GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55087814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 7 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ S6015 Radgröße 6.0Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) - S6015 LK100 / Ø60,1-Ø56,1 5/100/56,1 38 630 2000 Nr. 61 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50088 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung S6015 (s.o.) Radgröße 6.0Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 28 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller MG Rover Subaru Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55087814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Rover 75, MG ZT 85-130 195/65R15 R37 A12 A16 A21 RJ, J 85-130 205/65R15 A01 K1a K2b B03 Lim S04 e11*98/14*0111*.., e11*2001/116*0111*. Rover 75, MG ZT-T 85-130 195/65R15 R37 A12 A16 A21 RJ, J 85-130 205/65R15 A01 K1a K2b B03 Car S04 e11*98/14*0111*.., e11*2001/116*0111*. - Tourer/Kombi Subaru Forester 125,130 205/70R15 M+S R09 A12 A16 A21 SF 90,92 205/70R15 B03 S02 e13*96/79*0029*.., 90,92 215/65R15 A01 K42 e13*98/14*0029*.. Subaru Forester 90-125 185/80R15 R09 A12 A16 A21 SFS 90-125 185R15 R09 B03 S02 e1*97/27*0088*.., 90-125 195/65R15 R09 e1*98/14*0088*.. 90-125 195/70R15 R09 90-125 205/70R15 R37 90-125 215/65R15 A01 K42 Subaru Forester 90-116 185/80R15 A13 R09 A16 A21 B03 SG, SGS, SGG 90-116 185R15 A13 R09 S02 e13*98/14*0087*.., 90-116 195/65R15 A13 R09 e1*2001/116*0209*.., 90-116 195/70R15 A13 R37 e11*2001/116*0242*. 90-116 205/70R15 A13 90-116 215/65R15 A12 90-116 225/60R15 A12 90-116 225/70R15 A12 R09 Subaru Forester 104-110 195/70R15 A13 R09 A16 A21 B03 SH, SHS, SHLPG 104-110 205/70R15 A33 R37 Car S03 e13*2001/116*0982*0 104-110 215/65R15 A12 R37 0-08; 104-110 215/70R15 A12 e1*2001/116*0485*.., 104-110 225/65R15 A12 e24*2007/46*0007*.. Subaru Impreza 79, 110 195/60R15 A12 A16 A21 G3, G3S 79, 110 195/65R15 Flh KOV Su4 e1*2001/116*0438*.., 79, 110 205/55R15 A01 K1c Z25 S03 e1*2001/116*0460*.. 79, 110 205/60R15 A01 K1c 79, 110 205/65R15 A01 K1c Z25 Subaru Impreza 84 195/65R15 A13 A16 A21 Flh G4 84 205/60R15 A90 S03 e1*2007/46*0597*.. 84 215/60R15 A01 A12 K6d Subaru Impreza 70-118 185/65R15 R37 T87 T88 Z49 A01 A12 A16 GD/GG ww GD/GGS 70-118 195/60R15 K42 T86 T87 T88 Z49 A21 B03 Car e1*98/14*0145*.., 70-118 205/50R15 K42 R09 T85 T86 Z49 S02 e1*98/14*0163*.. 70-118 205/55R15 K42 T87 T88 Z49 - Kombi 70-118 205/60R15 K42 Z49 70-118 215/55R15 K1c K42 Z49 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55087814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru Impreza 70-118 185/65R15 A13 R37 A16 A21 B03 GD/GG ww GD/GGS 70-118 195/60R15 A13 Sth S02 e1*98/14*0145*.., 70-118 205/50R15 A12 R09 T85 T86 e1*98/14*0163*.. 70-118 205/55R15 A12 - Limousine 70-118 205/60R15 A12 70-118 215/55R15 A01 A12 K42 Z49 Subaru Impreza 66-92 195/55R15 K42 K56 R37 A01 A12 A16 GFC, GC/GF 66-92 195/60R15 K42 K56 R37 A21 B03 S02 G334, 66-92 205/50R15 K1c K2b K41 K42 K45 K56 R37 e13*95/54, 96/79, 66-92 205/55R15 K1c K2b K41 K42 K45 K56 98/14 *0026*00-04 Subaru Impreza XV 110 195/60R15 A33 A16 A21 Flh G3 110 195/65R15 A33 KMV Su4 S03 e1*2001/116*0438*.. 110 205/55R15 A12 Z25 110 205/60R15 A12 110 205/65R15 A12 Z25 Subaru Legacy 101-127 195/60R15 R09 A12 A16 A21 BL/BP, -S, -G 101-127 195/65R15 B03 Car Lim e1*2001/116*0228*.., 101-127 205/60R15 A01 K1a K1b T90 T91 X26 S02 e1*2001/116*0256*.., 101-127 215/60R15 A01 K1c Z49 e11*2001/116*0240*. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55087814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 7 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebe- ne Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55087814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 7 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei- chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55087814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 7 R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Su4 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr- zeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback. Z25 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen für die der Fahrzeugherstel- ler die Verwendung von 15" Rädern/Reifen durch Teilegutachten bzw. Herstellerfreigaben bescheinigt. Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2014 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55087814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 8. Oktober 2014 Haasis 00218178.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim