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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                              Ziegeleistraße 25
                                                              67105 Schifferstadt
                                                              QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Typ                              S6516
                             Radgröße                         6.5Jx16H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                                          S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,1            4/100/56,1          40          580    1950
                                          Nr. 61

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                       49909
                             Herstellerzeichen                AUTEC
§ 22 49909, Erweiterung 08




                             Radtyp und Ausführung            S6516 (s.o.)
                             Radgröße                         6.5Jx16H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°       110                      -
                             S02       Schraube M12x1,5               Kegel 60°       110                      30,5
                             S03       Schraube M14x1,25              Kegel 60°       130                      35
                             S04       Schraube M14x1,25              Kegel 60°       140                      35
                             S05       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)    Kegel 60°       110                      -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Honda
                                                              Kia
                                                              MG Rover
                                                              Mini/BMW
                                                              Mitsubishi

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                                 A12 A16 A21
                             EP1, -2, -4              66-81         205/50R16                                       Flh S01
                             e11*98/14*
                             0173,0174,0188*..
                             Honda Civic (VII)        66-81         195/50R16   R37                                 A12 A16 A21
                             EU5,-6,-7,-8,-9          66-81         205/50R16                                       Flh S01
                             e11*98/14*
                             0158-0161,0189*..
                             Honda Civic (VII) Cou-   88-92         195/50R16   R37                                 A12 A16 A21
                             pé                       88-92         205/50R16                                       Cpe S01
                             EM2
                             e6*98/14*0080*..
                             Honda Insight            65            185/55R16   K1c                                 A01 A12 A16
                             ZE2                                                                                    A21 Flh S05
                             e6*2001/116*0130*..
                             Honda Jazz (I)           57,61         195/45R16                                       A12 A16 A21
§ 22 49909, Erweiterung 08




                             GD1,GD5,GE2,GE3          57,61         205/45R16   A01 K1c                             S01
                             e6*98/14*0088,87*..,     57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
                             e6*2001/116*0101*..,
                             e6*2001/116*0102*..
                             Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A16
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A21 S05
                             e6*2007/46*              66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A16
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5a K6a                 A21 S05
                             e6*2001/116*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
                             0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16   K1c                                 A01 A12 A16
                             GK                       75, 96        195/50R16   K1c                                 A21 Flh KOV
                             e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16   K1c K3a K3c K5b                     S05
                             - incl. Facelift 2018
                             Honda Jazz (IV)          72            185/55R16   K1a K1b K2b                         A01 A12 A16
                             GR                       72            195/50R16   K1c K2b K5d                         A21 A58 Flh
                             e6*2007/46*0415*..                                                                     KOV S05
                             - Hybrid

                             Honda Jazz Crosstar      72            185/60R16   A31                                 A16 A21 A58
                             (IV)                     72            195/55R16   A12                                 Flh KMV S05
                             GR
                             e6*2007/46*0415*..
                             - Hybrid




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Jazz Hybrid (II) 65             185/55R16   K1c K2b                             A01 A12 A16
                             GP1                                                                                   A21 S05
                             e6*2007/46*0012*..

                             Kia Sephia, Shuma       65-85         195/45R16                                       A12 A16 A21
                             FB                                                                                    Flh Sth S01
                             e4*96/27*0024*..,
                             e4*98/14*0024*..
                             - Shuma I/II, Spectra
                             Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/50R16   K42 K56 R37                         A01 A12 A16
                             RF, F                   55-107        205/45R16   K42 K56                             A21 B03 Npf
                             H224,                   55-118        205/50R16   K42 K56 R09                         S01
                             e11*93/81,
                             2001/116*0016*..
                             Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16   R37                                 A12 A16 A21
                             RT, T                   55-110        195/50R16   A01 K42 K46 R37                     B03 S01
                             H093,                   55-110        205/45R16   A01 K42 K46 K56
§ 22 49909, Erweiterung 08




                             e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16   A01 K42 K46 K56 R09
                             e11*2001/116*0014*.
                             Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                       A12 A16 A21
                             Mini                    65-160        205/45R16   A01 K1a K2b                         Cbo Flh S03
                             e1*2001/116*            65-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
                             0231*08-..              65-85         195/50R16   R37
                             - ab MJ 2007
                             Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16   K2b M+S                             A01 A12 A16
                             Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16   K2b M+S                             A21 Car Cbo
                             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16   K2b                                 Cpe Flh S04
                             e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16   K1a K1b K2b
                             e1*2007/46*             55-90         185/50R16   K2b
                             0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16   K2b
                             e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16   K2b
                             09,                     55-90         205/45R16   K2b
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                       A12 A16 A21
                             R50, Mini               55-160        205/45R16   A01 K1a K2b                         Cbo Flh S02
                             e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
                             e1*2001/116*            55-85         195/50R16   R37
                             0231*00-07
                             - bis MJ 2006
                             Mitsubishi Carisma      66            195/45R16   K42 K56 T80                         A01 A12 A16
                             DAO                     66            205/45R16   K42 K56                             A21 B02 B03
                             e4*93/81*0005*..,                                                                     S01
                             e4*98/14*0005*..




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 4 von 8

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49909, Erweiterung 08




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 8

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§ 22 49909, Erweiterung 08




                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.




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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 6 von 8

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
                             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                             K3a    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.
§ 22 49909, Erweiterung 08




                             K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                             zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K3c    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                             hausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                             nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                             gen.

                             K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.




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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                        Seite 7 von 8

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
§ 22 49909, Erweiterung 08




                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                             fenheck.

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 24. August 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 8 von 8

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 24. August 2020
§ 22 49909, Erweiterung 08




                             Coen                                                                  00349295.DOC




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