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							S65162040515xx




          Gutachten zur
              ABE

               Leichtmetallrad
                          S6516
                  4/108 – ET 20


AUTEC GmbH & Co. KG          Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                             Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25            info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt      www.autec-wheels.de
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49909*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 H2


Typ:                         S6516



Inhaber der ABE              AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller:              DE-67105 Schifferstadt




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                      DE-24932 Flensburg



                                              2
Nummer der ABE: 49909*01

Die ABE-Nr. 49909 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 H2 , Typ S6516, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung) vom
22.07.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

1, 2, 5, 8, 9,11, 14, 15, 16, 17, 19, 20,   (2. Ausfertigung)
21, 23, 25, 28, 31

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 22.07.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 12.08.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
22.07.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49909*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 1 von 4

Auftraggeber                  AUTEC GmbH & Co. KG
                              Ziegeleistraße 25
                              67105 Schifferstadt
                              QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Typ                           S6516
Radgröße                      6,5 J x 16 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø54,1               4/100/54,1     40    580     1950       4/2014
          Nr. 60


          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø54,1               4/100/54,1     45    580     1950       4/2014
          Nr. 60
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,1               4/100/56,1     40    580     1950       4/2014
          Nr. 61
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,1               4/100/56,1     45    580     1950       4/2014
          Nr. 61
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,6               4/100/56,6     40    580     1950       4/2014
          Nr. 62
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,6               4/100/56,6     45    580     1950       4/2014
          Nr. 62
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø57,1               4/100/57,1     40    580     1950       4/2014
          Nr. 63
          S6516 LK100 / ohne Ring                 4/100/60,1     40    580     1950       4/2014

          S6516 LK100 / ohne Ring                 4/100/60,1     45    580     1950       4/2014

43        S6516 LK108 / ohne Ring                 4/108/63,4     40    580     1950       4/2014
15        S6516 LK108 / ohne Ring                 4/108/65,1     20    580     1950       4/2014
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø54,1               5/100/54,1     40    580     1950       4/2014
          Nr. 60
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,1               5/100/56,1     40    580     1950       4/2014
          Nr. 61
          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø57,1               5/100/57,1     40    580     1950       4/2014
          Nr. 63
31        S6516 LK100 / ohne Ring                 5/100/57,1     40    580     1950       4/2014
44        S6516 LK105 / ohne Ring                 5/105/56,6     39    580     1950       4/2014
43        S6516 LK108 / ohne Ring                 5/108/63,4     50    680     2250       4/2014
31        S6516 LK112 / ohne Ring                 5/112/57,1     33    680     2250       4/2014
31        S6516 LK112 / ohne Ring                 5/112/57,1     50    650     2100       4/2014
          S6516 LK112 / Ø70,0-Ø57,1               5/112/57,1     50    650     2100       4/2014
          Nr. 13
          S6516 LK112 / Ø70,0-Ø66,6               5/112/66,6     50    650     2100       4/2014
          Nr. 02
          S6516 LK112 / Ø70,0-Ø66,7               5/112/66,7     50    650     2100       4/2014
          Nr. 42

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 2 von 4
Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/      Ein-   Rad-    Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-     press- last    umfang Herstell-
                                                  (mm)/          tiefe  (kg)    (mm)     datum
                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                  (mm)
          S6516 LK112 / Ø70,0-Ø66,7               5/112/66,7     54      650    2100     5/2014
          Nr. 42
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø60,1             5/114,3/60,1   38      680    2250     4/2014
          Nr. 20
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø60,1             5/114,3/60,1   45      680    2250     4/2014
          Nr. 20
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø64,1             5/114,3/64,1   38      680    2250     4/2014
          Nr. 22
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø64,1             5/114,3/64,1   45      680    2250     4/2014
          Nr. 22
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø66,1             5/114,3/66,1   38      680    2250     4/2014
          Nr. 21
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø66,1             5/114,3/66,1   45      680    2250     4/2014
          Nr. 21
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø67,1             5/114,3/67,1   38      680    2250     4/2014
          Nr. 01
          S6516 LK114,3 / Ø70,0-Ø67,1             5/114,3/67,1   45      680    2250     4/2014
          Nr. 01
34        S6516 LK115 / ohne Ring                 5/115/70,2     41      680    2250     4/2014

Kennzeichnung

KBA-Nummer                    49909
Herstellerzeichen             AUTEC
Radtyp und Ausführung         S6516 (s.o.)
Radgröße                      6.5Jx16H2
Einpreßtiefe                  ET (s.o.)
Gießereikennzeichen           AO
Herstellungsdatum             Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.


Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 3 von 4

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/112         50                   650            2100
5/112         54                   650            2100
4/108         20                   580            1950
4/100         40                   580            1950
5/100         40                   580            1950
4/100         45                   580            1950
4/108         40                   580            1950
5/112         33                   680            2250
5/115         41                   680            2250
5/114,3       38                   680            2250
5/108         50                   680            2250
5/114,3       45                   680            2250

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/114,3       185/50R16      45                   680
4/100         185/50R16      45                   580
4/108         185/50R16      20                   580
4/108         185/50R16      40                   580
5/100         185/50R16      40                   580
5/108         185/50R16      50                   680
5/112         185/50R16      50                   650
5/112         185/50R16      54                   650
5/115         185/50R16      41                   680

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108         255/70R16      50                 680

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 8,095 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Mai 2014 durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.


Anlagen

Beschreibung                      -                                04.04.2014
Radzeichnung Blatt 1-3            IA-S6516-01-1665001              12.02.2014
Zubehörzeichnung                  AUTEC-Z-001                      06.08.2004
                                  mit Änderung vom                 23.05.2014
Verwendungen                      Anlagen 01 bis 32



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. Juli 2015




Haasis                                                               00232899.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 10

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               S6516
Radgröße                          6.5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
15           S6516 LK108 / ohne Ring               4/108/65,1          20          580    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49909
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             S6516 (s.o.)
Radgröße                          6.5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      90                    30
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      100                   30
S04       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Berlingo (III)   55-88        195/60R16C   A33 R37 116                          A16 A21 S03
7*****, 7, B9            55-88        205/60R16    A33 T91 T92 114
e2*2001/116*0366*..;     55-88        205/60R16    A33 114
e2*2007/46*0002*..;      55-88        215/55R16    A12 T91 T92 116
N129
- incl. Facelift 2012
Citroen C2               50-80        195/45R16                                         A12 A16 A21
J*...*                   50-80        205/45R16    A01 K1a K25 K2b K42                  C25 S03
e2*2001/116*
0284-0286,
0316,0339,0344*..
Citroen C2               44,50,54     195/45R16                                         A12 A16 A21
J*...*                                                                                  C24 S03
e2*2001/116*
0283-0286,0316*..
Citroen C2               90           195/45R16                                         A12 A16 A21
J*NFS                    90           205/45R16    A01 G01 K1a K25 K2b K42              S03
e2*2001/116*0309*..
Citroen C3               44-88        185/55R16    A90                                  A16 A21 Y85
S*****, S                44-88        195/50R16    A12                                  S03
e2*2007/46*0003*..;      44-88        195/55R16    A12
e2*2007/46*0060*..       44-88        205/50R16    A01 A12 K1a K2b

Citroen C3 Picasso       66-88        195/50R16    A90 T84                              A16 A21 S03
SH****, SH               66-88        195/55R16    A90
e2*2001/116*0371*..;
e2*2007/46*0110*..
Citroen C4               65-130       205/55R16    A33 K2b K42 Y19                      A01 A16 A21
L*****                   65-130       225/50R16    A12 K2b K42 K56 Y19                  Cpe Lim V16
e2*2001/116*0302*..      80-110       205/55R16    A12 K2b K42 Y20                      S03
                         80-110       225/50R16    A12 K2b K42 K56 LK6 Y20
Citroen C4               68-88        195/55R16    A11                                  A16 A21 B03
N                        68-88        195/60R16    A11                                  Flh S03
e2*2007/46*0040*..;      68-88        205/55R16    A11
e2*2007/46*0079*..       68-88        215/55R16    A01 A12 K1a K2b K6f
                         68-88        225/50R16    A01 A12 K1a K2b K6f K8g
Citroen C4 Cactus        55-73        195/55R16    A90 R37                              A16 A21 A58
0                        55-73        195/60R16    A12 R37                              S04
e2*2007/46*0440*00       55-81        205/55R16    A90
Citroen C4 Picasso       80,88,92     205/55R16    A33 R37 116                          A16 A21 A60
U*****, U                80,88,92     205/60R16    A33 R37 114                          V16 S03
e2*2001/116*0345*..;     80-120       215/55R16    A33 116
e2*2007/46*0061*..       80-120       225/50R16    A01 A12 K2b 116
                         80-120       225/55R16    A01 A12 K2b 114
Citroen DS3              50-115       195/55R16    A12                                  A16 A21 Cbo
S*****, S                50-115       205/50R16    A01 A12 K1a K2b                      Y84 S03
e2*2007/46*0003*..       50-88        185/55R16    A90
                         50-88        195/50R16    A12




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 3 von 10

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 1007           50-80         185/50R16   R37                                  A12 A16 A21
K*****                 50-80         195/45R16   R37 T80                              S03
e2*2001/116*0300*..    50-80         195/50R16
                       50-80         205/45R16
Peugeot 2008           50-96         195/60R16   A90 R37                              A16 A21 A58
C                      50-96         205/55R16   A90                                  S04
e2*2007/46*0070*..
Peugeot 206+           44            185/50R16   G64 K6i T81                          A01 A12 A16
2*****                 44            195/50R16   G64 K1b K2b K6d K6i                  A21 Flh V16
e2*2001/116*0374*..;   44-55         195/45R16   K6i                                  S02
e2*2007/46*0109*..     44-55         205/45R16   K6i
                       50,54,55      185/50R16   K6i T81 X24
                       50,54,55      195/50R16   K1b K2b K6d K6i X24
Peugeot 207 CC         80-115        195/55R16                                        A12 A16 A21
W*****                 80-115        205/50R16   A01 K1a                              Cbo S04
e2*2001/116*0340*..
- Cabrio-Coupé
Peugeot 207, 207SW     50-128        195/55R16   A12                                  A16 A21 Car
W*****, W              50-128        205/50R16   A01 A12 K1a                          Flh S04
e2*2001/116*0340*..,   50-88         185/55R16   A39 R37
e2*2007/46*0072*..     50-88         195/50R16   A12 R37
                       66-88         205/55R16   A12 R09
                       66-88         205/55R16   A01 A12 G03
Peugeot 208            50-115        195/55R16   A01 K6r                              A12 A16 A21
C                      50-115        205/50R16   A01 K2b K6r                          A58 Flh KOV
e2*2007/46*0070*..;    50-88         185/55R16   R37 T83 T87                          S04
e2*2007/46*0071*..     50-88         195/50R16   A01 K6r R37
Peugeot 208 GTI        147           195/55R16   A90 M+S                              A16 A21 A58
C                      147           205/50R16   A12 M+S                              Flh KMV S04
e2*2007/46*0070*..
Peugeot 208 XY         68-115        195/55R16   A90                                  A16 A21 A58
C                      68-115        205/50R16   A12                                  Flh KMV S04
e2*2007/46*0070*..     68-88         185/55R16   A90 R37 T83 T87
                       68-88         195/50R16   A90 R37
Peugeot 307            50-130        205/55R16   K2b K46 K56                          A01 A12 A16
3*...*                 50-130        225/50R16   K1c K2b K44 K46 K56                  A21 Flh V16
e2*98/14,2001/116*                                                                    S03
0235,0242-245,0251,
0252,0287-0288,
0290,0299,0301,
0313,0333*..
Peugeot 307            50-130        205/55R16   K46 K56                              A01 A12 A16
Break/SW               50-130        225/50R16   K1c K2c K44 K46 K56                  A21 Car V16
3*...*                                                                                S03
e2*98/14,2001/116*
0235,0242-245,0251,
0252,0287-288,0299,
0301,0313,0333*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 4 von 10

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot 307 CC          80-130        205/55R16    K1b                                  A01 A12 A16
3*...*                  80-130        225/50R16    K1c K2b K46 K56                      A21 Cbo V16
e2*98/14,2001/116*                                                                      S03
0235,0243-244,0290,
0313*..
- Cabrio/Coupé
Peugeot 308             66-110        195/60R16    A13 T89 116                          A16 A21 B03
4*****, 4               66-120        205/55R16    A33 116                              Flh V16 S03
e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/50R16    A01 A12 K42 116
e2*2007/46*0101*..      66-120        215/55R16    A01 A12 K42 116
- Fließheck             66-120        225/50R16    A01 A12 K42 116
incl. Facelift 2011
Peugeot 308             66-110        195/60R16    A13 T89 116                          A16 A21 B03
Break/SW                66-120        205/55R16    A33 116                              Car V16 S03
4*****, 4               66-120        215/50R16    A12 116
e2*2001/116*0362*..,    66-120        215/55R16    A12 116
e2*2007/46*0101*..      66-120        225/50R16    A12 116
incl. Facelift 2011
Peugeot Partner (III)   55-88         195/60R16C   A33 R37 116                          A16 A21 S03
7*****, 7, B9           55-88         205/60R16    A33 T91 T92 114
e2*2001/116*0365*..;    55-88         205/60R16    A33 114
e2*2007/46*0001*..;     55-88         215/55R16    A12 T91 T92 116
N128
- incl. Facelift 2012


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.




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Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 5 von 10

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 6 von 10

A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

C24      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,6 m bzw. 3,25 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung aus-
schließlich mit 5,5x14, ET24 (z.Zt 1,1i (44kW); 1,4i (54 kW); 1,4 Hdi (50kW)).

C25     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,7 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
mit 5,5x14, ET24 und 6,0x15, ET27 bzw. 6,0x16, ET27 (z.Zt. 1,4i (54kW); 1,6i (80kW); 1,4 Hdi
(50kW)).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G64     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 175/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulas-
sungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifen-
größen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 7 von 10

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motor-
schutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Rad-
mitte vollständig umzulegen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 8 von 10

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 9 von 10

V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Y19      Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 4-Gang Automatik oder manuellem 5-Gang Getriebe.

Y20      Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit 6-Gang Automatik oder manuellem 6-Gang Schaltgetriebe.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Juli 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 10 von 10

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Juli 2015




Haasis                                                                00232570.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.

Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:

1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.

2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.

3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
 -   Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
 -   Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
 -   Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
 -   Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
     Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
 -   Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
     Bremsstaub gereinigt werden.
 -   Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
 -   Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
     Textilien in Kontakt kommen.
 -   Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
 -   Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
     hier die Gebrauchsanweisung beachten.

4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
  - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
     (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
     spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
  - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
     des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
     ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
  - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
     dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
     jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.

                                                                            Schifferstadt, 21. März 2012


AUTEC GmbH & Co. KG                                              Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                                                                 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25                                                Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt                                          www.autec-wheels.de