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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000671

                       Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
                       Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                               Seite 1 von 2

                       Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                           Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                           (mm)
                       51           SE7017 LK112 / ohne Ring               5/112/66,6         34       725     2250


                       Befestigungsmittel

                       Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                       S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm       140                  30


                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
R124 000671, Erw. 03




                       Audi Q5                  100-185        235/65R17     ECE M+S                             A07 A11 A16
                       FY                                                                                        A21 A56 S02
                       e1*2007/46*1550*..


                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                       verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                       A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
                       ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                       A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                       Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                       Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
                       Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                              Seite 2 von 2

                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R124 000671, Erw. 03




                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


                       Lambsheim, 9. August 2017                                                   00276451.DOC
                       CC/DS




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim