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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51618 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ S8019
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Typ                               S8019
             Radgröße                          8.0Jx19H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             -            S8019 LK112/Ø70,0-Ø66,7               5/112/66,7          30          730    2250
                          Nr.42

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51618
             Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung             S8019 (s.o.)
             Radgröße                          8.0Jx19H2
             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 51618




             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   35

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        BMW
                                               Mini/BMW

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51618 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ S8019
             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 6

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 5er-Reihe (VII)   120-265       225/40R19     A10 A84 R37 T89 T93 146              A16 A21 A57
             G5L                   120-265       225/45R19     A10 A84 R37 T92 T96 146              B74 L06 Lim
             e1*2007/46*1688*..    120-265       235/40R19     A10 A84 R37 T92 T96 146              V19 S02
                                   120-265       245/40R19     A10 A84 T94 T98 146
             BMW 5er-Touring (VII) 120-265       225/45R19     A10 A84 R37 T96 146                  A16 A21 A57
             G5K                   120-265       235/40R19     A10 A84 R37 T96 146                  B74 Car F40
             e1*2007/46*1750*..    120-265       245/40R19     A10 A84 T98 146                      L06 V19 S02
             BMW 7er-Reihe (VI)    155-330       245/45R19     A11 A84 146                          A16 A21 A57
             7L                    155-330       255/45R19     A01 A12 G01 146                      B74 L04 Lim
             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  S02
             - mit Allradlenkung
             BMW 7er-Reihe (VI)    155-330       245/45R19     A11 146                              A16 A21 A57
             7L                    155-330       255/45R19     A01 A12 G01 146                      B74 L05 Lim
             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  S02
             - ohne Allradlenkung
             BMW M550 i/d xDrive 294, 340        245/40R19     A10 A84 M+S T94 T98 146              A16 A21 A56
             (VII)                                                                                  B74 L06 Lim
             G5L                                                                                    S02
             e1*2007/46*1688*..
§ 22 51618




             BMW X3                120-195       225/55R19     A10 146                              A16 A21 A56
             G3X                   120-195       235/50R19     A10 146                              V19 S02
             e1*2007/46*1797..     120-195       245/50R19     A01 A12 K2b 146
                                   120-195       255/45R19     A12 146
             Mini Countryman       100-155       225/40R19     K1a K1b K2b T89 T93                  A01 A12 A16
             FMX                   100-155       225/45R19     K1a K1b K2b                          A21 A57 KMV
             e1*2007/46*1682*..    100-155       235/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                  S02
                                   100-155       245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e
             Mini Countryman JCW 170             225/40R19     K1a K1b K2b T89 T93                  A01 A12 A16
             FMX                   170           225/45R19     K1a K1b K2b                          A21 A56 KMV
             e1*2007/46*1682*..    170           235/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                  S02
             - John Cooper Works 170             245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e
             Mini Countryman SE    100           225/40R19     K1a K1b K2b T93                      A01 A12 A16
             FMX                   100           225/45R19     K1a K1b K2b                          A21 A56 KMV
             e1*2007/46*1682*..    100           235/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e                  S02
             - Hybrid              100           245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51618 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ S8019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 6

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             146      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1460 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
§ 22 51618




             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
             ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51618 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ S8019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

             B74     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
             gen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 51618




             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51618 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ S8019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 5 von 6

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.

             M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 51618




             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19      305/25R19



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51618 nach §22 StVZO

             Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55075517 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx19H2 Typ S8019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 6 von 6

                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
             Nr. 15   255/30R19     305/25R19
             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 21   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
             Nr. 22   265/40R19     295/35R19
             Nr. 23   265/45R19     295/40R19
             Nr. 24   265/50R19     295/45R19
             Nr. 25   275/30R19     315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 51618




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Januar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

             Lambsheim, 4. Januar 2018




             Coen                                                                   00285250.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim