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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Typ                              S6015
                Radgröße                         6.0Jx15H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                -            S6015 LK100 / Ø60,1-Ø56,1            4/100/56,1          40          600    1950
                             Nr. 61


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       50088
                Herstellerzeichen                AUTEC
                Radtyp und Ausführung            S6015 (s.o.)
                Radgröße                         6.0Jx15H2
§ 22 50088*04




                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°       110                      -
                S03       Schraube M12x1,5               Kegel 60°       110                      30,5
                S04       Schraube M14x1,25              Kegel 60°       130                      35
                S05       Schraube M14x1,25              Kegel 60°       140                      35
                S06       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)    Kegel 60°       110                      -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Honda
                                                 Kia
                                                 MG Rover
                                                 Mini/BMW
                                                 Mitsubishi

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                                 A12 A16 A21
                EP1, -2, -4              66-81          205/55R15   A01 K42                             Flh S02
                e11*98/14*
                0173,0174,0188*..
                Honda Civic (VII)        66-81          195/60R15   R37                                 A12 A16 A21
                EU5,-6,-7,-8,-9          66-81          205/55R15                                       Flh S02
                e11*98/14*
                0158-0161,0189*..
                Honda Civic (VII) Cou-   88-92          195/60R15   R37                                 A16 A21 A30
                pé                       88-92          205/55R15                                       B03 Cpe S02
                EM2
                e6*98/14*0080*..
                Honda Insight            65             175/65R15   A90 R37                             A16 A21 Flh
                ZE2                      65             185/60R15   A01 A12 K1a K1b                     S06
                e6*2001/116*0130*..
                Honda Jazz               57,61          185/55R15   A30                                 A16 A21 V15
                GD1,GD5,GE2,GE3          57,61          195/50R15   A01 A12 K1a                         S02
                e6*98/14*0088,87*..,     57,61          205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6
§ 22 50088*04




                e6*2001/116*0101*..,
                e6*2001/116*0102*..
                Honda Jazz               66, 73         175/65R15                                       A12 A16 A21
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                             S06
                e6*2007/46*              66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                0010, 0011, 0013,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                0014, 0015,0016*..
                - ab MJ 2011
                Honda Jazz               66, 73         175/65R15                                       A12 A16 A21
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73         185/60R15   A01 K1a                             S06
                e6*2001/116*             66, 73         195/55R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                0125, 0126, 0127,        66, 73         195/60R15   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
                0128, 0131, 0132*..
                Honda Jazz               75             185/60R15   K1c                                 A01 A12 A16
                GK                       75             195/55R15   K1c                                 A21 Flh S06
                e6*2007/46*0162*..       75             195/60R15   K1c
                                         75             205/55R15   K1c
                Honda Jazz Hybrid        65             175/65R15                                       A12 A16 A21
                GP1                      65             185/60R15   A01 K1a                             S06
                e6*2007/46*0012*..

                Kia Sephia, Shuma        65-84,3        185/55R15   R37                                 A12 A16 A21
                FB                       65-84,3        195/50R15                                       Flh Sth S02
                e4*96/27*0024*..,        65-84,3        195/55R15
                e4*98/14*0024*..
                - Shuma I/II, Spectra
                Rover 2..,-25,MG ZR      55-107         185/55R15                                       A12 A16 A21
                RF, F                    55-107         195/50R15   A01 K42 K56                         B03 Npf S02
                H224,
                e11*93/81,
                2001/116*0016*..



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 7

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        185/55R15   R37 T81                              A12 A16 A21
                RT, T                   55-110        195/50R15                                        B03 S02
                H093,                   55-110        195/55R15
                e11*93/81*0014*..,
                e11*2001/116*0014*.
                Mini One, Cooper, -S    65-85         175/65R15                                        A12 A16 A21
                Mini                    65-85         185/60R15                                        B03 Cbo Flh
                e1*2001/116*            65-85         185/65R15                                        S04
                0231*08-..              65-85         195/55R15
                - ab MJ 2007            65-85         195/60R15
                                        65-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                        65-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b
                Mini One, Cooper, -S    55-90         175/65R15                                        A12 A16 A21
                Mini-N, UKL-            55-90         185/60R15                                        B03 Car Cbo
                C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90         185/65R15                                        Cpe Flh S05
                e1*2001/116*0343*..;    55-90         195/55R15   A01 K2b
                e1*2007/46*             55-90         195/60R15   A01 K2b
                0369, 0370, 0593*..     55-90         205/50R15   A01 K2b
§ 22 50088*04




                e1*2007/46*0371*00-     55-90         205/55R15   A01 K2b
                09,
                e24*2007/46*0023*..
                - Mini/Clubman/Cabrio
                - Coupè/Roadster
                Mini One, Cooper, -S  55-85           175/65R15                                        A12 A16 A21
                R50, Mini             55-85           185/60R15                                        B03 Cbo Flh
                e1*98/14*0168*..,     55-85           185/65R15                                        S03
                e1*2001/116*          55-85           195/55R15
                0231*00-07            55-85           195/60R15
                - bis MJ 2006         55-85           205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                                      55-85           205/55R15   A01 K1a K1b K2b
                Mitsubishi Space Star 52, 59          165/55R15                                        A12 A16 A21
                A00, Z30              52, 59          165/60R15                                        A58 Flh S02
                e1*2007/46*0951*..;   52, 59          175/50R15   A01 K6r
                e1*2001/116*0271*18- 52, 59           175/55R15   A01 K6r
                ..                    52, 59          195/45R15   A01 K6r



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 7

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
§ 22 50088*04




                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 7

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.
§ 22 50088*04




                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
                mitte vollständig umzulegen.




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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 6 von 7

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
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                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   175/55R15      195/50R15
                Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
                Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
                Nr.   4   205/55R15      225/50R15
                Nr.   5   205/65R15      225/60R15
                Nr.   6   235/70R15      275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juli 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087814 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 19. Juli 2017
§ 22 50088*04




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