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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                        Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                              Ziegeleistraße 25
                                                              67105 Schifferstadt
                                                              QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Typ                              S6516
                             Radgröße                         6.5Jx16H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             43           S6516 LK108 / ohne Ring                4/108/63,4          37,5        580    1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                       49909
                             Herstellerzeichen                AUTEC
                             Radtyp und Ausführung            S6516 (s.o.)
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             Radgröße                         6.5Jx16H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S02       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        110                    -
                             S03       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        135                    -
                             S04       Serien-Mutter M12x1,5 der     Kegel 60°        135                    -
                                       Aluminium-Serien-Räder

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Ford

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford B-MAX              55-103        185/55R16                                       A12 A16 A21
                             JK8                     55-103        195/50R16                                       A58 S03
                             e9*2007/46*0092*00-     55-103        195/55R16
                             17                      55-103        205/50R16

                             Ford EcoSport           73-103        205/55R16   A91                                 A07 A16 A21
                             JK8                     73-103        205/60R16   A91                                 A58 S04
                             e9*2007/46*0092*18-..   73-103        215/55R16   A12
                             - ab Baujahr 2018       73-103        225/50R16   A12
                                                     73-103        225/55R16   A01 A12 K9v
                             Ford EcoSport           66-103        195/60R16                                       A07 A12 A16
                             JK8                     66-103        205/55R16                                       A21 A58 B02
                             e9*2007/46*0092*00-     66-103        205/60R16                                       V16 S04
                             17                      66-103        215/55R16
                                                     66-103        225/50R16
§ 22 49909, Erweiterung 06




                                                     66-103        225/55R16

                             Ford Fiesta (VII)       44-99         195/45R16                                       A12 A16 A21
                             JA8, JR8                44-99         195/50R16   A01 G01 K1a K2b K41 K45             B02 Flh S02
                             e9*2001/116*            44-99         205/45R16   A01 K41 K45
                             0069*00-10;
                             e9*2007/46*
                             0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*
                             1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)       44-103        195/50R16   A01 K1a K2b K41 K45                 A07 A12 A16
                             JA8, JR8                44-147        195/45R16                                       A21 B02 Flh
                             e9*2001/116*            44-147        205/45R16   A01 K41 K45                         S04
                             0069*11-..;
                             e9*2007/46*
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*
                             1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Fiesta (VIII)   52-103           195/50R16   K2b                                 A01 A07 A12
                             JHH                  52-103           195/55R16   K2b                                 A16 A21 A58
                             e9*2007/46*3142*..   52-103           205/50R16   K1a K1b K2b K5a                     Flh S04
                                                  52-103           215/50R16   K1a K1b K2b K5a
                             Ford KA+             51-63            185/50R16                                       A07 A12 A16
                             KAF                  51-63            195/45R16                                       A21 Flh S04
                             e13*2007/46*1637*01- 51-63            205/45R16   A01 K1b K2b K5d
                             Ford Tourneo/Transit 55-74            185/55R16                                       A07 A12 A16
                             Courier              55-74            195/50R16                                       A21 S04
                             JU2, JN8             55-74            195/55R16
                             e1*98/14*0194*26-..;
                             e13*2007/46*1349*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49909, Erweiterung 06




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.



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                             Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel für Leichtmetall-
                             räder (Art.Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16     245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juni 2018 in Lambsheim statt.




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                             Anlage 34 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 6 von 6

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. Juni 2018
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             Coen                                                                 00297315.DOC




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