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							                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000671

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
                       Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                              Seite 1 von 3
                       Prüfgegenstand             PKW-Nachrüstrad
                       Aus-     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch-          Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                       führung                                  kreis- (mm)/ Mit-        tiefe        last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)           (mm)         (kg)
                       31       SE7017 LK112 / ohne Ring        5/112/57,1               45           725    2250


                       Befestigungsmittel

                       Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)
                       S02    Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 26 mm    120                      27
                       S03    Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 26 mm    140                      27


                       Verwendungsbereich

                       Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Audi Q2                  85, 110       215/55R17     ECE                                A07 A12 A16
                       GA                                                                                      A21 A58 S03
R124 000671, Erw. 03




                       e1*2007/46*1552*..
                       - Frontantrieb
                       Audi Q2 Quattro          110, 140      215/55R17     ECE                                A07 A12 A16
                       GA                                                                                      A21 A56 S03
                       e1*2007/46*1552*01-..
                       Seat Ateca               85, 110       215/55R17     A13 ECE                            A07 A16 A21
                       5FP                                                                                     A58 F23 S03
                       e9*2007/46*6394*..
                       - Frontantrieb

                       Seat Ateca 4drive        110, 140      215/55R17     A13 ECE                            A07 A16 A21
                       5FP                      110, 140      225/55R17     A12 ECE                            A56 F24 S03
                       e9*2007/46*6394*..

                       Skoda Octavia Scout (III) 110-135      225/50R17     ECE                                A07 A12 A16
                       5E                                                                                      A21 A56 Car
                       e11*2007/46*0243*00-19                                                                  F24 S02
                       Skoda Yeti                77-125       225/50R17     ECE                                A07 A12 A16
                       5L                                                                                      A21 A57 S02
                       e11*2007/46*0010*..,
                       e11*2007/46*0034*..


                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                       fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                       lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                       Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                       die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000671

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
                       Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                               Seite 2 von 3

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
                       bene Reifenfülldruck zu beachten ist.


                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                       verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                       schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                       Mindestabstand von 3 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
R124 000671, Erw. 03




                       A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                       det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                       Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                       symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                       müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                       genrand hinausragen.

                       A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                       4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
                       mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
                       ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
                       wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
                       Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                       F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                       (Einzelradaufhängung).




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ECE R-124 000671

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55069514 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                PKW-Nachrüstrad 7.0Jx17H2 Typ SE7017
                       Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                              Seite 3 von 3

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.

                       S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 - 100 km ist das Anzugsdrehmoment
                       der Radbefestigungsteile zu überprüfen.


                       Lambsheim, 11. August 2017                                                  00276523.DOC
                       CC/DS
R124 000671, Erw. 03




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim