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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 1 von 8

                             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                               Ziegeleistraße 25
                                                               67105 Schifferstadt
                                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Typ                               S7017
                             Radgröße                          7.0Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            S7017 LK108/Ø70,0-Ø63,3               4/108/63,4          35          580    1950
                                          Nr. 12

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49995
                             Herstellerzeichen                 AUTEC
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             Radtyp und Ausführung             S7017 (s.o.)
                             Radgröße                          7.0Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      135                   -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Ford
                                                               Mazda

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 2 von 8

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford B-MAX              55-103        195/45R17   T81 T85                             A12 A16 A21
                             JK8                     55-103        205/40R17   T84                                 A58 S02
                             e9*2007/46*0092*00-     55-103        205/45R17
                             17                      55-103        215/40R17
                                                     55-103        215/45R17   A01 K3u

                             Ford EcoSport           73-103        205/50R17   A91                                 A16 A21 A58
                             JK8                     73-103        205/55R17   A12                                 S02
                             e9*2007/46*0092*18-..   73-103        215/50R17   A01 A12 K9v
                             - ab Baujahr 2018       73-103        225/45R17   A12
                                                     73-103        225/50R17   A01 A12 K1b K2a K9v
                             Ford EcoSport           66-103        205/50R17                                       A12 A16 A21
                             JK8                     66-103        205/55R17   A01 K3u                             A58 B02 V17
                             e9*2007/46*0092*00-     66-103        215/50R17                                       S02
                             17                      66-103        225/45R17
§ 22 49995, Erweiterung 09




                                                     66-103        225/50R17   A01 K1b K2a K3u

                             Ford Fiesta (VI)        43-74         195/40R17   K1c K2b K46 T81                     A01 A12 A16
                             JH1, JD3                43-74         205/40R17   G01 K1c K2b K44 K45 K46             A21 Flh V17
                             e1*98/14*0191*..,       43-74         215/35R17   K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 T79     S01
                             e1*2001/116*0210*..                               T83
                             Ford Fiesta (VII)       44-99         195/40R17   K1a K2b K41 K45 T81                 A01 A12 A16
                             JA8, JR8                44-99         205/40R17   G03 K1a K2b K41 K45                 A21 B02 Flh
                             e9*2001/116*            44-99         215/35R17   K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45         V17 S01
                             0069*00-10;
                             e9*2007/46*
                             0002*00-06;
                             DE*2007/46*0072*..;
                             e13*2007/46*
                             1058*00-08
                             Ford Fiesta (VII)       44-147        195/40R17   K1a K2b K41 K45 T81                 A01 A12 A16
                             JA8, JR8                44-147        205/40R17   K1a K2b K41 K45                     A21 B02 Flh
                             e9*2001/116*            44-147        215/35R17   K1c K2b K32 K41 K43 K44 K45         V17 S02
                             0069*11-..;
                             e9*2007/46*
                             0002*07-..;
                             e13*2007/46*
                             1058*09-..
                             - ab Modell 2013
                             Ford Fiesta (VIII)      51-103        195/45R17   K2b                                 A01 A12 A16
                             JHH, JGH                51-103        205/45R17   K2b                                 A21 A58 Flh
                             e9*2007/46*3142*..;     51-103        215/40R17   K1a K1b K2b K5a                     KOV S02
                             e9*2007/46*3159*..      51-103        215/45R17   K1a K1b K2b K5a
                             Ford Fiesta Active      62-103        205/45R17                                       A12 A16 A21
                             (VIII)                  62-103        215/40R17   A01 K2b                             A58 Flh KMV
                             JHH                     62-103        215/45R17   A01 K2b                             S02
                             e9*2007/46*3142*..
                             Ford Fiesta ST (VIII)   147           205/45R17   M+S                                 A12 A16 A21
                             JHH                     147           215/40R17   A01 K1a K2b K5a M+S                 A58 Flh KOV
                             e9*2007/46*3142*..      147           215/45R17   A01 K1a K2b K5a M+S                 S02


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 3 von 8
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Ford Fiesta ST 150     110          195/40R17     K1c K2b K46 T81                      A01 A12 A16
                             (VI)                   110          205/40R17     K1c K2b K44 K45 K46                  A21 Flh V17
                             JD3                    110          215/35R17     K1c K2b K41 K44 K45 K46 K56 T79      S01
                             e1*2001/116*0210*..                               T83
                             Ford KA+               51-63        195/40R17     K1b K2b K5d K8d                      A01 A12 A16
                             KAF                    51-63        205/40R17     K1a K1b K2b K5d K7d K8m              A21 Flh KOV
                             e13*2007/46*                                                                           S02
                             1637*01-03
                             Ford Puma              66-92        205/40R17     G01 K2b K56 L02                      A01 A12 A16
                             ECT                    66-92        215/35R17     K2b K56 L02                          A21 B02 B25
                             e13*95/54*0024*..                                                                      S01
                             Ford Transit/Tourneo   55-74        195/45R17     T85                                  A12 A16 A21
                             Courier                55-74        205/45R17                                          V17 S02
                             JU2, JN8               55-74        215/40R17     T83 T87
                             e1*98/14*0194*26-..;
                             e13*2007/46*1349*..
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             Mazda 2 (I)            50-74        205/40R17     G01 K1c K2b K46 K56                  A01 A12 A16
                             DY                     50-74        215/35R17     K1c K2b K44 K46 K56                  A21 Flh S01
                             e1*2001/116*0212*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 8

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                             B25      Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 5 von 8

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K32    Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit die-
                             ser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

                             K3u     An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenver-
                             kleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken)
                             bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.




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                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 6 von 8

                             K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                             gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

                             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                             gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
                             chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
                             Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
                             fenkombination herzustellen.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                        Seite 7 von 8

                             T79     Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                             Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                             Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                             Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                             Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                             Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                             Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                             Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17      285/40R17



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 8 von 8

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. August 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 26. August 2020




                             Coen                                                                   00349566.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim