GUTACHTEN zur ECE R-124 000671
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
31 SE7017 LK112 / ohne Ring 5/112/57,1 45 725 2250
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 120 27
S03 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 140 27
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi Q2 85, 110 215/55R17 ECE A07 A12 A16
GA A21 A58 S03
R124 000671, Erw. 03
e1*2007/46*1552*..
- Frontantrieb
Audi Q2 Quattro 110, 140 215/55R17 ECE A07 A12 A16
GA A21 A56 S03
e1*2007/46*1552*01-..
Seat Ateca 85, 110 215/55R17 A13 ECE A07 A16 A21
5FP A58 F23 S03
e9*2007/46*6394*..
- Frontantrieb
Seat Ateca 4drive 110, 140 215/55R17 A13 ECE A07 A16 A21
5FP 110, 140 225/55R17 A12 ECE A56 F24 S03
e9*2007/46*6394*..
Skoda Octavia Scout (III) 110-135 225/50R17 ECE A07 A12 A16
5E A21 A56 Car
e11*2007/46*0243*00-19 F24 S02
Skoda Yeti 77-125 225/50R17 ECE A07 A12 A16
5L A21 A57 S02
e11*2007/46*0010*..,
e11*2007/46*0034*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R-124 000671
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
R124 000671, Erw. 03
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
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GUTACHTEN zur ECE R-124 000671
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
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S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
der Radbefestigungsteile zu überprüfen.
Lambsheim, 11. August 2017 00276523.DOC
CC/DS
R124 000671, Erw. 03
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim