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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                               Ziegeleistraße 25
                                                               67105 Schifferstadt
                                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Typ                               S6015
                             Radgröße                          6.0Jx15H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            S6015 LK100 / Ø60,1-Ø56,6             4/100/56,6          31          600    1950
                                          Nr. 62

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50088
                             Herstellerzeichen                 AUTEC
§ 22 50088, Erweiterung 08




                             Radtyp und Ausführung             S6015 (s.o.)
                             Radgröße                          6.0Jx15H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   28,5
                             S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   32
                             S03       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                               Fiat
                                                               Opel

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                 Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo         51, 63, 74    185/65R15   A91                                 A07 A16 A21
                             KL1T                   51, 63, 74    195/60R15   A90                                 Flh Lim S03
                             e4*2007/46*0270*..     51, 63, 74    195/65R15   A90
                                                    51, 63, 74    205/60R15   A01 A12 K2b K4h
                                                    51, 63, 74    215/60R15   A01 A12 K2b K4h
                             Fiat Punto             48-57         175/65R15   K1a K1b R09                         A01 A12 A16
                             199                    48-57         185/60R15   K1a K1b K2b R37                     A21 Flh S01
                             e3*2001/116*0217*..,   48-99         185/65R15   K1a K1b K2b K42 K56
                             e3*2001/116*0286*..,   48-99         195/60R15   K1c K2b K42 K56
                             e3*2007/46*0009*..,    48-99         205/55R15   K1c K2b K42 K56
                             e3*2007/46*0010*..
                             - Grande / Evo
                             Opel Adam             51-74          175/65R15   A33                                 A16 A21 A58
                             S-D                   51-74          185/60R15   A91                                 Y84 S02
                             e1*2001/116*          51-74          185/65R15   A91
                             0379*22-..            51-74          195/60R15   A12
§ 22 50088, Erweiterung 08




                                                   51-74          205/55R15   A01 A12 K2b
                                                   51-74          205/60R15   A01 A12 K2b
                                                   51-85          185/60R15   A91 M+S
                                                   51-85          185/65R15   A91 M+S
                                                   51-85          195/60R15   A12 M+S
                                                   51-85          205/55R15   A01 A12 K2b M+S
                                                   51-85          205/60R15   A01 A12 K2b M+S
                             Opel Adam Rocks       51-85          185/60R15   A91 M+S                             A16 A21 A58
                             S-D                   51-85          185/65R15   A91 M+S                             KMV Y84 S02
                             e1*2001/116*          51-85          195/60R15   A12 M+S
                             0379*22-..            51-85          205/55R15   A12 M+S
                                                   51-85          205/60R15   A12 M+S
                             Opel Corsa-E          51-74          175/65R15   A90 R37                             A16 A21 Flh
                             S-D, S-D/Van          51-85          185/60R15   A12                                 V15 S02
                             e1*2001/116*          51-85          185/65R15   A12
                             0379*30-..;           51-85          195/60R15   A01 A12 K2b K4i K6g K8h
                             e1*2007/46*0505*08-.. 51-85          205/55R15   A01 A12 K1a K2b K3i K4i K5d K6g
                                                                              K8h
                                                    51-85         205/60R15   A01 A12 K1a K2b K3i K4i K5d K6g
                                                                              K8h
                                                    51-85         225/50R15   A01 A12 K1c K2c K3i K4i K5d K6h
                                                                              K8m
                             Opel Karl              54, 55        165/60R15   K1c K2b K8c                         A01 A07 A12
                             D-A                    54, 55        175/55R15   K1c K2c K8i                         A16 A21 A58
                             e4*2007/46*0957*..     54, 55        175/60R15   K1c K2c K5b K8i                     Flh KOV OK4
                                                                                                                  S03
                             Opel Karl              54, 55        165/60R15   K1c K2b K8c                         A01 A07 A12
                             D-A                    54, 55        175/55R15   K1c K2c K8i                         A16 A21 A58
                             e4*2007/46*0957*..     54, 55        175/60R15   K1c K2c K5b K8i                     Flh KOV OK5
                                                    54, 55        185/55R15   K1c K2c K5b K8i                     S03




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Karl Rocks        54, 55        165/60R15     K6w K8c M+S                           A01 A07 A12
                             D-A                    54, 55        175/55R15     K2b K6x K8i M+S                       A16 A21 A58
                             e4*2007/46*0957*..     54, 55        175/60R15     K2b K5b K6x K8i M+S                   Flh KMV V15
                                                    54, 55        185/55R15     K2b K5b K6x K8i                       S03
                                                    54, 55        195/50R15     K1a K1b K2b K5b K6x K8r
                                                    54, 55        205/50R15     K1c K2b K5b K5v K6x K7a K8r

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§ 22 50088, Erweiterung 08




                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 8

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 50088, Erweiterung 08




                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.




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                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 50088, Erweiterung 08




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.




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                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 6 von 8

                             K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                             gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 50088, Erweiterung 08




                             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             OK4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             9,6 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung ausschließ-
                             lich mit 14 Zoll Serien-Reifengröße.

                             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
                             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
                             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 7 von 8

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   175/55R15     195/50R15
§ 22 50088, Erweiterung 08




                             Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
                             Nr.   4   205/55R15     225/50R15
                             Nr.   5   205/65R15     225/60R15
                             Nr.   6   235/70R15     275/60R15

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
                             form Fließheck.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 19. August 2020 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 21 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                               Seite 8 von 8

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 19. August 2020




                             Coen                                                              00349025.DOC
§ 22 50088, Erweiterung 08




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim