GUTACHTEN zur ECE R 124 000693
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
31 SE6015 LK112 / ohne Ring 5/112/57,1 43 630 2000
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 120 27
Verwendungsbereich
Hersteller Seat, Skoda, Volkswagen
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Leon 81 195/65R15 A11 ECE A16 A21 A58
5F Car F24 Flh
e9*2007/46*0094*.. S02
Seat Leon 63-110 195/65R15 A11 ECE A16 A21 A58
5F Car F23 Flh
e9*2007/46*0094*.. S02
Skoda Octavia (III) 63-81 195/65R15 A13 ECE A16 A21 A58
5E Car F23 Lim
e11*2007/46*0243*..; Npf S02
e11*2007/46*0244*..
VW Golf (VII) /-Variant 63-110 195/65R15 A11 ECE A16 A21 A57
AU, AUV Car F24 Flh
e1*2007/46*0623*.., S02
e1*2007/46*0627*..
VW Golf (VII) /-Variant 63-90 195/65R15 A11 ECE A16 A21 A58
AU, AUV Car F23 Flh
e1*2007/46*0623*.., S02
e1*2007/46*0627*..
VW Golf Sportsvan 92, 110 195/65R15 A11 ECE A16 A21 A58
AUV F24 Flh S02
e1*2007/46*0627*..
VW Golf Sportsvan 63-81 195/65R15 A11 ECE A16 A21 A58
AUV F23 Flh S02
e1*2007/46*0627*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R 124 000693
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087714 (1. Ausfertigung)
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ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
S02 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel (siehe Seite 1)
verwendet werden. Das vom Fahrzeughersteller vorgegebene Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung ist durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel aufzubringen. Nach einer
Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment zu überprüfen.
Lambsheim, 11. Dezember 2014 00221116.DOC
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