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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                             Ziegeleistraße 25
                                                             67105 Schifferstadt
                                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Typ                             S6015
                             Radgröße                        6.0Jx15H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                              tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            S6015 LK114,3 / Ø70,0-Ø60,1         5/114,3/60,1        43          630    2000
                                          Nr. 20

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50088
                             Herstellerzeichen               AUTEC
§ 22 50088, Erweiterung 07




                             Radtyp und Ausführung           S6015 (s.o.)
                             Radgröße                        6.0Jx15H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                      28,5
                             S02       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      110                      -
                             S03       Mutter M12x1,25 (mit Schaft)   Kegel 60°      90                       -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Fiat
                                                             Suzuki
                                                             Toyota

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                          AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15   A13                                 A16 A21 A57
                             FY                        79-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KMV
                             e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15   A39                                 S01
                                                       79-99,2        215/60R15   A12
                             Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                                 A16 A21 A58
                             EY                        66-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KOV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                                 S01
                             e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                                 A16 A21 A57
                             EY                        66-99,2        205/60R15   A39                                 B03 Flh KMV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                                 S01
                             e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
§ 22 50088, Erweiterung 07




                             Suzuki SX4                79, 88         195/65R15                                       A12 A16 A21
                             GY                        79, 88         205/60R15                                       A58 Lim S03
                             e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15   A01 K1b
                             - Limousine
                             Suzuki Swift Sport (IV)   92             185/60R15   A33                                 A16 A21 A58
                             MZ                        92             195/55R15   A12                                 Flh S01
                             e4*2001/116*0090*..
                             Toyota Auris (I)          66-97          195/65R15   A33                                 A16 A21 B03
                             E15J, E15UT..             66-97          205/60R15   A91                                 Flh S02
                             e11*2001/116*0299*..;     66-97          215/60R15   A12
                             0305*00-13;
                             e11*2007/46*0167*..;
                             0019*00-03
                             - incl. Facelift 2010
                             Toyota Auris (II)         82, 85, 97     195/65R15   A33                                 A16 A21 A58
                             E15UT(a), E15UTN(a)       82, 85, 97     205/60R15   A33                                 Car F24 Flh
                             e11*2001/116*             82, 85, 97     215/60R15   A12                                 KOV Pe2 S02
                             0305*14-..;
                             e11*2007/46*
                             0019*04-..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015
                             Toyota Auris (II)         66, 73, 85     195/65R15   A33                                 A16 A21 A58
                             E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73, 85     205/60R15   A33                                 Car F23 Flh
                             e11*2001/116*             66, 73, 85     215/60R15   A12                                 KOV Pe2 S02
                             0305*14-..;
                             e11*2007/46*
                             0019*04-..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015
                             Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/65R15   A33                                 A16 A21 B03
                             HE15U(a)                  73             205/60R15   A91                                 Flh S02
                             e11*2007/46*
                             0018*00-04



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 3 von 6

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Toyota Auris Hybrid(II)   73           195/65R15   A33                                 A16 A21 A58
                             HE15U(a), -/TMG           73           205/60R15   A33                                 Car F24 Flh
                             e11*2007/46*              73           215/60R15   A12                                 KOV Pe2 S02
                             0018*05-..;
                             e13*2007/46*1549*..
                             - ab Modell 2013 (E18)
                             - incl. Facelift 2015
                             Toyota Corolla            66, 73, 97   195/65R15   A33                                 A16 A21 A58
                             E15EJ                     66, 73, 97   205/60R15   A33                                 F23 KOV Lim
                             e11*2001/116*             66, 73, 97   215/60R15   A12                                 Pe2 S02
                             0304*09-..
                             - ab Modell 2014 (E18)
                             Toyota Corolla            66-97        195/65R15   A33                                 A16 A21 B03
                             E15EJ, E15ES              66-97        205/60R15   A91                                 Sth S02
                             e11*2001/116*             66-97        215/60R15   A12
                             0304*00-08;
§ 22 50088, Erweiterung 07




                             e11*2001/116*0314*.

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                       V      W        Y
                             210 km/h                  100% 100% 100%
                             220 km/h                  97%    100% 100%
                             230 km/h                  94%    100% 100%
                             240 km/h                  91%    100% 100%
                             250 km/h                  -      95%      100%
                             260 km/h                  -      90%      100%
                             270 km/h                  -      85%      100%
                             280 km/h                  -      -        95%
                             290 km/h                  -      -        90%
                             300 km/h                  -      -        85%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
§ 22 50088, Erweiterung 07




                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
§ 22 50088, Erweiterung 07




                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.

                             Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                             an Achse 1.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juni 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50088 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55087814 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15H2 Typ S6015
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 6 von 6

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 4. Juni 2019
§ 22 50088, Erweiterung 07




                             Coen                                                                 00321674.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim