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							GUTACHTEN zur ECE R124 000627

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ SE6516
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 2

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
51           SE6516 LK112 / ohne Ring              5/112/66,6         38       730        2250


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel Ø 28 mm      130               27


Verwendungsbereich

Hersteller                        Mercedes-Benz

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und            Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C-Klasse                 85-155        205/60R16     ECE A10                                0A1 A04 A05
204                                                                                         A07 A09 A16
e1*2001/116*                                                                                A21 A58 A63
0431*29-..                                                                                  F39 Lim S02
(FIN: WDD205...)
C-Klasse T-Modell        85-155        205/60R16     ECE A10 T92 T96                        0A1 A04 A05
204K                                                                                        A07 A09 A16
e1*2001/116*                                                                                A21 A58 A63
0457*25-..                                                                                  Car F39 S02
(FIN: WDD205...)


Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A04    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

A05       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen

A07   Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A09    Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10       Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 000627

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55060514 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ SE6516
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 2 von 2

A16     Zum Auswuchten der Nachrüsträder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Lambsheim, 04. November 2014                                            00214578.DOC




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