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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                           Seite 1 von 7

                Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Typ                              S6516
                Radgröße                         6.5Jx16H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,1              4/100/56,1          40          580    1950
                             Nr. 61

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       49909
                Herstellerzeichen                AUTEC
                Radtyp und Ausführung            S6516 (s.o.)
                Radgröße                         6.5Jx16H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
§ 22 49909*04




                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        110                    -
                S03       Schraube M12x1,5              Kegel 60°        110                    30,5
                S04       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        130                    35
                S05       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        140                    35
                S06       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°        110                    -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Honda
                                                 Kia
                                                 MG Rover
                                                 Mini/BMW
                                                 Mitsubishi

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                                 A12 A16 A21
                EP1, -2, -4              66-81         205/50R16                                       Flh S02
                e11*98/14*
                0173,0174,0188*..
                Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                                 A12 A16 A21
                EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         205/50R16                                       Flh S02
                e11*98/14*
                0158-0161,0189*..
                Honda Civic (VII) Cou-   88-92         195/50R16   R37                                 A12 A16 A21
                pé                       88-92         205/50R16                                       Cpe S02
                EM2
                e6*98/14*0080*..
                Honda Insight            65            185/55R16   K1c                                 A01 A12 A16
                ZE2                                                                                    A21 Flh S06
                e6*2001/116*0130*..
                Honda Jazz               57,61         195/45R16                                       A12 A16 A21
                GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         205/45R16   A01 K1c                             S02
                e6*98/14*0088,87*..,     57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
§ 22 49909*04




                e6*2001/116*0101*..,
                e6*2001/116*0102*..
                Honda Jazz               66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A16
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A21 S06
                e6*2007/46*              66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                0014, 0015,0016*..
                - ab MJ 2011
                Honda Jazz               66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A16
                GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A21 S06
                e6*2001/116*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                0128, 0131, 0132*..
                Honda Jazz               75            185/55R16   K1c                                 A01 A12 A16
                GK                       75            195/50R16   K1c                                 A21 Flh S06
                e6*2007/46*0162*..       75            205/50R16   K1c K3a K3c K5b
                Honda Jazz Hybrid        65            185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A16
                GP1                                                                                    A21 S06
                e6*2007/46*0012*..

                Kia Sephia, Shuma        65-85         195/45R16                                       A12 A16 A21
                FB                                                                                     Flh Sth S02
                e4*96/27*0024*..,
                e4*98/14*0024*..
                - Shuma I/II, Spectra
                Rover 2..,-25,MG ZR      55-107        195/50R16   K42 K56 R37                         A01 A12 A16
                RF, F                    55-107        205/45R16   K42 K56                             A21 B03 Npf
                H224,                    55-118        205/50R16   K42 K56 R09                         S02
                e11*93/81,
                2001/116*0016*..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 7

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16   R37                                  A12 A16 A21
                RT, T                   55-110        195/50R16   A01 K42 K46 R37                      B03 S02
                H093,                   55-110        205/45R16   A01 K42 K46 K56
                e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16   A01 K42 K46 K56 R09
                e11*2001/116*0014*.
                Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                        A12 A16 A21
                Mini                    65-160        205/45R16   A01 K1a K2b                          Cbo Flh V16
                e1*2001/116*            65-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32                  S04
                0231*08-..              65-85         195/50R16   R37
                - ab MJ 2007
                Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16   K2b M+S                              A01 A12 A16
                Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16   K2b M+S                              A21 B03 Car
                C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16   K2b                                  Cbo Cpe Flh
                e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16   K1a K1b K2b                          V16 S05
                e1*2007/46*             55-90         185/50R16   K2b
                0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16   K2b
                e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16   K2b
                09,                     55-90         205/45R16   K2b
§ 22 49909*04




                e24*2007/46*0023*..
                - Mini/Clubman/Cabrio
                - Coupè/Roadster
                Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                        A12 A16 A21
                R50, Mini               55-160        205/45R16   A01 K1a K2b                          Cbo Flh V16
                e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32                  S03
                e1*2001/116*            55-85         195/50R16   R37
                0231*00-07
                - bis MJ 2006
                Mitsubishi Carisma      66            195/45R16   K42 K56 T80                          A01 A12 A16
                DAO                     66            205/45R16   K42 K56                              A21 B02 B03
                e4*93/81*0005*..,                                                                      S02
                e4*98/14*0005*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 7

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 49909*04




                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).



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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 7

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 49909*04




                Bereich abgedeckt sein.

                K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
                ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.




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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 6 von 7

                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
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                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   185/50R16      205/45R16
                Nr.   2   195/40R16      215/35R16
                Nr.   3   195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr.   4   195/50R16      215/45R16




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                Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 7 von 7

                         Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

                Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16     235/50R16
                Nr. 11   225/40R16     245/35R16
                Nr. 12   225/50R16     245/45R16
                Nr. 13   225/55R16     245/50R16
                Nr. 14   225/60R16     245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis
§ 22 49909*04




                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 24. Juli 2017




                Coen                                                                   00275756.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim