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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                           Seite 1 von 4

                Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Typ                              S6516
                Radgröße                         6.5Jx16H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                43           S6516 LK108 / ohne Ring                4/108/63,4          47,5        580    1950

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       49909
                Herstellerzeichen                AUTEC
                Radtyp und Ausführung            S6516 (s.o.)
                Radgröße                         6.5Jx16H2
                Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                Herstelldatum                    Monat und Jahr
§ 22 49909*05




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5                Kegel 60°        110                    -
                S03       Serien-Mutter M12x1,5 der     Kegel 60°        135                    -
                          Aluminium-Serien-Räder

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Ford

                Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 4

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Ford Fiesta (VII)      44-99         195/45R16                                         A12 A16 A21
                JA8, JR8               44-99         195/50R16    A01 G01                              B02 Flh S02
                e9*2001/116*           44-99         205/45R16
                0069*00-10;
                e9*2007/46*
                0002*00-06;
                DE*2007/46*0072*..;
                e13*2007/46*
                1058*00-08
                Ford Fiesta (VII)      134, 147      195/45R16    A63                                  A07 A16 A21
                JA8, JR8               44-103        195/45R16    A12                                  B02 Flh S03
                e9*2001/116*           44-103        195/50R16    A12
                0069*11-..;            44-147        205/45R16    A12
                e9*2007/46*
                0002*07-..;
                e13*2007/46*
                1058*09-..
                - ab Modell 2013
§ 22 49909*05




                Ford Fiesta (VIII)     52-103        195/50R16                                         A07 A12 A16
                JHH                    52-103        195/55R16                                         A21 A58 B54
                e9*2007/46*3142*..     52-103        205/50R16                                         Flh S03
                Ford KA+               51-63         185/50R16                                         A07 A12 A16
                KAF                    51-63         195/45R16                                         A21 Flh S03
                e13*2007/46*1637*01-   51-63         205/45R16


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 4

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§ 22 49909*05




                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55041714 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 4

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 23. Oktober 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.
§ 22 49909*05




                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 23. Oktober 2017




                Coen                                                                   00281781.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim