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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55041714 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                               Ziegeleistraße 25
                                                               67105 Schifferstadt
                                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Typ                               S6516
                             Radgröße                          6.5Jx16H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             44           S6516 LK105 / ohne Ring               5/105/56,6          39          580    1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49909
                             Herstellerzeichen                 AUTEC
                             Radtyp und Ausführung             S6516 (s.o.)
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             Radgröße                          6.5Jx16H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S02       Serien-Mutter M12x1,5        Kegel 60°      140                   -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                                               Opel

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55041714 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Chevrolet Aveo        55, 70, 85   195/55R16    A91                                 A07 A16 A21
                             KL1T                  55, 70, 85   195/60R16    A12                                 Flh Lim V16
                             e4*2007/46*0270*..    55, 70, 85   205/50R16    A12                                 S02
                                                   55, 70, 85   205/55R16    A12
                                                   55, 70, 85   225/50R16    A01 A12 K2b K4h R03
                             Chevrolet Cruze /-SW 80-104        205/60R16    A33 114                             A07 A16 A21
                             KL1J                  80-104       215/55R16    A12 116                             A58 Car Flh
                             e4*2001/116*0140*..   80-104       215/60R16    A01 A12 G03 112                     Lim V16 S02
                                                   80-104       215/60R16    A12 R09 112
                                                   80-104       225/55R16    A12 114
                             Chevrolet Trax        85-103       195/70R16    A91 M+S                             A07 A16 A21
                             KL1B / J-A            85-103       205/65R16    A91                                 A57 S02
                             e4*2007/46*0696*..;   85-103       205/70R16    A12
                             e4*2007/46*0537*..    85-103       215/65R16    A92
                                                   85-103       225/60R16    A12
§ 22 49909, Erweiterung 06




                                                   85-103       225/65R16    A12
                             Opel Ampera-e         55 (150)     205/55R16    A90                                 A07 A16 A21
                             1G0F                  55 (150)     205/60R16    A12                                 A58 S02
                             e13*2007/46*1777*..   55 (150)     215/55R16    A01 A12 K1a
                             (60 kWh-Batterie)     55 (150)     225/50R16    A01 A12 K1c K2b
                             Opel Astra K          70-110       195/55R16    A91                                 A07 A16 A21
                             B-K                   70-110       195/60R16    A91                                 A58 Flh NoS
                             e4*2007/46*0996*..    70-147       205/55R16    A91                                 V16 S02
                                                   70-147       215/50R16    A12
                                                   70-147       215/55R16    A12
                                                   70-147       225/50R16    A12
                             Opel Astra K Sports   70-110       195/55R16    A91                                 A07 A16 A21
                             Tourer                70-110       195/60R16    A91                                 A58 Car NoS
                             B-K                   70-147       205/55R16    A91                                 V16 S02
                             e4*2007/46*0996*02-.. 70-147       215/50R16    A12
                                                   70-147       215/55R16    A12
                                                   70-147       225/50R16    A01 A12 K2b
                             Opel Astra-J          64-88,103    205/55R16    A33 R09                             A07 A16 A21
                             P-J, -/V, /SW         64-88,103    205/60R16    A91 R37                             A58 Flh Lim
                             e1*2007/46*0141*..,   64-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     V16 S02
                             e4*2007/46*0309*..,   64-88,103    215/55R16    A91
                             e4*2007/46*0204*..    64-88,103    215/60R16    A01 A12 G03
                                                   64-88,103    215/60R16    A91 R09
                                                   64-88,103    225/55R16    A12
                             Opel Astra-J          70-88,103    205/55R16    A33 R09                             A07 A16 A21
                             P-J/SW, -/V           70-88,103    205/60R16    A91 R37                             A58 Car V16
                             e4*2007/46*0204*..;   70-88,103    205/65R16    A01 A12 G03 R37                     S02
                             e4*2007/46*0308*..    70-88,103    215/55R16    A91
                             - Sports Tourer       70-88,103    215/60R16    A01 A91 G03
                             - Station Wagon       70-88,103    215/60R16    A91 R09
                                                   70-88,103    225/55R16    A12




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55041714 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Opel Mokka            81-103        195/70R16     A91 M+S                              A07 A16 A21
                             J-A                   81-103        205/65R16     A91                                  A57 B03 S02
                             e4*2007/46*           81-103        205/70R16     A12
                             0537*00-14            81-103        215/65R16     A92
                                                   81-103        225/60R16     A12
                                                   81-103        225/65R16     A12
                             Opel Mokka-X          81-112        205/65R16     A91                                  A07 A16 A21
                             J-A                   81-112        205/70R16     A12                                  A57 B03 S02
                             e4*2007/46*0537*15-.. 81-112        215/65R16     A90
                                                   81-112        225/60R16     A12
                                                   81-112        225/65R16     A12

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55041714 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             112      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1120 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)




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                             Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55041714 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
                             Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
                             und Kettenherstellers sind zu beachten.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
                             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
                             mousine.




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                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55041714 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
                             (Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

                             R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 49909, Erweiterung 06




                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juni 2018 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55041714 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. Juni 2018
§ 22 49909, Erweiterung 06




                             Coen                                                                  00297242.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim