GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 7 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ S6516 Radgröße 6.5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) S6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,1 4/100/56,1 45 580 1950 Nr. 61 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49909 Herstellerzeichen AUTEC § 22 49909, Erweiterung 06 Radtyp und Ausführung S6516 (s.o.) Radgröße 6.5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35 S06 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A16 A21 EP1, -2, -4 66-81 205/50R16 Flh S02 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. Honda Civic (VII) 66-81 195/50R16 R37 A12 A16 A21 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/50R16 Flh S02 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic (VII) Cou- 88-92 195/50R16 R37 A12 A16 A21 pé 88-92 205/50R16 Cpe S02 EM2 e6*98/14*0080*.. Honda Insight 65 185/55R16 A12 A16 A21 ZE2 Flh S06 e6*2001/116*0130*.. Honda Jazz (I) 57,61 195/45R16 A12 A16 A21 § 22 49909, Erweiterung 06 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 LK6 S02 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/45R16 Z15 e6*2001/116*0101*.., e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz (II) 66, 73 185/55R16 K1a A01 A12 A16 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b A21 S06 e6*2007/46* 66, 73 205/45R16 K1a 0010, 0011, 0013, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz (II) 66, 73 185/55R16 K1a A01 A12 A16 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b A21 S06 e6*2001/116* 66, 73 205/45R16 K1a 0125, 0126, 0127, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a 0128, 0131, 0132*.. Honda Jazz (III) 75, 96 185/55R16 A12 A16 A21 GK 75, 96 195/50R16 A01 K1c Flh KOV S06 e6*2007/46*0162*.. 75, 96 205/50R16 A01 K1c - incl. Facelift 2018 Honda Jazz Hybrid (II) 65 185/55R16 K1a A01 A12 A16 GP1 A21 S06 e6*2007/46*0012*.. Mini One, Cooper, -S 65-160 195/55R16 A12 A16 A21 Mini 65-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b Cbo Flh V16 e1*2001/116* 65-85 195/50R16 R37 S04 0231*08-.. 65-85 205/45R16 A01 K2b - ab MJ 2007 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini One, Cooper, -S 55-147 185/55R16 M+S A12 A16 A21 Mini-N, UKL- 55-147 195/50R16 A01 K2b M+S B03 Car Cbo C,/K,/L,/B-L, -N1 55-147 195/55R16 A01 K2b Cpe Flh V16 e1*2001/116*0343*..; 55-147 205/50R16 A01 K2b S05 e1*2007/46* 55-90 185/50R16 0369, 0370, 0593*.. 55-90 185/55R16 e1*2007/46*0371*00- 55-90 195/50R16 A01 K2b 09, 55-90 205/45R16 e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Mini One, Cooper, -S 55-160 195/55R16 A12 A16 A21 R50, Mini 55-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b Cbo Flh V16 e1*98/14*0168*.., 55-85 195/50R16 R37 S03 e1*2001/116* 55-85 205/45R16 A01 K2b 0231*00-07 § 22 49909, Erweiterung 06 - bis MJ 2006 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst- geschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 7 Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter- schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen- § 22 49909, Erweiterung 06 den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr- zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab- nahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom- bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab- rio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou- pé. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 7 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel- len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann- § 22 49909, Erweiterung 06 ten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu- stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli- chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad- hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu- sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad- hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei- gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe- ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 7 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 § 22 49909, Erweiterung 06 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei- tung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juni 2018 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 7 Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 20. Juni 2018 § 22 49909, Erweiterung 06 Coen 00297237.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim