S70174650311xx Gutachten zur ABE Leichtmetallrad S7017 5/100 – ET 46 AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 info@autec-wheels.de D - 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49995*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 17 H2 Typ: S7017 Inhaber der ABE AUTEC GmbH & Co. KG und Hersteller: DE-67105 Schifferstadt Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49995*01 Die ABE-Nr. 49995 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ S7017, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) vom 23.07.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 17, (2. Ausfertigung) 20, 23 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 23.07.2015 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 17.08.2015 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 23.07.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49995*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 3 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ S7017 Radgröße 7 J x 17 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ Mitten- tiefe (kg) (mm) datum loch-ø (mm) (mm) - S7017 LK100/Ø60,1-Ø54,1 4/100/54,1 48 580 1950 5/2014 Nr. 60 - S7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1 4/100/56,1 48 580 1950 5/2014 Nr. 61 - S7017 LK100/ohne Ring 4/100/60,1 48 580 1950 5/2014 15 S7017 LK108/ohne Ring 4/108/65,1 18 630 2000 5/2014 - S7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1 5/100/56,1 46 630 2150 5/2014 Nr. 61 - S7017 LK100/Ø60,1-Ø57,1 5/100/57,1 46 630 2150 5/2014 Nr. 63 44 S7017 LK105/ohne Ring 5/105/56,6 42 610 2100 5/2014 - S7017 LK108/Ø70,0-Ø63,4 5/108/63,4 49 680 2250 5/2014 Nr. 12 - S7017 LK108/Ø70,0-Ø65,1 5/108/65,1 49 680 2250 5/2014 Nr. 3 31 S7017 LK112/ohne Ring 5/112/57,1 49 680 2000 5/2014 - S7017 LK112/Ø70,0-Ø57,1 5/112/57,1 49 680 2000 5/2014 Nr. 13 - S7017 LK112/Ø70,0-Ø57,1 5/112/57,1 54 680 2000 5/2014 Nr. 13 - S7017 LK112/Ø70,0-Ø66,6 5/112/66,6 49 680 2000 5/2014 Nr. 2 - S7017 LK112/Ø70,0-Ø66,7 5/112/66,7 49 680 2000 5/2014 Nr. 42 - S7017 LK112/Ø70,0-Ø66,7 5/112/66,7 54 680 2000 5/2014 Nr. 42 - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1 5/114,3/60,1 40 680 2250 5/2014 Nr. 20 - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø60,1 5/114,3/60,1 45 680 2250 5/2014 Nr. 20 - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø64,1 5/114,3/64,1 40 680 2250 5/2014 Nr. 22 - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø64,1 5/114,3/64,1 45 680 2250 5/2014 Nr. 22 - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø66,1 5/114,3/66,1 40 680 2250 5/2014 Nr. 21 - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø66,1 5/114,3/66,1 45 680 2250 5/2014 Nr. 21 - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø67,1 5/114,3/67,1 40 680 2250 5/2014 Nr. 1 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 3 Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ Mitten- tiefe (kg) (mm) datum loch-ø (mm) (mm) - S7017 LK114,3/Ø70,0-Ø67,1 5/114,3/67,1 45 680 2250 5/2014 Nr. 1 Kennzeichnung KBA-Nummer 49995 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung S7017 (s.o.) Radgröße 7.0Jx17H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Gießereikennzeichen AO Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe- reichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr- zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 4/108 18 630 2000 5/105 42 610 2100 5/112 54 680 2000 4/100 48 580 1950 5/100 46 630 2150 5/108 49 680 2250 5/114,3 40 680 2250 5/114,3 45 680 2250 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/114,3 195/40R17 45 680 4/100 195/40R17 48 580 4/108 195/40R17 18 630 5/100 195/40R17 46 630 5/108 195/40R17 49 680 5/112 195/40R17 54 680 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 3 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/108 275/70R17 49 680 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof- fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 9,534 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab Juni 2014 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin- gungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung - 26.05.2014 Radzeichnung Blatt 1+2 IA-S7017-01-1770001 18.04.2014 Zubehörzeichnung Autec-Z-001 06.08.2004 mit Änderung vom 23.05.2014 Verwendungen Anlagen 1 bis 23 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 23. Juli 2015 Haasis 00232938.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 8 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ S7017 Radgröße 7.0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg) - S7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1 5/100/56,1 46 630 2150 Nr. 61 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49995 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung S7017 (s.o.) Radgröße 7.0Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Subaru Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru BRZ (Z) 147 205/45R17 A10 0A1 A02 A04 ZC, GC/GF 147 205/50R17 A32 A05 A08 A09 e13*2007/46*1281*..; 147 215/45R17 A10 A16 A21 A58 e13*2001/116* 147 225/45R17 A91 Cpe S04 0026*05-.. Subaru Forester 90-169 205/55R17 R37 0A1 A02 A04 SG, SGS, SGG 90-169 215/50R17 R37 A05 A08 A09 e13*98/14*0087*.., 90-169 215/55R17 A16 A21 A30 e1*2001/116*0209*.., 90-169 235/45R17 R70 S02 e11*2001/116*0242*. Subaru Forester 104-169 215/55R17 A33 0A1 A02 A04 SH, SHS, SHLPG 104-169 215/60R17 A12 A05 A08 A09 e13*2001/116*0982*0 104-169 225/55R17 A90 A16 A21 Car 0-08; 104-169 235/50R17 A12 S03 e1*2001/116*0485*.., 104-169 235/55R17 A12 e24*2007/46*0007*.. Subaru Forester 108, 110 215/60R17 A33 Z16 0A1 A02 A04 SJ, SH 108, 110 215/65R17 A12 Z16 A05 A08 A09 e13*2007/46*1305*.. 108-177 225/55R17 A33 A16 A21 A56 e13*2001/116* 108-177 225/60R17 A33 Car S04 0982*09-.. (Ausf. SJ) 108-177 235/55R17 A12 108-177 245/50R17 A12 108-177 245/55R17 A12 Subaru Impreza 79-195 205/50R17 A12 T89 0A1 A02 A04 G3, G3S 79-195 215/45R17 A33 T87 T88 A05 A08 A09 e1*2001/116*0438*.., 79-195 225/45R17 A12 A16 A21 Flh e1*2001/116*0460*.. KOV S03 Subaru Impreza 84 205/50R17 A33 0A1 A02 A04 G4 84 215/45R17 A13 T87 T91 A05 A08 A09 e1*2007/46*0597*.. 84 225/45R17 A33 A16 A21 Flh S03 Subaru Impreza 70-169 205/45R17 A13 R37 0A1 A02 A04 GD/GG ww GD/GGS 70-169 205/50R17 A01 A12 K42 R37 R60 Z49 A05 A08 A09 e1*98/14*0145*.., 70-169 215/45R17 A01 A12 K42 T87 T88 Z49 A16 A21 Car e1*98/14*0163*.. 70-169 225/45R17 A01 A12 K42 R60 Z49 Su1 S02 - Kombi Subaru Impreza 70-169 205/45R17 A13 R37 0A1 A02 A04 GD/GG ww GD/GGS 70-169 205/50R17 A12 R37 R60 A05 A08 A09 e1*98/14*0145*.., 70-169 215/45R17 A13 R37 A16 A21 B03 e1*98/14*0163*.. 70-169 225/45R17 A12 R60 Sth Su1 S02 - Limousine Subaru Impreza XV 110 205/50R17 A12 0A1 A02 A04 G3 110 215/45R17 A33 A05 A08 A09 e1*2001/116*0438*.. 110 225/45R17 A12 A16 A21 Flh KMV S03 Subaru Legacy 92-115 205/40R17 T84 0A1 A02 A04 BE/BH, BE/BHS 92-115 205/45R17 T88 A05 A08 A09 e1*98/14*0108*.., 92-115 215/40R17 A01 K1c K2b T83 T85 T87 Z49 A12 A16 A21 e1*98/14*0149*.. 92-115 215/45R17 A01 G46 K1c K2b K42 T87 T88 T91 X26 S02 Z49 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru Legacy 101-180 205/50R17 A13 R37 T89 T93 0A1 A02 A04 BL/BP, -S, -G 101-180 215/45R17 A13 R37 T87 T91 A05 A08 A09 e1*2001/116*0228*.., 101-180 225/45R17 A12 T90 T91 A16 A21 B03 e1*2001/116*0256*.., 180 215/50R17 A01 A12 K1a K1b M+S R09 T91 Car Lim X26 e11*2001/116*0240*. S02 Subaru Legacy 110-127 205/50R17 A13 T89 T93 0A1 A02 A04 BM/BR, BM/BRS 110-127 205/55R17 A13 A05 A08 A09 e1*2007/46*0079*..; 110-127 215/45R17 A13 T87 T91 A16 A21 A56 e13*2007/46*1074*.. 110-127 215/50R17 A13 Car Lim NfS 110-127 215/55R17 A12 X26 S04 110-127 225/45R17 A13 110-127 225/50R17 A12 Subaru Legacy 110-180 205/50R17 R09 T89 T93 0A1 A02 A04 Outback 110-180 205/55R17 R37 A05 A08 A09 BL/BP, -S, -G 110-180 215/50R17 R37 T90 T91 A12 A16 A21 e1*2001/116*0228*.., 110-180 215/55R17 Car S02 e1*2001/116*0256*.., 110-180 225/45R17 R09 T90 T91 e11*2001/116*0240*. 110-180 225/50R17 A01 Z49 Subaru Outback 110-191 215/60R17 A33 0A1 A02 A04 BM/BR, BM/BRS 110-191 225/55R17 A33 A05 A08 A09 e1*2007/46*0079*..; 110-191 225/60R17 A33 A16 A21 A56 e13*2007/46*1074*.. 110-191 235/55R17 A12 Car S04 110-191 245/55R17 A12 110-191 255/50R17 A12 Subaru XV 80-110 215/55R17 A13 M+S 0A1 A02 A04 G4 80-110 225/50R17 A13 M+S A05 A08 A09 e1*2007/46*0597*.. 80-110 225/55R17 A13 A16 A21 A56 80-110 235/50R17 A01 A12 K1c Flh KMV S03 Toyota GT86 (Z) 147 205/45R17 A10 0A1 A02 A04 ZN, GC/GF 147 205/50R17 A32 A05 A08 A09 e13*2007/46*1287*..; 147 215/45R17 A10 A16 A21 A58 e13*2001/116* 147 225/45R17 A91 Cpe S04 0026*05-.. Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 8 A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 8 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 6 von 8 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NfS Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R60 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 7 von 8 Su1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326 mm an Achse 1 (Imprezza WRX STi). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback. Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55060814 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 8 von 8 Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 12. August 2014 Haasis 00215624.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 1 von 5 Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG Ziegeleistraße 25 67105 Schifferstadt QM-Nr.: 49 02 0241005 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ S7017 Radgröße 7.0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) - S7017 LK100/Ø60,1-Ø57,1 5/100/57,1 46 630 2150 Nr. 63 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49995 Herstellerzeichen AUTEC Radtyp und Ausführung S7017 (s.o.) Radgröße 7.0Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 28 S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Seat Skoda Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Seat Toledo 55, 63 195/40R17 NoD T81 A12 A16 A21 NH 55, 63 195/45R17 T81 T85 A58 B56 Lim e11*2007/46*0251*.. 55, 63 205/40R17 T80 T84 V17 S02 55, 63 215/35R17 T79 T83 55, 63 215/40R17 Skoda Fabia 44-66 195/40R17 T81 A12 A16 A21 5J 44-66 195/45R17 A58 B56 Car e11*2001/116* 44-66 205/40R17 T80 T84 Flh V17 S02 0291*43-..; 44-66 215/35R17 T79 T83 e11*2007/46* 44-66 215/40R17 0013*20-.. ab MJ 2015 (6V) Skoda Rapid 55, 63 195/40R17 NoD T81 A12 A16 A21 NH 55, 63 195/45R17 T81 T85 A58 B56 Lim e11*2007/46*0250*..; 55, 63 205/40R17 T80 T84 V17 S02 e11*2007/46*0249*.. 55, 63 215/35R17 T79 T83 55, 63 215/40R17 Skoda Rapid Space- 55, 63 195/40R17 NoD T81 A12 A16 A21 back 55, 63 195/45R17 T81 T85 A58 B56 Flh NH 55, 63 205/40R17 T80 T84 V17 S02 e11*2007/46*0250*.. 55, 63 215/35R17 T79 T83 55, 63 215/40R17 VW Cross Polo 51-81 195/40R17 T81 A12 A16 A21 6R 51-81 195/45R17 T81 T85 Flh KMV S03 e1*2001/116*0510*.. 51-81 205/40R17 T80 T81 T84 - incl. Facelift 2014 51-81 215/35R17 T79 T83 51-81 215/40R17 VW Polo 44-103 195/40R17 T81 A12 A16 A21 6R 44-103 195/45R17 T81 T85 Flh Npf S03 e1*2001/116*0510*.. 44-103 205/40R17 T80 T84 e1*2007/46*0486*.. 44-103 215/35R17 T79 T83 - incl. Facelift 2014 44-110 205/40R17 M+S T80 T84 44-110 215/40R17 VW Polo GTI 132 215/40R17 A12 A16 A21 6R 132, 141 205/40R17 M+S T84 Flh Npf S03 e1*2001/116*0510*.. 132, 141 215/40R17 M+S - incl. Facelift 2014 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 3 von 5 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits- symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel- genrand hinausragen. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B56 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili- mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel- verbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 4 von 5 Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross bzw. Scout. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55060814 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017 Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG Seite 5 von 5 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 20. Juli 2015 Haasis 00232727.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Hinweisblatt „Radabdeckung“ Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten erhältlich sind, gem. den Auflagen K1a, K1b, K1c und K2a, K2b, K2c hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu kleben. Vorderachse Auflage „K1a“ Auflage „K1b“ Auflage „K1c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 30° vor der 0° bis 50° hinter der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Hinterachse Auflage „K2b“ Auflage „K2a“ Auflage „K2c“ Beispiel für eine Leiste im Beispiel für eine Leiste im Bereich Beispiel für eine Leiste im Bereich 0° bis 50° hinter der 0° bis 30° vor der Radmitte Bereich von 30° vor bis 50° Radmitte hinter der Radmitte Wichtige Hinweise zur Pflege Wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer neuen hochwertigen AUTEC Leichtmetallräder. Wie so viele Dinge unterliegen auch Aluminiumfelgen einer Vielzahl von äußeren Einflüssen, wie z.B. heißer Bremsstaub, Schmutz und Feuchtigkeit, Salz, Steinschlag. Diese Einflüsse können Aluminiumräder schnell beschädigen, was aber durch gute Pflege leicht vermieden werden kann. Damit Sie also möglichst lange Freude an unseren Rädern haben, empfehlen wir die folgenden wichtigen Hinweise und Pflegemaßnahmen zu beachten: 1. Wie oft müssen Felgen gesäubert werden? Je länger eine Felge mit Schmutz behaftet ist und je aggressiver die Verschmutzung, desto schneller kann sie beschädigt werden. Die Felgen sollten deswegen spätestens alle 2 Wochen außen und innen gereinigt werden. Somit kann sich kein Bremsstaub, kein Schmutz, oder Salz festsetzen. Im Winter empfehlen wir die Felgen 1x pro Woche zu säubern um diesem Problem entgegen zu wirken. 2. Was muss bei der Auswahl der Reinigungsmittel beachtet werden? Grundsätzlich sollten Felgen mit warmen Wasser, handelsüblichem Auto-Shampoo oder Spülmittel gereinigt werden. Bei der Verwendung von „Felgenreinigern“ muss unbedingt zuerst die Gebrauchs- anweisung (Einwirkzeit, Anwendungshinweise) des Herstellers gelesen werden. Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel (z.B. laugen-, säure- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel) verwendet werden. Diese greifen nicht nur den Lack, sondern evtl. auch Bremsscheiben, Bremsschläuche oder Radbolzen an. 3. Was gibt es sonst noch zu beachten? - Felgen sollten im kalten Zustand gereinigt werden, um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden. - Die maximale Einwirkzeit des Reinigers darf nicht überschritten werden. - Benutzen Sie zum reinigen nur saubere und intakte Schwämme oder Bürsten. - Verwenden Sie für die Reinigung Ihrer AUTEC-Leichtmetallräder keine Scheuermittel, Stahlwolle, Topfreiniger, Kalkentferner oder Autopolitur mit Schleifpartikeln. - Felgen sollten nicht nur auf der Designseite, sonder auch von der Rückseite vom Schmutz und Bremsstaub gereinigt werden. - Der Reiniger muss nach dem Waschen der Felgen ausreichend abgespült werden. - Bei Reinigungen in Waschanlagen ist zu beachten, dass die Räder nur mit weichen Bürsten oder Textilien in Kontakt kommen. - Lackschäden sollten direkt ausgebessert werden, um eine Oxidation der Felge zu vermeiden. - Zusätzlich können die Räder mit handelsüblichen Felgenversiegelungen behandelt werden. Bitte auch hier die Gebrauchsanweisung beachten. 4. Reparaturen durch „Optische Radaufbereitung“ In einigen Betrieben des KFZ-Bereiches wird intensiv Werbung für die Möglichkeit sogenannter „optischer Radaufbereitung“ gemacht, mit der eventuelle Schäden am Rad repariert werden können. Es bestehen jedoch erhebliche Bedenken bezüglich der Sicherheit solch aufbereiteter Räder: - Die „optische Radaufbereitung“ beinhaltet häufig den Abtrag von Material mittels spanender Verfahren (Drehen Schleifen), wobei in aufbereitenden Betrieben keine ausreichende Kenntnis über den spezifischen Eingriff und den ggf. gravierenden Einfluss auf die Festigkeit des Rades besteht! - Die Aufbereitung kann eine komplett-Lackierung bedeuten, die zumeist mit einer starken Erhitzung des Rades einhergeht. Dies ist gleichbedeutend mit thermischen Verfahren, die die Materialstruktur ändern und die Festigkeit nachhaltig schädigen können. - Die Reparaturmöglichkeit wird mit „TÜV-Siegel“ beworben. Es ist hier jedoch darauf hinzuweisen, dass damit im allg. die Maschinen der Radaufbereitung gemeint sind, die TÜV-geprüft sind, nicht jedoch ein vom TÜV allgemein abgenommenes Verfahren der Aufbereitung! Wir müssen aus diesen Gründen leider dringend von solchen Verfahren abraten und darauf hinweisen, dass keinerlei Haftung für aufbereitete Räder gewährt werden kann. Schifferstadt, 21. März 2012 AUTEC GmbH & Co. KG Tel.: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 0 Fax: +49 (0) 62 35 / 92 66 - 92 Ziegeleistraße 25 Email: info@autec-wheels.de D – 67105 Schifferstadt www.autec-wheels.de