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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                        Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                     AUTEC GmbH & Co. KG
                                                              Ziegeleistraße 25
                                                              67105 Schifferstadt
                                                              QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Typ                              S7017
                             Radgröße                         7.0Jx17H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                 tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            S7017 LK100/Ø60,1-Ø56,1                4/100/56,1          48          580    1950
                                          Nr. 61


                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                       49995
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             Herstellerzeichen                AUTEC
                             Radtyp und Ausführung            S7017 (s.o.)
                             Radgröße                         7.0Jx17H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M12x1,5              Kegel 60°        110                    30,5
                             S02       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        130                    35
                             S03       Schraube M14x1,25             Kegel 60°        140                    35
                             S04       Mutter M12x1,5 (mit Schaft)   Kegel 60°        110                    -

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       Honda
                                                              Mini/BMW

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Honda Jazz (II)         66, 73        195/45R17                                       A12 A16 A21
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   A01 K1a                             S04
                             e6*2007/46*             66, 73        205/45R17   A01 K1a
                             0010, 0011, 0013,       66, 73        215/40R17   A01 K1c K2b
                             0014, 0015,0016*..
                             - ab MJ 2011
                             Honda Jazz (II)         66, 73        195/45R17                                       A12 A16 A21
                             GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        205/40R17   A01 K1a                             S04
                             e6*2001/116*            66, 73        205/45R17   A01 K1a
                             0125, 0126, 0127,       66, 73        215/40R17   A01 K1c K2b
                             0128, 0131, 0132*..
                             Honda Jazz (III)        75, 96        195/45R17                                       A12 A16 A21
                             GK                      75, 96        205/40R17                                       Flh KOV S04
                             e6*2007/46*0162*..      75, 96        205/45R17
                             - incl. Facelift 2018   75, 96        215/40R17   A01 K1c
                             Honda Jazz (IV)         72            195/45R17                                       A12 A16 A21
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             GR                                                                                    A58 Flh KOV
                             e6*2007/46*0415*..                                                                    S04
                             - Hybrid

                             Honda Jazz Hybrid (II) 65             195/45R17                                       A12 A16 A21
                             GP1                                                                                   S04
                             e6*2007/46*0012*..

                             Mini One, Cooper, -S    65-160        205/45R17                                       A12 A16 A21
                             Mini                    65-85         205/40R17                                       Cbo Flh S02
                             e1*2001/116*
                             0231*08-..
                             - ab MJ 2007
                             Mini One, Cooper, -S    55-155        205/45R17                                       A12 A16 A21
                             Mini-N, UKL-            55-155        215/40R17   A01 K2b                             Car Cbo Cpe
                             C,/K,/L,/B-L, -N1       55-155        215/45R17   A01 K2b                             Flh S03
                             e1*2001/116*0343*..;    55-90         205/40R17   T80 T81
                             e1*2007/46*
                             0369, 0370, 0593*..
                             e1*2007/46*0371*00-
                             09,
                             e24*2007/46*0023*..
                             - Mini/Clubman/Cabrio
                             - Coupè/Roadster
                             Mini One, Cooper, -S    55-160        205/45R17                                       A12 A16 A21
                             R50, Mini               55-85         205/40R17                                       Cbo Flh S01
                             e1*98/14*0168*..,
                             e1*2001/116*
                             0231*00-07
                             - bis MJ 2006




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49995 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 49995, Erweiterung 09




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 5

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
§ 22 49995, Erweiterung 09




                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55060814 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ S7017
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                        Seite 5 von 5

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T81     Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
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                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 26. August 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 26. August 2020




                             Coen                                                                     00349542.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim