GUTACHTEN zur ECE R 124 000627
Anlage 2 (1. Ausfertigung) zum Gutachten Nr. 55060514
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ SE6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
31 SE6516 LK112 / ohne Ring 5/112/57,1 33 730 2250
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Serien-Schraube M14x1,5 Kugel Ø 26 mm 140 27
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Volkswagen
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Alhambra 85-147 205/60R16 A13 ECE A07 A16 A21
7N 85-147 215/60R16 A13 ECE S02
e1*2007/46*0402*..;
e1*2007/46*0435*..
VW Sharan 85-147 205/60R16 A13 ECE A07 A16 A21
7N 85-147 215/60R16 A13 ECE S02
e1*2007/46*0401*..;
e1*2007/46*0434*..
VW Tiguan 81-155 215/65R16 A13 ECE A07 A16 A21
5N KMV S02
e1*2001/116*0450*..,
e1*2007/46*0487*..
- incl. Facelift 2011
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
VW Tiguan 81-155 215/65R16 A13 ECE A07 A16 A21
5N S02
e1*2001/116*
0450*11-..;
e1*2007/46*0487*02-..
- ab Facelift 2011
VW Tiguan 81-155 215/65R16 A13 ECE A07 A16 A21
5N S02
e1*2001/116*
0450*00-10;
e1*2007/46*
0487*00-01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R 124 000627
Anlage 2 (1. Ausfertigung) zum Gutachten Nr. 55060514
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 6.5Jx16H2 Typ SE6516
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A07 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
S02 Zur Befestigung der Nachrüsträder dürfen nur die Serien - Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Lambsheim, 14. Januar 2015 00222017.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim