Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 33 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                             Ziegeleistraße 25
                                                             67105 Schifferstadt
                                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Typ                             S6516
                             Radgröße                        6.5Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                              tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             43           S6516 LK108 / ohne Ring             4/108/63,4          47,5        580    1950

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      49909
                             Herstellerzeichen               AUTEC
                             Radtyp und Ausführung           S6516 (s.o.)
§ 22 49909, Erweiterung 07




                             Radgröße                        6.5Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      110                      -
                             S02       nur Serien-Mutter M12x1,5      Kegel 60°      135                      -
                                       der Aluminium-Serien-Räder

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Ford

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 33 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fiesta (VII)     44-99         195/45R16                                          A12 A16 A21
                             JA8, JR8              44-99         195/50R16     A01 G01                              B02 Flh S01
                             e9*2001/116*          44-99         205/45R16
                             0069*00-10;
                             e9*2007/46*
                             0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*
                             1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)     134, 147      195/45R16     A63                                  A07 A16 A21
                             JA8, JR8              44-103        195/45R16     A12                                  B02 Flh S02
                             e9*2001/116*          44-103        195/50R16     A12
                             0069*11-..;           44-147        205/45R16     A12
                             e9*2007/46*
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*
§ 22 49909, Erweiterung 07




                             1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Fiesta (VIII)    51-103        195/50R16                                          A07 A12 A16
                             JHH, JGH              51-103        195/55R16                                          A21 A58 Flh
                             e9*2007/46*3142*..;   51-103        205/50R16                                          KOV S02
                             e9*2007/46*3159*..
                             Ford KA+              51-63         185/50R16                                          A07 A12 A16
                             KAF                   51-63         195/45R16                                          A21 Flh KOV
                             e13*2007/46*          51-63         205/45R16                                          S02
                             1637*01-03


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 33 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 49909, Erweiterung 07




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 33 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 5

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                             Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                             beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§ 22 49909, Erweiterung 07




                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.


                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2019 in Lambsheim statt.


                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49909 nach §22 StVZO

                             Anlage 33 zum Prüfbericht Nr. 55041714 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ S6516
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 5 von 5

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 5. Juni 2019




                             Coen                                                                  00321979.DOC
§ 22 49909, Erweiterung 07




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim