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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53690 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 9

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               TL6515
               Radgröße                          6.5Jx15H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               -            TL6515 LK114,3/Ø70,0x67,1mm           5/114,3/67,1        40          680    2100
                            Nr.1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        53690
               Herstellerzeichen                 AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung             TL6515 (s.o.)
               Radgröße                          6.5Jx15H2
               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
§22 53690*00




               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
               S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Hyundai
                                                 Kia
                                                 Mazda
                                                 Mitsubishi

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53690 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai i30 /-cw        66-105        185/65R15   R09                                  A12 A14 A21
               FD, FDH                 66-105        195/60R15   R37                                  B03 B30 Car
               e11*2001/116*0313*.     66-105        195/65R15                                        Flh S01
               e11*2001/116*0343*.     66-105        205/60R15   A01 K1a K1b K2b K56
               e11*2007/46*0225*..     66-105        215/60R15   A01 K1c K27 K2a K2b K41 K56
               Hyundai i30 /-cw        66-100        195/65R15                                        A12 A14 A17
               GDH, GDH-HME            66-100        205/60R15   A01 K2b K6g                          A21 A58 B81
               e11*2007/46*0337*..;    66-100        215/60R15   A01 K1a K1b K2b K5a K6g              Car Cpe Flh
               e11*2007/46*0338*..;                                                                   X82 S01
               e13*2007/46*1604*..
               - incl. Facelift 2015
               Hyundai i30 /-cw        70-118        195/65R15   A90                                  A14 A21 A58
               PDE                     70-118        205/60R15   A01 A12 K1a K1b                      B81 Car F24
               e11*2007/46*3807*..;    70-118        215/60R15   A01 A12 K1c K2b K8h                  Flh NoP X82
               e5*2007/46*1075*..                                                                     S02
               - incl. Facelift 2020
               Hyundai Ioniq Hybrid    77            195/60R15                                        A12 A14 A21
               AE                      77            195/65R15                                        A58 B81 Flh
§22 53690*00




               e4*2007/46*1157*..      77            205/60R15   A01 K1a K2b K8h                      NoE S02
               - incl. Facelift 2019   77            215/60R15   A01 K1c K2c K3f K8m
               Hyundai ix20            57-94         195/65R15                                        A12 A14 A21
               JC, JC-HME              57-94         205/60R15   A01 K1a K1b K2b                      A58 Flh S01
               e4*2007/46*0207*..;     57-94         215/60R15   A01 K1c K2b
               e4*2007/46*0223*..;
               e13*2007/46*1605*..
               - incl. Facelift 2015
               Hyundai Santa Fe (I)    82-107        215/70R15   R09 136                              A14 A21 A63
               SM                                                                                     B03 S01
               e11*98/14*0162*..
               Kia Carens / UN         84-107        205/65R15   A11                                  A14 A21 B03
               FG                      84-107        215/60R15   A30                                  S01
               e4*2001/116*0114*..     84-107        215/65R15   A12
               Kia cee'd (I)           66-106        185/65R15   R09                                  A12 A14 A21
               ED                      66-106        195/60R15   R37                                  B03 B30 Car
               e4*2001/116*0121*.;     66-106        195/65R15                                        Cpe Flh S01
               e4*2007/46*0132*..      66-106        205/60R15   A01 K1a K1b K2b K56
               - pro_cee'd /-SW        66-106        215/60R15   A01 K1c K2b K41 K56
               Kia cee'd /-SW (II)     66-100        195/65R15                                        A12 A14 A21
               JD                      66-100        205/60R15   A01 K1a K1b K2b K6g                  A58 B81 Car
               e4*2007/46*0496*..;     66-100        215/60R15   A01 K1c K2b K3f K4g K5d K6g          F17 X82 Y85
               e4*2007/46*0497*..                                                                     S01
               - incl. Facelift 2015
               Kia Ceed /-SW (III)     73-118        195/65R15   A90                                  A14 A21 A58
               CD                      73-118        205/60R15   A01 A12 K1a K1b K2b K8h              B81 Car KOV
               e4*2007/46*1299*..      73-118        215/60R15   A01 A12 K1c K2b K6i K6j K8h          NoP X82 Y85
                                                                                                      S02
               Kia pro_cee'd (II)      66-100        195/65R15   K4h                                  A01 A12 A14
               JD                      66-100        205/60R15   K1a K1b K2b K4h K6g                  A21 A58 B81
               e4*2007/46*0496*..      66-100        215/60R15   K1c K2b K3f K4g K5d K6g              F17 X82 Y84
               - incl. Facelift 2015                                                                  S01


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53690 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                         AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Kia Soul (I)              85-103        195/65R15                                        A12 A14 A21
               AM                        85-103        195/70R15   A01 G73                              A58 S01
               e4*2001/116*0139*..;      85-103        195/70R15   Z18
               e4*2007/46*0133*..        85-103        205/60R15   X74
                                         85-103        205/60R15   A01 G46
                                         85-103        205/65R15   A01 G73
                                         85-103        205/65R15   Z18
                                         85-103        215/60R15   A01 K1a K1b K2b K6g
                                         85-103        215/65R15   A01 G73 K1a K1b K2b K5b K6g
                                         85-103        225/60R15   A01 G73 K1c K2b K5b K6h K7a K8e
               Kia Venga                 55-94         195/65R15                                        A12 A14 A21
               YN, -/S, -/G              55-94         205/60R15   A01 K1a K1b K2b                      A58 Flh S01
               e4*2007/46*               55-94         215/60R15   A01 K1c K2b
               0130*,0131*,
               0261*,0262*..;
               e50*2007/46*0052*..
               - incl. Facelift 2015
               Mazda 3 (II)              77 - 110      195/65R15   A90                                  A14 A21 B03
               BL                        77 - 110      205/60R15   A01 A12 K1a K1b K6b                  Flh Sth S01
§22 53690*00




               e11*2001/116*             77 - 110      215/60R15   A01 A12 K1c K6f K6k
               0262*00-09
               (FIN: -JMZBL...)
               Mazda 5 (I)               81-107        195/65R15   K1c K42                              A01 A12 A14
               CR1                       81-107        205/60R15   K1c K42                              A21 B02 B03
               e13*2001/116*0156*.                                                                      B30 S01
               Mazda 5 (II)              85            195/65R15   K4h K6f K6g                          A01 A12 A14
               CW, CWE                   85            205/60R15   K1a K1b K4h K6f K6g                  A21 A58 B03
               e1*2007/46*0433*..,       85            215/60R15   K1c K4h K6f K6h K8h                  B30 S01
               e13*2007/46*1731*00
               Mitsubishi Lancer (VII)   60-99         195/55R15   A33 M+S                              A14 A21 B03
               CS0                       60-99         195/60R15   A12                                  Car Sth S01
               e1*2001/116*0233*


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53690 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 9

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 53690*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               136      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1360 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
               den.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 9

               A17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
               werden.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
§22 53690*00




               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
               schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B30    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm an Achse 1.

               B81     Nicht zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Parkbremse (EPB, EFB, APB,..).

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cpe     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               F17    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
               werden.

               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).




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               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 9

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.

               G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Ge-
               schwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, §
               57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeug-
               schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.
§22 53690*00




               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K27     An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördel-
               kante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53690 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 7 von 9

               K3f     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
               hausausschnittkanten (200-250mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche voll-
               ständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen
               oder Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.

               K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
               chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 53690*00




               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
               schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
               gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhaus-
               ausschnittkante um 5 mm auszustellen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53690 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 8 von 9

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
§22 53690*00




               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Stu-
               fenheck.

               X74      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R15
               oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
               leitung).

               X82    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280 mm an
               Achse 1.

               Y84     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Fließheck.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
               form Schräghecklimousine (Fließheck).

               Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
               tung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53690 nach §22 StVZO

               Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55049221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 9 von 9

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. September 2021 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53690*00




               Lambsheim, 15. September 2021




               Kocher                                                               00375801.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim