GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S 6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 7 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ S 6516 Radgröße 6.5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) S 6516 LK100 / Ø60,1-Ø56,1 4/100/56,1 45 580 1950 Nr. 61 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49909 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung S 6516 (s.o.) Radgröße 6.5Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 30,5 S04 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 S05 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 35 S06 Mutter M12x1,5 (mit Schaft) Kegel 60° 110 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Honda Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S 6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Honda Civic 66-81 195/50R16 R37 0A1 A02 A04 EP1, -2, -4 66-81 205/50R16 A05 A08 A09 e11*98/14* A12 A16 A21 0173,0174,0188*.. Flh S02 Honda Civic 66-81 195/50R16 R37 0A1 A02 A04 EU5,-6,-7,-8,-9 66-81 205/50R16 A05 A08 A09 e11*98/14* A12 A16 A21 0158-0161,0189*.. Flh S02 Honda Civic Coupé 88-92 195/50R16 R37 0A1 A02 A04 EM2 88-92 205/50R16 A05 A08 A09 e6*98/14*0080*.. A12 A16 A21 Cpe S02 Honda Insight 65 185/55R16 0A1 A02 A04 ZE2 A05 A08 A09 e6*2001/116*0130*.. A12 A16 A21 Flh S06 Honda Jazz 57,61 195/45R16 0A1 A02 A04 GD1,GD5,GE2,GE3 57,61 205/45R16 A01 LK6 A05 A08 A09 e6*98/14*0088,87*.., 57,61 205/45R16 Z15 A12 A16 A21 e6*2001/116*0101*.., S02 e6*2001/116*0102*.. Honda Jazz 66, 73 185/55R16 K1a 0A1 A01 A02 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b A04 A05 A08 e6*2007/46* 66, 73 205/45R16 K1a A09 A12 A16 0010, 0011, 0013, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a A21 S06 0014, 0015,0016*.. - ab MJ 2011 Honda Jazz 66, 73 185/55R16 K1a 0A1 A01 A02 GE6,GG1,-2,-3,-5,-6 66, 73 195/50R16 K1c K2b A04 A05 A08 e6*2001/116* 66, 73 205/45R16 K1a A09 A12 A16 0125, 0126, 0127, 66, 73 205/50R16 K1c K2b K3b K5a K6a A21 S06 0128, 0131, 0132*.. Honda Jazz Hybrid 65 185/55R16 K1a 0A1 A01 A02 GP1 A04 A05 A08 e6*2007/46*0012*.. A09 A12 A16 A21 S06 Mini One, Cooper, -S 65-160 195/55R16 0A1 A02 A04 Mini 65-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b A05 A08 A09 e1*2001/116* 65-85 195/50R16 R37 A12 A16 A21 0231*08-.. 65-85 205/45R16 A01 K2b Cbo Flh V16 - ab MJ 2007 S04 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S 6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini One, Cooper, -S 55-147 185/55R16 M+S 0A1 A02 A04 Mini-N, UKL- 55-147 195/50R16 A01 K2b M+S A05 A08 A09 C,/K,/L,/B-L, -N1 55-147 195/55R16 A01 K2b A12 A16 A21 e1*2001/116*0343*..; 55-147 205/50R16 A01 K2b B03 Car Cbo e1*2007/46* 55-90 185/50R16 Cpe Flh V16 0369, 0370, 0593*.. 55-90 185/55R16 S05 e1*2007/46*0371*00- 55-90 195/50R16 A01 K2b 09, 55-90 205/45R16 e24*2007/46*0023*.. - Mini/Clubman/Cabrio - Coupè/Roadster Mini One, Cooper, -S 55-160 195/55R16 0A1 A02 A04 R50, Mini 55-160 205/50R16 A01 K1a K1b K2b A05 A08 A09 e1*98/14*0168*.., 55-85 195/50R16 R37 A12 A16 A21 e1*2001/116* 55-85 205/45R16 A01 K2b Cbo Flh V16 0231*00-07 S03 - bis MJ 2006 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S 6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 7 A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S 6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 7 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S 6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 7 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 14. Juli 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2014. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55041714 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S 6516 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 7 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 14. Juli 2014 Haasis 00214173.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim