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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                               Ziegeleistraße 25
                                                               67105 Schifferstadt
                                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Typ                               S7017
                             Radgröße                          7.0Jx17H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            S7017 LK100/Ø60,1-Ø57,1               4/100/57,1          37          580    1950
                                          Nr. 63

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49995
                             Herstellerzeichen                 AUTEC
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             Radtyp und Ausführung             S7017 (s.o.)
                             Radgröße                          7.0Jx17H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   30,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        Seat
                                                               Skoda
                                                               Volkswagen

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Seat Mii                44, 50, 55    195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A16
                             AA, AAN                 44, 50, 55    205/40R17   K1a K1b K2b                          A21 Flh NoE
                             e13*2007/46*1168*..;    44, 50, 55    215/35R17   K2b K6g K8e R03                      V17 S01
                             e13*2007/46*1183*..
                             Seat Mii electric       61            195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A16
                             AA                                                                                     A21 Flh S01
                             e13*2007/46*1168*..;
                             (32,3 kWh-Batterie)
                             Skoda Citigo            44, 50, 55    195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A16
                             AA, AAN                 44, 50, 55    205/40R17   K1a K1b K2b                          A21 Flh NoE
                             e13*2007/46*1169*..;    44, 50, 55    215/35R17   K2b K6g K8e R03                      V17 S01
                             e13*2007/46*1184*..
                             - incl. Facelift 2017
                             Skoda Citigo E IV       61            195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A16
                             AA                                                                                     A21 Flh S01
                             e13*2007/46*1169*..;
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             (32,3 kWh-Batterie)
                             VW UP!                  44-66         195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A16
                             AA, AAN                 44-66         205/40R17   K1a K1b K2b                          A21 Flh NoE
                             e13*2007/46*1167*..;    44-66         215/35R17   K2b K6g K8e R03                      Npf V17 S01
                             e13*2007/46*1182*..
                             - incl. Facelift 2016
                             VW cross UP!            55, 66        195/40R17                                        A12 A16 A21
                             AA                      55, 66        205/40R17   A01 K2b                              Flh KMV V17
                             e13*2007/46*1167*..     55, 66        215/35R17   A01 K2b R03                          S01
                             - incl. Facelift 2016
                             VW e-UP!                60,61         195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A16
                             AA, AAN                                                                                A21 Flh S01
                             e13*2007/46*1167*..;
                             e13*2007/46*1182*..
                             (18,7 - 32,3 kWh-
                             Batterie)
                             - incl. Facelift 2016

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 4 von 5

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             Bereich abgedeckt sein.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
                             usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

                             R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.   1   195/40R17      215/35R17
                             Nr.   2   195/45R17      215/40R17
                             Nr.   3   205/40R17      225/35R17
                             Nr.   4   205/45R17      235/40R17
                             Nr.   5   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                             Nr.   6   205/55R17      225/50R17
                             Nr.   7   215/40R17      245/35R17
                             Nr.   8   215/45R17      235/40R17, 245/40R17




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 5 von 5

                                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

                             Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                             Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                             Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                             Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                             Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                             Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                             Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                             Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                             Nr. 17   235/60R17     255/55R17
                             Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                             Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. August 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2020.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 26. August 2020




                             Coen                                                                   00349564.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim