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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53690 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55049221 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                              Ziegeleistraße 25
                                              67105 Schifferstadt
                                              QM-Nr.: 01 102 2301065

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Typ                            TL6515
               Radgröße                       6.5Jx15H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                -             TL6515 LK100/Ø60,1    Ø54,1      Nr.60 4/100/54,1        48         620      2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53690
               Herstellerzeichen              AUTEC Germany
               Radtyp und Ausführung          TL6515 (s.o.)
               Radgröße                       6.5Jx15H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 53690*03




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund                Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°           110          -                 2631
                S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°           125          -                 2631
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°           90           32                2602

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Hyundai
                                              Kia
                                              Opel
                                              Suzuki
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai Bayon              58-88          185/65R15       A33                             A14 A21 A58
                BC3                        58-88          195/60R15       A33                             Flh KMV V15
                e5*2007/46*0121*..         58-88          205/55R15       A90                             Z15 Z16 S02
                - 15/16-Zoll Serie         58-88          205/60R15       A12
                                           58-88          225/50R15       A01 A12 K1a K1b K6w K8h


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53690 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55049221 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                         AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Hyundai i10 (II)             48-64          185/55R15                                 A12 A14 A21
                IA, IA-HME                   48-64          205/45R15                                 A58 Flh Y13
                e11*2007/46*1008*..;                                                                  S01
                e13*2007/46*1602*..;
                e5*2007/46*1086*..
                - incl. Facelift 2017
                Hyundai i10 (III)            46-74          185/55R15                                 A12 A14 A21
                AC3                                                                                   A58 F16 Flh
                e5*2007/46*0090*..                                                                    S01
                - incl. N-Line
                Hyundai i20 (I)              55-94          185/55R15   K1a R37                       A01 A12 A14
                PB, PBT                      55-94          185/60R15   K1a                           A21 Flh S01
                e11*2001/116*0333*.          55-94          195/55R15   K1c K2b
                e11*2007/46*0129*..
                - incl. Facelift 2012
                Hyundai i20 (II)             55-88          185/60R15                                 A12 A14 A21
                GB, GB-HME                   55-88          185/65R15                                 B45 Cpe Flh
                e11*2007/46*1600*..;         55-88          195/60R15                                 KOV S02
§22 53690*03




                e13*2007/46*1603*..,
                e5*2007/46*1087*..
                - Fließheck
                - Coupé
                incl. Facelift 2018
                Hyundai i20 (II)             55             185/60R15                                 A12 A14 A21
                GB, GB-HME                   55             185/65R15                                 B54 Cpe F16
                e11*2007/46*1600*..;         55             195/60R15                                 Flh KOV S02
                e13*2007/46*1603*..,
                e5*2007/46*1087*..
                - Fließheck
                - Coupé
                incl. Facelift 2018
                Hyundai i20 (II) Active      66-88          185/60R15                                 A12 A14 A21
                GB, GB-HME                   66-88          185/65R15                                 Flh KMV S02
                e11*2007/46*1600*..;         66-88          195/60R15
                e13*2007/46*1603*..,
                e5*2007/46*1087*..
                Hyundai i20 (III)            58-88          185/65R15   A33                           A14 A21 A58
                BC3                          58-88          195/60R15   A90                           Flh NoE NoP
                e5*2007/46*0121*..           58-88          205/55R15   A01 A12 K1b                   S02
                Kia Picanto (III)            46-74          185/55R15                                 A12 A14 A21
                JA                                                                                    A58 Flh KOV
                e11*2007/46*3848*..;                                                                  S01
                e5*2007/46*1078*..
                - incl. Facelift 2020+2024




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53690 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55049221 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                          Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung             kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Kia Picanto (III) X-Line       49-74        185/55R15                                   A12 A14 A21
                JA                                                                                      A58 Flh KMV
                e11*2007/46*3848*..;                                                                    S01
                e5*2007/46*1078*..
                - incl. Facelift 2020
                Kia Rio (IV)                   57-89        185/60R15                                   A12 A14 A21
                YB                             57-89        185/65R15                                   A58 Flh S02
                e11*2007/46*3777*..;
                e5*2007/46*1077*..
                - incl. Facelift 2020
                Kia Stonic                     58-100       185/65R15   A39                             A14 A21 A58
                YB, YB-KMD                     58-100       195/60R15   A39                             Z15 Z16 S02
                e11*2007/46*                   58-100       205/55R15   A94
                3777*01-..;                    58-100       205/60R15   A12
                e5*2007/46*1077*..;
                e1*2007/46*2094*..
                - 15/16-Zoll Serie
                - incl. Facelift 2020 + 2025
§22 53690*03




                Opel Agila-B                   48-69        185/55R15   R37                             A12 A14 A21
                H-B                            48-69        185/60R15                                   S03
                e4*2001/116*0135*..
                Suzuki Splash                  48-69        185/55R15   R37                             A12 A14 A21
                EX                             48-69        185/60R15                                   S03
                e4*2001/116*0130*..;
                e4*2007/46*0283*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53690 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55049221 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                            Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 53690*03




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55049221 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 5 von 7

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A94      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 53690*03




               B45      Betrifft Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremse an der Hinterachse.

               B54      Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               F16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55049221 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                             Seite 6 von 7

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).
§22 53690*03




               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V15     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   175/55R15      195/50R15
               Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
               Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
               Nr.   4   205/55R15      225/50R15
               Nr.   5   205/65R15      225/60R15
               Nr.   6   235/70R15      275/60R15

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53690 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55049221 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx15H2 Typ TL6515
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                              Seite 7 von 7

               Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 4. Februar 2026 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
§22 53690*03




               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 4. Februar 2026



               Kocher                                                                                 00462061.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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