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							GUTACHTEN zur ECE R 124 000693

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 1 von 3

Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
31           SE6015 LK100 / ohne Ring           5/100/57,1          38          630    2000


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel    Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5       Kugel Ø 26 mm       120                   27


Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat, Skoda, Volkswagen

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Ibiza / Ibiza ST    44-110        185/60R15    A13 ECE                              A16 A21 S02
6J, 6JN                  44-77         175/65R15    A13 ECE
e9*2001/116*0067*..,
e9*2007/46*0001*..
- incl. Facelift 2012
Seat Ibiza Cupra         132           185/60R15    A13 ECE                              A16 A21 S02
6J
e9*2001/116*0067*..
Seat Toledo              55-90         185/60R15    A33 ECE                              A16 A21 A58
NH                       55-90         195/55R15    A90 ECE                              Lim S02
e11*2007/46*0251*..
Skoda Rapid              55-90         185/60R15    A33 ECE                              A16 A21 A58
NH                       55-90         195/55R15    A90 ECE                              Lim S02
e11*2007/46*0250*..;
e11*2007/46*0249*..
Skoda Rapid              55-90         185/60R15    A33 ECE                              A16 A21 A58
Spaceback                55-90         195/55R15    A90 ECE                              Flh S02
NH
e11*2007/46*0250*..
VW Cross Polo            51-81         185/60R15    A13 ECE                              A16 A21 S02
6R
e1*2001/116*0510*..
- incl. Facelift 2014
VW Polo                  44-103        175/65R15    A13 ECE                              A16 A21 S02
6R                       44-103        185/60R15    A13 ECE
e1*2001/116*0510*..      44-110        185/60R15    A13 ECE M+S
e1*2007/46*0486*..
- incl. Facelift 2014
VW Polo GTI              132           185/60R15    ECE M+S                              A13 A16 A21
6R                                                                                       S02
e1*2001/116*0510*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R 124 000693

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 2 von 3

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R 124 000693

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55087714 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 6.0Jx15H2 Typ SE6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 3 von 3

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel (siehe Seite 1)
verwendet werden. Das vom Fahrzeughersteller vorgegebene Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung ist durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel aufzubringen. Nach einer
Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment zu überprüfen.




Lambsheim, 11. Dezember 2014                                                         00221115.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim