/65R15                                         A12 A16 A21
               H*****                  50,54,80     195/60R15    A01 K42                              B03 Cbo S02
               e2*2001/116*0266*..     50,54,80     205/55R15    A01 K1a K25 K2b K42
               Citroen C4 (I)          65-103       195/65R15    A13 M+S                              A16 A21 B03
               L*****                  65-88        195/65R15    A13                                  B83 Cpe Lim
               e2*2001/116*0302*..     65-88        205/60R15    A13                                  S02
                                       65-88        215/60R15    A01 A12 K2b K42
               Citroen DS3             50-88        185/65R15    A90                                  A16 A21 Cbo
               S*****, S               50-88        195/60R15    A12                                  Y84 S02
               e2*2007/46*0003*..
               (FIN: VF7SA...;
               VF7SB)
               Peugeot 1007            50,54,65     175/60R15    A90 Z14                              A16 A21 S02
               K*****                  50-80        185/55R15    A90 R37
               e2*2001/116*0300*..     50-80        185/60R15    A90
                                       50-80        195/55R15    A12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 206 RC         130           195/55R15    K1a K1b                              A01 A12 A16
               2*RFK*                                                                                 A21 B03 Flh
               e2*2001/116*0269*..                                                                    S02
               Peugeot 206 SW         44-80         185/55R15    K1b R37                              A01 A12 A16
               2*...*                 44-80         195/50R15    K1c R37                              A21 Car S02
               e2*98/14,2001/116*     44-80         195/55R15    G09 K1c
               0174, 0212, 0237-      55-100        195/55R15    K1c X22
               0239, 0250, 0291,
               0310, 0311, 0343*..
               Peugeot 206+           44            185/60R15    A01 A90 G03                          A16 A21 Flh
               2*****                 44            195/55R15    A01 A12 G64 K6i                      S01
               e2*2001/116*0374*..;   44-55         185/55R15    A90
               e2*2007/46*0109*..     44-55         195/50R15    A01 A12 K6i
                                      50,54,55      185/60R15    A90 R09
                                      50,54,55      195/55R15    A01 A12 K6i X24
               Peugeot 207 CC         82            185/65R15    A13                                  A16 A21 B03
               W*****                 82            195/60R15    A39                                  B83 Cbo S03
               e2*2001/116*0340*..
               - Cabrio-Coupé
§22 50088*09




               Peugeot 207, 207SW     50-110        185/65R15    A13 M+S                              A16 A21 B03
               W*****, W              50-110        195/60R15    A39 M+S                              B83 Car Flh
               e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/65R15    A13                                  S03
               e2*2007/46*0072*..     50-88         195/60R15    A39
                                      50-88         205/55R15    A12
               Peugeot 208 (I)        50-88         185/65R15    A33                                  A16 A21 A58
               C                      50-88         195/60R15    A90                                  Flh KOV O01
               e2*2007/46*0070*..;    50-88         205/55R15    A01 A12 K6r                          S03
               e2*2007/46*0071*..
               Peugeot 208 XY (I)     68-88         185/65R15    A33                                  A16 A21 A58
               C                      68-88         195/60R15    A90                                  Flh KMV O01
               e2*2007/46*0070*..     68-88         205/55R15    A12                                  S03
               Peugeot 307            50-103        195/65R15    A13 M+S                              A16 A21 B83
               3*...*                 50-80         195/65R15    A13                                  Flh S02
               e2*98/14,2001/116*     50-80         205/60R15    A12
               0235,0242-245,0251,
               0252,0287-0288,
               0290,0299,0301,
               0313,0333*..
               Peugeot 307            50-103        195/65R15    A13 M+S                              A16 A21 B83
               Break/SW               50-80         195/65R15    A13                                  Car S02
               3*...*                 50-80         205/60R15    A12
               e2*98/14,2001/116*
               0235,0242-245,0251,
               0252,0287-288,0299,
               0301,0313,0333*..
               Peugeot 307 CC         80-103        195/65R15    A13 M+S                              A16 A21 B83
               3*...*                                                                                 Cbo S02
               e2*98/14,2001/116*
               0235,0243-244,0290,
               0313*..
               - Cabrio/Coupé


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 50088*09




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 8

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§22 50088*09




               A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B83   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283
               mm an Achse 1.

               C24      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung aus-
               schließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

               C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
               mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
               (50kW)).




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 8

               C35     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
               11,29 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
               6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i Automatik ww. 5-Gang (49 bzw. 54kW), 1,4i 16V (65 kW),
               1,6 16V (80 kW), 1,4HDi 16V (66 kW), 1,6HDi (80 kW) und 1,4HDi (50 kW) mit "Exclusive-
               Ausstattung").

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
               Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
§22 50088*09




               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G09     Ist die Reifengröße 175/70R14, 185/65R14, 195/55R15 oder 205/45R16 keine der serienmä-
               ßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedie-
               nungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers
               und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird
               die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
               scheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
               sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
               die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
               (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
               größen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 7 von 8

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
               schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
§22 50088*09




               mitte vollständig umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               O01    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 302mm
               an Achse 1.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 8 von 8

               X22    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               175/65R14 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).

               X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Fließheck.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).

               Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 19. April 2021 in Lambsheim statt.
§22 50088*09




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 19. April 2021




               Kocher                                                                00366206.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim