GUTACHTEN zur ECE R124 000693
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087714 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
31 SE6015 LK112 / ohne Ring 5/112/57,1 43 630 2000
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 120 27
mm
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Leon 81, 110 195/65R15 A13 ECE A07 A16 A21
5F Car F24 Flh
e9*2007/46*0094*.. KOV S02
Seat Leon 63-110 195/65R15 A13 ECE A07 A16 A21
5F A58 Car F23
e9*2007/46*0094*.. Flh KOV S02
Skoda Octavia (III) 63-81 195/65R15 A13 ECE A07 A16 A21
5E A58 Car F23
e11*2007/46*0243*..; KOV Lim S02
e11*2007/46*0244*..
VW E-Golf (VII) 85 195/65R15 A13 ECE M+S A07 A16 A21
AU A58 F24 Flh
e1*2007/46*0623*10-.. S02
(24,2 kWh-Batterie)
VW E-Golf (VII) 85 195/65R15 A13 ECE M+S A07 A16 A21
AU A58 F23 Flh
e1*2007/46*0623*10-.. S02
(24,2 kWh-Batterie)
VW Golf (VII) /-Variant 63-110 195/65R15 A13 ECE A07 A16 A21
AU, AUV, 1K A57 Car F24
e1*2007/46*0623*.., Flh KOV NoE
e1*2007/46*0627*..; S02
e1*2007/46*0490*05-..
VW Golf (VII) /-Variant 63-90 195/65R15 A13 ECE A07 A16 A21
AU, AUV, 1K A58 Car F23
e1*2007/46*0623*.., Flh NoE S02
e1*2007/46*0627*..;
e1*2007/46*0490*05-..
VW Golf Sportsvan 92, 110 195/65R15 A13 ECE A07 A16 A21
AUV A58 F24 Flh
e1*2007/46*0627*.. S02
VW Golf Sportsvan 63-85 195/65R15 A13 ECE A07 A16 A21
AUV A58 F23 Flh
e1*2007/46*0627*.. S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000693
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087714 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000693
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087714 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Lambsheim, 29. Juni 2016 00252784.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim