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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 5

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               S6516
                Radgröße                          6.5Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             S6516 LK100 / Ø60,1-Ø54,1             5/100/54,1          40          580    1950
                             Nr. 60

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49909
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             S6516 (s.o.)
                Radgröße                          6.5Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 49909*05




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Lexus
                                                  Subaru
                                                  Toyota

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Lexus CT 200h           73            195/55R16   A91 R37                             A16 A21 A58
                A10(a)                  73            195/60R16   A90 R37                             Flh S02
                e11*2007/46*0150*..     73            205/55R16   A12
                Subaru Trezia           66, 73        185/55R16                                       A12 A16 A21
                D1(a)                   66, 73        185/60R16                                       A58 S02
                e11*2007/46*0021*..     66, 73        195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                        66, 73        205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                        66, 73        205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                Toyota Avensis          81-120        205/55R16   A13                                 A16 A21 Car
                T25                     81-120        215/50R16   A12                                 Flh Sth S02
                e11*2001/116*0196*.
                Toyota Prius (II)       57            195/55R16                                       A12 A16 A21
                HW2                                                                                   S02
                e11*2001/116*0200*.
                Toyota Prius (III)      73            195/55R16                                       A12 A16 A21
                XW3(a), XW3P            73            195/60R16                                       S02
                e11*2001/116*0264*.     73            205/55R16   A01 K6f
                e11*2007/46*0015*..
§ 22 49909*05




                Toyota Prius (IV)       72            195/55R16   A91                                 A16 A21 Flh
                XW5(EU,M)               72            195/60R16   A12                                 S02
                e11*2007/46*2971*..     72            205/55R16   A12
                                        72            215/50R16   A12
                Toyota Prius PHV (IV)   72            195/55R16   A91                                 A16 A21 Flh
                XW5P(EU,M)              72            195/60R16   A12                                 S02
                e11*2007/46*3704*..     72            205/55R16   A12
                                        72            215/50R16   A12
                Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74    195/60R16   A91                                 A16 A21 A58
                XP11                    66, 73, 74    205/55R16   A12                                 S02
                e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74    215/50R16   A12
                - 2WD                   66, 73, 74    215/55R16   A12
                                        66, 73, 74    225/50R16   A01 A12 K6f K6i
                Toyota Urban Cruiser    66            195/60R16   A91                                 A16 A21 A56
                XP11                    66            205/55R16   A12                                 S02
                e11*2001/116*0263*.     66            215/50R16   A12
                - 4WD                   66            215/55R16   A12
                                        66            225/50R16   A12
                Toyota Verso-S          66, 73        185/55R16                                       A12 A16 A21
                XP12(a)                 66, 73        185/60R16                                       A58 S02
                e11*2007/46*0020*..     66, 73        195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                        66, 73        205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                        66, 73        205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 3 von 5

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 49909*05




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 5

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.
§ 22 49909*05




                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
                fenheck.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 23. Oktober 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 5 von 5

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 23. Oktober 2017
§ 22 49909*05




                Coen                                                                  00281778.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim