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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 9

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               S6516
                Radgröße                          6.5Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             S6516 LK100 / ohne Ring               4/100/60,1          45          580    1950


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49909
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             S6516 (s.o.)
                Radgröße                          6.5Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 49909*04




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   30,5
                S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   30,5
                S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                   -
                S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      105                   30,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Dacia
                                                  Nissan
                                                  Renault

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 9

                Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Logan           50-65         195/55R16   T91 116                             A12 A16 A21
                FSD/USD, SD/SR        50-65         205/50R16   T91 116                             A58 S05
                N386;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Pick-Up
                - geschl. Kasten
                Dacia Logan           50-77         185/55R16                                       A12 A16 A21
                SD/SR                 50-77         195/50R16                                       Sth S05
                e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                Dacia Logan MCV       50-77         185/55R16   T87                                 A12 A16 A21
                SD/SR                 50-77         195/50R16   T88                                 Car S05
                e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                0314*00-61;           50-77         205/50R16
§ 22 49909*04




                0323*00-29;
                e2*2007/46*0030*..;
                e2*2007/46*0013*..
                - Kombi
                Dacia Sandero         50-77         185/55R16                                       A12 A16 A21
                SD/SR                 50-77         195/50R16                                       Flh S05
                e2*2001/116*          50-77         195/55R16
                0314*00-61;
                0323*00-29;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Dacia Sandero         50-77         195/55R16                                       A12 A16 A21
                Stepway                                                                             Flh KMV S05
                SD/SR
                e2*2001/116*
                0314*00-61;
                0323*00-29
                Nissan Micra          48-81         185/50R16   K1c K2c K42                         A01 A12 A16
                K12                   48-81         195/45R16   K1c K2c K42                         A21 Cbo Flh
                e11*2001/116*0195*.                                                                 S02
                Nissan Micra          59, 72        185/50R16   K1a K1b                             A01 A12 A16
                K13                   59, 72        185/55R16   G03 K1a K1b                         A21 Flh V16
                e13*2007/46*1111*..   59, 72        195/45R16   K1a K1b                             S04
                incl. Facelift 2014   59, 72        195/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8c
                                      59, 72        205/45R16   K1c
                                      59, 72        205/50R16   G77 K1c K2b K6g K6i K8m
                Nissan Micra          52, 66        185/55R16   A91                                 A16 A21 A58
                K14                   52, 66        195/50R16   A90                                 Flh S05
                e9*2007/46*6454*..    52, 66        195/55R16   A90
                                      52, 66        205/50R16   A01 A12 K2b K6g K6i K8h
                                      52, 66        215/50R16   A01 A12 K1b K2b K6g K6i K8h




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 3 von 9

                Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Nissan Note           50-85        185/55R16    A31                                 A16 A21 S02
                E11                   50-85        195/50R16    A12
                e11*2001/116*0268*.   50-85        195/55R16    A12
                Nissan Note           59, 66, 72   185/55R16    A91                                 A16 A21 A58
                E12                   59, 66, 72   195/50R16    A12                                 S04
                e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72   195/55R16    A12
                                      59, 66, 72   205/50R16    A12
                Renault Clio (III)    48, 53-58    185/55R16    A12                                 A16 A21 Car
                R                     48-102       195/50R16    A12                                 Flh R1S RC3
                e2*2001/116*0327*..; 48-102        205/45R16    A12                                 S02
                e2*2007/46*0008*..    48-102       205/50R16    A12 X30
                                      48-102       205/50R16    A01 A12 G77
                                      50,63-102    185/55R16    A31
                Renault Clio (IV)     48-87        185/55R16    A11 B03                             A16 A21 A58
                R                     48-87        185/60R16    A11 B03                             Car Flh RC4
                e2*2001/116*          48-88        195/50R16    A90                                 S05
                0327*46-..;           48-88        195/55R16    A90
                e2*2007/46*0008*16-.. 48-88        205/50R16    A12
§ 22 49909*04




                - incl. Facelift 2016
                Renault Megane (II)   60-120       205/55R16    A63                                 A16 A21 B03
                M                     60-120       225/50R16    A12                                 Flh V16 S02
                e2*98/14*0272*..      60-96        195/60R16    A13 R37
                Renault Megane (II)   76-120       205/55R16    A63                                 A16 A21 B03
                Cabrio                76-120       225/50R16    A12                                 Cbo Cpe V16
                M                     76-96        195/60R16    A13 R37                             S02
                e2*98/14*0272*..
                - Cabrio/Coupé
                Renault Megane (II)   60-96        195/60R16    A13 R37                             A16 A21 B03
                Grandtour             60-99        205/55R16    A63                                 Car V16 S02
                M                     60-99        225/50R16    A12
                e2*98/14*0272*..
                Renault Megane (II)   60-96        195/60R16    A13 R37                             A16 A21 B03
                Stufenheck            60-99        205/55R16    A63                                 Sth V16 S02
                M                     60-99        225/50R16    A12
                e2*98/14*0272*..
                Renault Modus         48-76        185/50R16    A11 R37 T81                         A16 A21 A60
                P                     48-82        185/55R16    A11 X75                             S02
                e2*2001/116*0319*..; 48-82         185/55R16    A01 A11 G77
                e2*2007/46*0007*..    48-82        195/45R16    A11 T80 T84
                                      48-82        195/50R16    A12
                                      48-82        205/45R16    A12
                Renault Scenic (II)   60-120       205/55R16    A13 R37 T91 T94 116                 A16 A21 A60
                JM                    60-120       215/55R16    A12 T92 T93 116                     B03 S02
                e2*2001/116*0274*..   74-120       205/60R16    A13 R09 T91 T92 114
                - Scenic / Gr. Scenic




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 9

                Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Twingo RS        98           195/45R16     M+S                                    A12 A16 A21
                N                        98           205/45R16     M+S                                    S05
                e2*2001/116*0359*..
                - incl. Facelift 2012
                Renault Wind             74, 75, 98   195/45R16     M+S                                    A12 A16 A21
                N                        74, 75, 98   205/45R16     M+S                                    Cbo S05
                e2*2001/116*
                0359*14-..
                Renault ZOE              43 (57-68)   195/50R16     A90 T88                                A16 A21 A58
                AG                       43 (57-68)   195/55R16     A90 T87 T91                            Flh S03
                e2*2007/46*0251*..       43 (65)      185/55R16     A33 T87
                (22 - 41 kWh-Batterie)

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49909*04




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 9

                116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
§ 22 49909*04




                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 6 von 9

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G77      Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen Reifen-
                größen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
                so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstrecken-
                zählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige ange-
§ 22 49909*04




                glichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 7 von 9

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§ 22 49909*04




                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stel-
                le der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
                KR, oder SR).

                RC4    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 4 (4. und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 5R, 6R
                oder 7R).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 8 von 9

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 49909*04




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 9 von 9

                X75     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014.
§ 22 49909*04




                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 24. Juli 2017




                Coen                                                                  00275759.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim