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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               S7017
                Radgröße                          7.0Jx17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                -            S7017 LK100/Ø60,1-Ø54,1               4/100/54,1          48          580    1950
                             Nr. 60

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49995
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             S7017 (s.o.)
                Radgröße                          7.0Jx17H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 49995*04




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
                S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      120                   -
                S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    32

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Hyundai
                                                  Kia
                                                  Opel
                                                  Suzuki
                                                  Toyota

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai i10             48-64         195/40R17                                       A12 A16 A21
                IA, IA-HME                                                                            A58 Flh Y13
                e11*2007/46*1008*..;                                                                  S02
                e13*2007/46*1602*..
                - incl. Facelift 2017
                Hyundai i20             55-88         195/45R17                                       A12 A16 A21
                GB, GB-HME              55-88         205/40R17   T84                                 Cpe Flh KOV
                e11*2007/46*1600*..;    55-88         205/45R17                                       S02
                e13*2007/46*1603*..
                - Fließheck
                - Coupé
                Hyundai i20             55-94         195/40R17   K1a T81                             A01 A12 A16
                PB, PBT                 55-94         195/45R17   K1a                                 A21 Flh V17
                e11*2001/116*0333*.     55-94         205/40R17   K1a K2b T80 T81                     S02
                e11*2007/46*0129*..     55-94         215/35R17   K2b R03
                - incl. Facelift 2012
                Hyundai i20 Active      66-88         195/45R17                                       A12 A16 A21
                GB, GB-HME              66-88         205/40R17   T84                                 Flh KMV S02
§ 22 49995*04




                e11*2007/46*1600*..;    66-88         205/45R17
                e13*2007/46*1603*..
                Kia Picanto (III)       49, 62        195/40R17                                       A12 A16 A21
                JA                                                                                    A58 Flh S02
                e11*2007/46*3848*..
                Kia Rio                 57-89         195/45R17   T85                                 A12 A16 A21
                YB                      57-89         205/40R17   T84                                 A58 Flh S03
                e11*2007/46*3777*..     57-89         205/45R17
                Opel Agila-B            48-69         195/40R17   T81                                 A12 A16 A21
                H-B                     48-69         195/45R17                                       S04
                e4*2001/116*0135*..
                Suzuki Splash           48-69         195/40R17   T81                                 A12 A16 A21
                EX                      48-69         195/45R17                                       S04
                e4*2001/116*0130*..;
                e4*2007/46*0283*..
                Toyota Yaris            51-82         195/40R17   T81                                 A12 A16 A21
                XP13M(a)                51-82         195/45R17                                       Flh LY2 S02
                e11*2007/46*0152*..     51-82         205/40R17
                - incl. Facelift 2017
                Toyota Yaris Hybrid     54, 55        195/40R17   T81                                 A12 A16 A21
                XP13M(a)                54, 55        195/45R17                                       Flh LY3 S02
                e11*2007/46*0152*..     54, 55        205/40R17
                - incl. Facelift 2017
                Toyota Yaris TS         98            195/45R17                                       A12 A16 A21
                XP9                     98            205/40R17                                       Flh S02
                e11*2001/116*0248*      98            205/45R17

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 49995*04




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 4 von 6

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräg-
                hecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
§ 22 49995*04




                Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
                Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
                Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 6

                V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 49995*04




                Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 17. Juli 2017 in Lambsheim statt.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                  Seite 6 von 6

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 17. Juli 2017




                Blauth                                                            00275271.DOC
§ 22 49995*04




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim