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							S70174650311xx




          Gutachten zur
              ABE

               Leichtmetallrad
                          S7017
                  5/100 – ET 46


AUTEC GmbH & Co. KG          Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                             Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25            info@autec-wheels.de
D - 67105 Schifferstadt      www.autec-wheels.de
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49995*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 17 H2


Typ:                         S7017



Inhaber der ABE              AUTEC GmbH & Co. KG
und Hersteller:              DE-67105 Schifferstadt




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                       Kraftfahrt-Bundesamt
                                         DE-24932 Flensburg



                                                 2
Nummer der ABE: 49995*01

Die ABE-Nr. 49995 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ S7017, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) vom
23.07.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

1, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 17,     (2. Ausfertigung)
20, 23

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 23.07.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 17.08.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
23.07.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49995*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 1 von 3

Auftraggeber                  AUTEC GmbH & Co. KG
                              Ziegeleistraße 25
                              67105 Schifferstadt
                              QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
Typ                           S7017
Radgröße                      7 J x 17 H2
Zentrierart                   Mittenzentrierung

Aus-      Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                           Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                                  (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                  loch-ø (mm)     (mm)
-         S7017 LK100/Ø60,1-Ø54,1                 4/100/54,1      48       580    1950       5/2014
          Nr. 60
-         S7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1                 4/100/56,1      48       580    1950       5/2014
          Nr. 61

-         S7017 LK100/ohne Ring                   4/100/60,1      48       580    1950       5/2014
15        S7017 LK108/ohne Ring                   4/108/65,1      18       630    2000       5/2014
-         S7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1                 5/100/56,1      46       630    2150       5/2014
          Nr. 61
-         S7017 LK100/Ø60,1-Ø57,1                 5/100/57,1      46       630    2150       5/2014
          Nr. 63
44        S7017 LK105/ohne Ring                   5/105/56,6      42       610    2100       5/2014
-         S7017 LK108/Ø70,0-Ø63,4                 5/108/63,4      49       680    2250       5/2014
          Nr. 12
-         S7017 LK108/Ø70,0-Ø65,1                 5/108/65,1      49       680    2250       5/2014
          Nr. 3
31        S7017 LK112/ohne Ring                   5/112/57,1      49       680    2000       5/2014
-         S7017 LK112/Ø70,0-Ø57,1                 5/112/57,1      49       680    2000       5/2014
          Nr. 13
-         S7017 LK112/Ø70,0-Ø57,1                 5/112/57,1      54       680    2000       5/2014
          Nr. 13
-         S7017 LK112/Ø70,0-Ø66,6                 5/112/66,6      49       680    2000       5/2014
          Nr. 2
-         S7017 LK112/Ø70,0-Ø66,7                 5/112/66,7      49       680    2000       5/2014
          Nr. 42
-         S7017 LK112/Ø70,0-Ø66,7                 5/112/66,7      54       680    2000       5/2014
          Nr. 42
-         S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1               5/114,3/60,1    40       680    2250       5/2014
          Nr. 20
-         S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1               5/114,3/60,1    45       680    2250       5/2014
          Nr. 20
-         S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø64,1               5/114,3/64,1    40       680    2250       5/2014
          Nr. 22
-         S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø64,1               5/114,3/64,1    45       680    2250       5/2014
          Nr. 22
-         S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø66,1               5/114,3/66,1    40       680    2250       5/2014
          Nr. 21
-         S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø66,1               5/114,3/66,1    45       680    2250       5/2014
          Nr. 21
-         S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø67,1               5/114,3/67,1    40       680    2250       5/2014
          Nr. 1

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 2 von 3
Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/       Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                            Lochkreis-      press-   last   umfang Herstell-
                                                   (mm)/ Mitten-   tiefe    (kg)   (mm)     datum
                                                   loch-ø (mm)     (mm)
-          S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø67,1               5/114,3/67,1    45       680    2250     5/2014
           Nr. 1

Kennzeichnung

KBA-Nummer                     49995
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          S7017 (s.o.)
Radgröße                       7.0Jx17H2
Einpreßtiefe                   ET (s.o.)
Gießereikennzeichen            AO
Herstellungsdatum              Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)    Abrollumfang
4/108        18                   630             2000
5/105        42                   610             2100
5/112        54                   680             2000
4/100        48                   580             1950
5/100        46                   630             2150
5/108        49                   680             2250
5/114,3      40                   680             2250
5/114,3      45                   680             2250

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/114,3      195/40R17       45                   680
4/100        195/40R17       48                   580
4/108        195/40R17       18                   630
5/100        195/40R17       46                   630
5/108        195/40R17       49                   680
5/112        195/40R17       54                   680



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 3 von 3

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß       Reifengröße   Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/108          275/70R17     49                 680

Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,534 kg.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juni 2014 durchgeführt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.

Anlagen

Beschreibung                      -                                26.05.2014
Radzeichnung Blatt 1+2            IA-S7017-01-1770001              18.04.2014
Zubehörzeichnung                  Autec-Z-001                      06.08.2004
                                  mit Änderung vom                 23.05.2014
Verwendungen                      Anlagen 1 bis 23

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. Juli 2015




Haasis                                                               00232938.DOC



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               S7017
Radgröße                          7.0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-            S7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1               5/100/56,1          46          630    2150
             Nr. 61

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49995
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             S7017 (s.o.)
Radgröße                          7.0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                    -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      120                   -


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                        Subaru
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            205/45R17   A10                                0A1 A02 A04
ZC, GC/GF               147            205/50R17   A32                                A05 A08 A09
e13*2007/46*1281*..;    147            215/45R17   A10                                A16 A21 A58
e13*2001/116*           147            225/45R17   A91                                Cpe S04
0026*05-..
Subaru Forester         90-169         205/55R17   R37                                0A1 A02 A04
SG, SGS, SGG            90-169         215/50R17   R37                                A05 A08 A09
e13*98/14*0087*..,      90-169         215/55R17                                      A16 A21 A30
e1*2001/116*0209*..,    90-169         235/45R17   R70                                S02
e11*2001/116*0242*.
Subaru Forester         104-169        215/55R17   A33                                0A1 A02 A04
SH, SHS, SHLPG          104-169        215/60R17   A12                                A05 A08 A09
e13*2001/116*0982*0     104-169        225/55R17   A90                                A16 A21 Car
0-08;                   104-169        235/50R17   A12                                S03
e1*2001/116*0485*..,    104-169        235/55R17   A12
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108, 110       215/60R17   A33 Z16                            0A1 A02 A04
SJ, SH                  108, 110       215/65R17   A12 Z16                            A05 A08 A09
e13*2007/46*1305*..     108-177        225/55R17   A33                                A16 A21 A56
e13*2001/116*           108-177        225/60R17   A33                                Car S04
0982*09-.. (Ausf. SJ)   108-177        235/55R17   A12
                        108-177        245/50R17   A12
                        108-177        245/55R17   A12
Subaru Impreza          79-195         205/50R17   A12 T89                            0A1 A02 A04
G3, G3S                 79-195         215/45R17   A33 T87 T88                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*..,    79-195         225/45R17   A12                                A16 A21 Flh
e1*2001/116*0460*..                                                                   KOV S03
Subaru Impreza          84             205/50R17   A33                                0A1 A02 A04
G4                      84             215/45R17   A13 T87 T91                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0597*..      84             225/45R17   A33                                A16 A21 Flh
                                                                                      S03
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   A13 R37                            0A1 A02 A04
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A01 A12 K42 R37 R60 Z49            A05 A08 A09
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A01 A12 K42 T87 T88 Z49            A16 A21 Car
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A01 A12 K42 R60 Z49                Su1 S02
- Kombi
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   A13 R37                            0A1 A02 A04
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A12 R37 R60                        A05 A08 A09
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A13 R37                            A16 A21 B03
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A12 R60                            Sth Su1 S02
- Limousine
Subaru Impreza XV       110            205/50R17   A12                                0A1 A02 A04
G3                      110            215/45R17   A33                                A05 A08 A09
e1*2001/116*0438*..     110            225/45R17   A12                                A16 A21 Flh
                                                                                      KMV S03
Subaru Legacy           92-115         205/40R17   T84                                0A1 A02 A04
BE/BH, BE/BHS           92-115         205/45R17   T88                                A05 A08 A09
e1*98/14*0108*..,       92-115         215/40R17   A01 K1c K2b T83 T85 T87 Z49        A12 A16 A21
e1*98/14*0149*..        92-115         215/45R17   A01 G46 K1c K2b K42 T87 T88 T91    X26 S02
                                                   Z49


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                    Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          101-180        205/50R17   A13 R37 T89 T93                    0A1 A02 A04
BL/BP, -S, -G          101-180        215/45R17   A13 R37 T87 T91                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0228*..,   101-180        225/45R17   A12 T90 T91                        A16 A21 B03
e1*2001/116*0256*..,   180            215/50R17   A01 A12 K1a K1b M+S R09 T91        Car Lim X26
e11*2001/116*0240*.                                                                  S02
Subaru Legacy          110-127        205/50R17   A13 T89 T93                        0A1 A02 A04
BM/BR, BM/BRS          110-127        205/55R17   A13                                A05 A08 A09
e1*2007/46*0079*..;    110-127        215/45R17   A13 T87 T91                        A16 A21 A56
e13*2007/46*1074*..    110-127        215/50R17   A13                                Car Lim NfS
                       110-127        215/55R17   A12                                X26 S04
                       110-127        225/45R17   A13
                       110-127        225/50R17   A12
Subaru Legacy          110-180        205/50R17   R09 T89 T93                        0A1 A02 A04
Outback                110-180        205/55R17   R37                                A05 A08 A09
BL/BP, -S, -G          110-180        215/50R17   R37 T90 T91                        A12 A16 A21
e1*2001/116*0228*..,   110-180        215/55R17                                      Car S02
e1*2001/116*0256*..,   110-180        225/45R17   R09 T90 T91
e11*2001/116*0240*.    110-180        225/50R17   A01 Z49

Subaru Outback         110-191        215/60R17   A33                                0A1 A02 A04
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/55R17   A33                                A05 A08 A09
e1*2007/46*0079*..;    110-191        225/60R17   A33                                A16 A21 A56
e13*2007/46*1074*..    110-191        235/55R17   A12                                Car S04
                       110-191        245/55R17   A12
                       110-191        255/50R17   A12
Subaru XV              80-110         215/55R17   A13 M+S                            0A1 A02 A04
G4                     80-110         225/50R17   A13 M+S                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0597*..     80-110         225/55R17   A13                                A16 A21 A56
                       80-110         235/50R17   A01 A12 K1c                        Flh KMV S03
Toyota GT86 (Z)        147            205/45R17   A10                                0A1 A02 A04
ZN, GC/GF              147            205/50R17   A32                                A05 A08 A09
e13*2007/46*1287*..;   147            215/45R17   A10                                A16 A21 A58
e13*2001/116*          147            225/45R17   A91                                Cpe S04
0026*05-..


Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 4 von 8

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 5 von 8

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 6 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 8

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
mm an Achse 1 (Imprezza WRX STi).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




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Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 8 von 8

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. August 2014




Haasis                                                                00215624.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               S7017
Radgröße                          7.0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
-            S7017 LK100/Ø60,1-Ø57,1               5/100/57,1          46          630    2150
             Nr. 63

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49995
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             S7017 (s.o.)
Radgröße                          7.0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   28
S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      120                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Toledo             55, 63        195/40R17   NoD T81                              A12 A16 A21
NH                      55, 63        195/45R17   T81 T85                              A58 B56 Lim
e11*2007/46*0251*..     55, 63        205/40R17   T80 T84                              V17 S02
                        55, 63        215/35R17   T79 T83
                        55, 63        215/40R17
Skoda Fabia             44-66         195/40R17   T81                                  A12 A16 A21
5J                      44-66         195/45R17                                        A58 B56 Car
e11*2001/116*           44-66         205/40R17   T80 T84                              Flh V17 S02
0291*43-..;             44-66         215/35R17   T79 T83
e11*2007/46*            44-66         215/40R17
0013*20-..
ab MJ 2015 (6V)
Skoda Rapid             55, 63        195/40R17   NoD T81                              A12 A16 A21
NH                      55, 63        195/45R17   T81 T85                              A58 B56 Lim
e11*2007/46*0250*..;    55, 63        205/40R17   T80 T84                              V17 S02
e11*2007/46*0249*..     55, 63        215/35R17   T79 T83
                        55, 63        215/40R17
Skoda Rapid Space-      55, 63        195/40R17   NoD T81                              A12 A16 A21
back                    55, 63        195/45R17   T81 T85                              A58 B56 Flh
NH                      55, 63        205/40R17   T80 T84                              V17 S02
e11*2007/46*0250*..     55, 63        215/35R17   T79 T83
                        55, 63        215/40R17

VW Cross Polo           51-81         195/40R17   T81                                  A12 A16 A21
6R                      51-81         195/45R17   T81 T85                              Flh KMV S03
e1*2001/116*0510*..     51-81         205/40R17   T80 T81 T84
- incl. Facelift 2014   51-81         215/35R17   T79 T83
                        51-81         215/40R17
VW Polo                 44-103        195/40R17   T81                                  A12 A16 A21
6R                      44-103        195/45R17   T81 T85                              Flh Npf S03
e1*2001/116*0510*..     44-103        205/40R17   T80 T84
e1*2007/46*0486*..      44-103        215/35R17   T79 T83
- incl. Facelift 2014   44-110        205/40R17   M+S T80 T84
                        44-110        215/40R17
VW Polo GTI             132           215/40R17                                        A12 A16 A21
6R                      132, 141      205/40R17   M+S T84                              Flh Npf S03
e1*2001/116*0510*..     132, 141      215/40R17   M+S
- incl. Facelift 2014

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B56    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 4 von 5

Npf     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw.
Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Juli 2015




Haasis                                                                00232727.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
Wichtige Hinweise zur Pflege
Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder.

Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B.
heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können
Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann.
Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen
Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten:

1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden?
Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann
sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt
werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir
die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken.

2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden?
Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel
gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs-
anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine
aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet
werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder
Radbolzen an.

3. Was gibt es sonst noch zu beachten?
 -   Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden.
 -   Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden.
 -   Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten.
 -   Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle,
     Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln.
 -   Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und
     Bremsstaub gereinigt werden.
 -   Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden.
 -   Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder
     Textilien in Kontakt kommen.
 -   Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden.
 -   Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch
     hier die Gebrauchsanweisung beachten.

4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“
In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer
Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen
jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder:
  - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren
     (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den
     spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht!
  - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung
     des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur
     ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können.
  - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen,
     dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht
     jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung!
Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen,
dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann.

                                                                            Schifferstadt, 21. März 2012


AUTEC GmbH & Co. KG                                              Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0
                                                                 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92
Ziegeleistraße 25                                                Email: info@autec-wheels.de
D – 67105 Schifferstadt                                          www.autec-wheels.de